Ich habe gerade den Artikel der neuen PuF zum Gear-up der Meridian in Kassel gelesen.
Der Defekt wird beschrieben mit "In dieser Maschine tutete sie [die Fahrwerkswarnung] allerdings pausenlos und ließ sich erst durch das tatsächliche Ausfahren des Fahrwerks zum Schweigen bringen.".
Und dann passierte eine Gear-up-Landung, und das LBA macht den Vorwurf, wie konnte man nur fliegen mit einem Flugzeug mit diesem Defekt, und entzieht gleich der ganzen ATO die Betriebserlaubnis, mit der Folge dass zahlreiche Flugschüler, auch welche mit anderen Fluglehrern, nun erstmal pausieren müssen. (wie das der Sicherheit dienen soll, ist mir unklar)
Ob eine fehlerhafte Gear-up-Warnung rechtlich den Flieger "groundet", weiß ich nicht. Ist das so?
Was mich aber wirklich wundert: auch im Artikel steht, imm Rückblick hätte man den Flieger besser stehen gelassen und sich abholen lassen. (übrigens hat Kassel auch ein App2Drive, nur um das zu erwähnen).
Aber ich meine, in dieser Situation - falls sie wirklich so war wie beschrieben - hätte es doch extrem nahegelegen, das Fahrwerk schlichtweg immer draußen zu lassen. Kein Warnton und absolut sicher vor einem Vergessen des Fahrwerks. Für ein paar Platzrunden und den kurzen Hopser zurück nach Reichelsheim sollte es doch kein Problem sein, ggf. eben etwas langsamer zu fliegen als man es sonst tun würde. Gear extension speed ist um die 170 Knoten, das heißt der Rückflug hätte keine halbe Stunde gedauert.