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22. Januar 2024 21:05 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]

Mein Fliegerle ist meine französische Freundin - und die wird - genauso wie meine Frau - nicht vermietet. Hat den Vorteil, dass sie von meiner Frau als "Nebengespons" akzeptiert wird ;-) ! Aber würde ich das Fliewatüt verchartern wollen, würde ich den SB sicher niederer wählen und ebenfalls eine solche Regelung wählen, damit die Bezahlung des SB jedenfalls gedeckt ist. Einen Charterkunden würde ich jedenfalls nie im Unklaren über diese Rahmenbedingungen lassen, da dies zu einer korrekten Geschäftsbeziehung dazugehört. Macht alle Seiten glücklich...


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