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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Januar 2024: Von Sibylle Glässing-Deiss an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

ein kleiner Nebenaspekt dazu: ich hatte mal einen Fall: Fluglehrer, Freelancer , absolut schuldlos, wurde vom Halter auf einen extrem hohen SB verklagt (niedrige Prämie beim Halter).

Konnte abgewendet werden: der Richter ist meiner Argumentation gefolgt, dass der Halter im Schülervertrag den SB hätte offenlegen müssen. Die Inanspruchname des Fluglehrers, obwohl dieser der verantwortliche Luftfahrzeugführer war, konnte abgewendet werden.

Tipp dazu: auch z.B bei Checkflügen beim Halter fragen, wie hoch der SB ist, beziehungsweise wie das gehandelt wird.

Bei mir im Verein wird von jedem Mitglied der SB als Dauerdarlehen verlangt/ Rückzahlung bei Austritt. Im Schadensfall muss dann zumindest der SB nicht eingeklagt werden vom Mitglied, beziehungsweise wenn das Mitglied kann oder nicht zahlen will.

22. Januar 2024: Von Reinhard Haselwanter an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]

Mein Fliegerle ist meine französische Freundin - und die wird - genauso wie meine Frau - nicht vermietet. Hat den Vorteil, dass sie von meiner Frau als "Nebengespons" akzeptiert wird ;-) ! Aber würde ich das Fliewatüt verchartern wollen, würde ich den SB sicher niederer wählen und ebenfalls eine solche Regelung wählen, damit die Bezahlung des SB jedenfalls gedeckt ist. Einen Charterkunden würde ich jedenfalls nie im Unklaren über diese Rahmenbedingungen lassen, da dies zu einer korrekten Geschäftsbeziehung dazugehört. Macht alle Seiten glücklich...


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