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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. März 2024 14:19 Uhr: Von B. S. an Chris _____

Wenn die LTB AOG Truppe den Flug als unkritisch einschätzt und eine Reparatur vor Ort als unverhältnismässig, dann wird die Behörde aller Erfahrung nach recht unkompliziert gegebenenfalls eine Einzelflugerlaubnis für den einen Flug der Wartungscrew in die Werft ausstellen - aber wohl eher nicht für die Fortsetzung von Schulungsflügen. Ich wüsste jetzt spontan keine ATO, in deren Schulungshandbuch Flüge mit nicht lufttüchtigen Flugzeugen steht und der Verstoss dürfte der schwierigste sein. Die Anforderungen an den Schulungsbetrieb sind nicht umsonst tendeziell höher als hinterher beim eigenen "freien" Fliegen.


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