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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Januar 2024 09:47 Uhr: Von Timm H. an Sebastian G____

Das ist richtig, aber er spricht ja vom eigenen Flieger.

18. Januar 2024 15:44 Uhr: Von Alexander Pichler an Timm H.

Scheint wohl unmöglich zu sein einen Anbieter zu finden.

18. Januar 2024 18:07 Uhr: Von Johann Adamczak an Alexander Pichler

Hallo,

ich chabe einen Kaskoschaden am 17.12.2023.mit meiner Emeraude gehabt.

Bei der Landung ist mir ein Reifen geplatz,die Maschine war nicht zur halten,und rollte von der

Bahn auf dem Grünstreifen. Hat sich leicht nach vorn geneigt,daraus resultiert,dass der Propeller

Schrot ist und der Motor muss schocklod inspection unterzogen werden. Es entstand ein Schaden den die Versicherung nach sorghafter Überprüfung regulieren will.

18. Januar 2024 18:46 Uhr: Von Wolff E. an Johann Adamczak

Emeraude? Hört sich nach Hubert aus Berlin an.....

18. Januar 2024 20:00 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Alexander Pichler

Ich kenne das eigentlich nur vom Verein. Bei uns zahlten/Zahlen alle Neumitglieder alle bei Eintritt EUR 200,-- in einen "pool", welcher im Schadensfall für die Begleichung des Selbstbehalts verwendet wird. Ich habe es bei meinem Flieger so geregelt, dass ich einen relativ hohen SB habe (ich meine, EUR 5.000,--), was aber den Vorteil einer wesentlich niedrigeren Kasko-Prämie bringt. Natürlich ist das bei einer T/P eine andere Nummer, wenn z.B. EUR 25.000,-- SB im Vertrag sind. Auf der anderen Seite muss sich der Halter eines so teuren Lfz. halt schon auch im Klaren sein, dass es bei einem "Bumms" eben auch teurer wird. Vor ca. 20 Jahren galt der 944 als günstiger Einstieg in die Porsche-Liga. Das Erwachen kam dann für viele bei der Wartung bzw. wenn ein Unfall passiert ist... I.d.R. sollte meiner Meinung nach der SB auch schon deshalb eine gewisse Höhe haben, da es das Bewusstsein zur Sorgfalt schon auch ein wenig schärft. Bei Totalverlust wird übrigens i.d.R. kein SB fällig...

22. Januar 2024 18:59 Uhr: Von Sibylle Glässing-Deiss an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

ein kleiner Nebenaspekt dazu: ich hatte mal einen Fall: Fluglehrer, Freelancer , absolut schuldlos, wurde vom Halter auf einen extrem hohen SB verklagt (niedrige Prämie beim Halter).

Konnte abgewendet werden: der Richter ist meiner Argumentation gefolgt, dass der Halter im Schülervertrag den SB hätte offenlegen müssen. Die Inanspruchname des Fluglehrers, obwohl dieser der verantwortliche Luftfahrzeugführer war, konnte abgewendet werden.

Tipp dazu: auch z.B bei Checkflügen beim Halter fragen, wie hoch der SB ist, beziehungsweise wie das gehandelt wird.

Bei mir im Verein wird von jedem Mitglied der SB als Dauerdarlehen verlangt/ Rückzahlung bei Austritt. Im Schadensfall muss dann zumindest der SB nicht eingeklagt werden vom Mitglied, beziehungsweise wenn das Mitglied kann oder nicht zahlen will.

22. Januar 2024 21:05 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]

Mein Fliegerle ist meine französische Freundin - und die wird - genauso wie meine Frau - nicht vermietet. Hat den Vorteil, dass sie von meiner Frau als "Nebengespons" akzeptiert wird ;-) ! Aber würde ich das Fliewatüt verchartern wollen, würde ich den SB sicher niederer wählen und ebenfalls eine solche Regelung wählen, damit die Bezahlung des SB jedenfalls gedeckt ist. Einen Charterkunden würde ich jedenfalls nie im Unklaren über diese Rahmenbedingungen lassen, da dies zu einer korrekten Geschäftsbeziehung dazugehört. Macht alle Seiten glücklich...


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