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Sonstiges | Versicherung für SB bei Kaskoschaden bei eigener Maschine  
15. Januar 2024 16:19 Uhr: Von Alexander Pichler 

Grüß euch!

Ist Jemanden von euch ein Anbieter bekannt der eine Selbstbehaltversicherung im Kaskoschadensfall anbietet wenn es sich dabei um das eigene Flugzeug handelt und nicht um ein echartertes Flugzeug?

Für das Charter Szenario gibt es ja einige Anbieter, interessant wäre, ob es dies auch für Flugzeuge im Eigenbesitz gibt für EASA sowohl als auch "N" Kennung Piston/Turbo Prop/Jet.

Danke und LG,

Alex

16. Januar 2024 07:16 Uhr: Von Markus Layr an Alexander Pichler Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann zwar leider deine Frage nicht direkt beantworten aber ich hatte bei der AXA so eine Versicherung und bin letztes Jahr beim Rollen von der Piste zur Abstellfläche in der Wiese stecken gebleiben und die AXA hätte zwar die Bergung durch die Feuerwehr bezahlt, aber den Betrag dann beim Flugplatzbetreiber eingeklagt (ich habe deswegen darauf verzichtet weil ich diesem keinen Ärger machen wollte).

Die Fahrwerksüberprüfung in der Werft und den Extraflug zur Werft wollten sie ohnehin nicht bezahlen.

Seit dieser Erfahrung verzichte ich lieber auf Selbstbehaltversicherungen.

16. Januar 2024 14:27 Uhr: Von Holgi _______ an Alexander Pichler

Ist es da nicht günstiger, gleich eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen?

16. Januar 2024 14:43 Uhr: Von Alexander Pichler an Markus Layr

Danke für deine Info, war dies deine eigene Maschine oder eine Charter Maschine?

16. Januar 2024 15:45 Uhr: Von Markus Layr an Alexander Pichler

War eine Charter Maschine.

16. Januar 2024 17:15 Uhr: Von Sebastian G____ an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Ist es da nicht günstiger, gleich eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen?

In vielen Fällen dürfte es so ein Angebot schlicht nicht geben.

17. Januar 2024 11:35 Uhr: Von Timm H. an Sebastian G____ Bewertung: +2.00 [2]

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt überhaupt nicht. Wenn die SB ein Problem darstellt, ist Motorflug vielleicht nicht das richtige Hobby... Oder fragt der OP für den Fall, dass er plant mehrfach im Jahr zu crashen? ;-)

17. Januar 2024 11:58 Uhr: Von Charlie_ 22 an Timm H. Bewertung: +1.00 [1]

Meine Cirrus ist auch Vollkasko … aber mit einer SB von € 15.000. Das hält die Prämie niedrig. Die typischen Schäden (Radschuhe auf Grasbahn beschädigt oder einen eventuellen "hangar rash") würde ich ohnehin selbst reparieren.

17. Januar 2024 13:11 Uhr: Von Steffen W. an Alexander Pichler

Die Versicherungen bieten normalerweise eine Selbstbeteiligung von 2% oder 5% der Versicherungssumme (mit Mindestbeträgen) an. Aber ich vermute man kann individuell auch andere Werte aushandeln.

17. Januar 2024 17:01 Uhr: Von Sebastian G____ an Timm H.

Wenn die SB ein Problem darstellt, ist Motorflug vielleicht nicht das richtige Hobby...

So lange man nur selber fliegt ist das sicher so. Aber es gibt ja auch Fälle wie Werksverkehr mit einem bezahlten / angestellten Piloten. Dann könnte es für den allgemeinen Frieden natürlich hilfreich sein, wenn die SB nicht so hoch wäre. Ein angestellter Pilot wird oft viel zu schlecht bezahlt, um 25-50 kEUR SB Risiko bei einer Turboprop einfach so tragen zu können.

17. Januar 2024 18:08 Uhr: Von Alexander Pichler an Sebastian G____

Danke für das Nachdenken bei der Antwort und sehe ich natürlich genau so, geht schließlich um eine Turbo Prop. Scheint eine fast unlösbare Aufgabe zu sein.

17. Januar 2024 20:23 Uhr: Von Patrick Lienhart an Alexander Pichler Bewertung: +1.00 [1]

Frag mal Saskia Gujarro bei ASKO24.

18. Januar 2024 09:47 Uhr: Von Timm H. an Sebastian G____

Das ist richtig, aber er spricht ja vom eigenen Flieger.

18. Januar 2024 11:09 Uhr: Von Chris _____ an Sebastian G____

>> Ein angestellter Pilot wird oft viel zu schlecht bezahlt, um 25-50 kEUR SB Risiko bei einer Turboprop einfach so tragen zu können.

Wer kommt denn auf die Idee, einen _angestellten_ Werkspiloten im Schadensfall den SB der Kaskoversicherung des Kunden bezahlen zu lassen? Das ist doch reichlich um die Ecke gedacht...

Ich glaube, das Szenario ist eher das einer Haltergemeinschaft oder Clubs, bei dem Kaskoschäden auftreten können, an denen "keiner" schuld ist. Dann muss der SB unter allen aufgeteilt werden, und da führt es natürlich zu weniger Streit, wenn es den SB gar nicht gibt.

Meine Kasko hat einen Selbstbehalt von nur 1300 EUR.

18. Januar 2024 15:44 Uhr: Von Alexander Pichler an Timm H.

Scheint wohl unmöglich zu sein einen Anbieter zu finden.

18. Januar 2024 18:07 Uhr: Von Johann Adamczak an Alexander Pichler

Hallo,

ich chabe einen Kaskoschaden am 17.12.2023.mit meiner Emeraude gehabt.

Bei der Landung ist mir ein Reifen geplatz,die Maschine war nicht zur halten,und rollte von der

Bahn auf dem Grünstreifen. Hat sich leicht nach vorn geneigt,daraus resultiert,dass der Propeller

Schrot ist und der Motor muss schocklod inspection unterzogen werden. Es entstand ein Schaden den die Versicherung nach sorghafter Überprüfung regulieren will.

18. Januar 2024 18:46 Uhr: Von Wolff E. an Johann Adamczak

Emeraude? Hört sich nach Hubert aus Berlin an.....

18. Januar 2024 20:00 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Alexander Pichler

Ich kenne das eigentlich nur vom Verein. Bei uns zahlten/Zahlen alle Neumitglieder alle bei Eintritt EUR 200,-- in einen "pool", welcher im Schadensfall für die Begleichung des Selbstbehalts verwendet wird. Ich habe es bei meinem Flieger so geregelt, dass ich einen relativ hohen SB habe (ich meine, EUR 5.000,--), was aber den Vorteil einer wesentlich niedrigeren Kasko-Prämie bringt. Natürlich ist das bei einer T/P eine andere Nummer, wenn z.B. EUR 25.000,-- SB im Vertrag sind. Auf der anderen Seite muss sich der Halter eines so teuren Lfz. halt schon auch im Klaren sein, dass es bei einem "Bumms" eben auch teurer wird. Vor ca. 20 Jahren galt der 944 als günstiger Einstieg in die Porsche-Liga. Das Erwachen kam dann für viele bei der Wartung bzw. wenn ein Unfall passiert ist... I.d.R. sollte meiner Meinung nach der SB auch schon deshalb eine gewisse Höhe haben, da es das Bewusstsein zur Sorgfalt schon auch ein wenig schärft. Bei Totalverlust wird übrigens i.d.R. kein SB fällig...

22. Januar 2024 18:59 Uhr: Von Sibylle Glässing-Deiss an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

ein kleiner Nebenaspekt dazu: ich hatte mal einen Fall: Fluglehrer, Freelancer , absolut schuldlos, wurde vom Halter auf einen extrem hohen SB verklagt (niedrige Prämie beim Halter).

Konnte abgewendet werden: der Richter ist meiner Argumentation gefolgt, dass der Halter im Schülervertrag den SB hätte offenlegen müssen. Die Inanspruchname des Fluglehrers, obwohl dieser der verantwortliche Luftfahrzeugführer war, konnte abgewendet werden.

Tipp dazu: auch z.B bei Checkflügen beim Halter fragen, wie hoch der SB ist, beziehungsweise wie das gehandelt wird.

Bei mir im Verein wird von jedem Mitglied der SB als Dauerdarlehen verlangt/ Rückzahlung bei Austritt. Im Schadensfall muss dann zumindest der SB nicht eingeklagt werden vom Mitglied, beziehungsweise wenn das Mitglied kann oder nicht zahlen will.

22. Januar 2024 21:05 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]

Mein Fliegerle ist meine französische Freundin - und die wird - genauso wie meine Frau - nicht vermietet. Hat den Vorteil, dass sie von meiner Frau als "Nebengespons" akzeptiert wird ;-) ! Aber würde ich das Fliewatüt verchartern wollen, würde ich den SB sicher niederer wählen und ebenfalls eine solche Regelung wählen, damit die Bezahlung des SB jedenfalls gedeckt ist. Einen Charterkunden würde ich jedenfalls nie im Unklaren über diese Rahmenbedingungen lassen, da dies zu einer korrekten Geschäftsbeziehung dazugehört. Macht alle Seiten glücklich...


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