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Klimakleber
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18. Dezember 2023 16:20 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Es ist gut, dass solche Prozesse geführt werden. Selbst wenn nichts zu holen ist, dient es der Abschreckung.

18. Dezember 2023 16:54 Uhr: Von Sven Walter an Michael Söchtig

Weitestgehende Zustimmung, außer in einem Punkte: Da die ständig freigestellt werden von wohlhabenden und fehlgeleiteten Gönnern, ist da mE durchaus was zu holen - ansonsten würden die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung bekommen irgendwann. Oder zumindest würde sie erheblich erschwert.

18. Dezember 2023 17:00 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter

Ist es nicht eine Art Geldwerter Vorteil wenn jemand für mich solche Strafen bezahlt?
Und müsste es als solcher nicht auch versteuert werden?

18. Dezember 2023 17:11 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______

Da würde ich lieber in einen Kommentar gucken, bevor ich was gackere, eigentlich. Aber das wäre hier wohl vermutlich schenkungssteuerpflichtig. Wenn's nicht von Verwandten kommt, sind das eher tiefe Freibeträge. Ob die das einpreisen oder später nochmals Ärger mit dem Finanzamt bekommen.... wer weiß mehr?

18. Dezember 2023 17:17 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich frage mich, wie das mit dem Freistellen juristisch und steuertechnisch gehen soll?

Wenn der Klimasprüher/-kleber im Namen des Vereins (oder auch andere Rechtsform) "Letzte Generation" sozusagen als Mitarbeiter handelt, könnte der Verein ihn vielleicht vom Schadensersatz freistellen. Aber das geht meines Wissens nach nur, wenn es sich nicht um Vorsatz des "Mitarbeiters" handelt.

Aber selbst wenn das grundsätzlich möglich wäre, hätte der Verein dann ein anderes Problem, denn er stiftet seine Mitarbeiter ja zu Straftaten an. In kürzester Zeit wäre der Verein als kriminelle Organisation dann aus dem Rennen. Daher ist die mit Spenden finanzierte Organisation immer "unbeteiligt". Es gibt auf deren Website (es tut richtig weh sich darin umzusehen!) eine Wiki mit allerlei Infos zur Planung und Organisation von Protesten und auch Rechtshinweise. Darin sind nur Zuwendungen für administrative Gebühren und Prozesskostenhilfe aufgeführt, kein Schadensersatz oder Ähnliches.

Es kann somit auch kein anderes "spendenwilliges" Unternehmen für diesen Demonstranten den Schadensersatz übernehmen, denn auch dieses hätte dann ein Problem mit der Unterstützung von Straftaten,

Als halbwegs juristisch/steuerlich machbar bliebe für mich einzig die direkte Zuwendung an die Person des Demonstranten durch Schenkung ohne Zweckbezug. Das wird dann allerdings deutlich teurer, da der Demonstrant ja zunächst Schenkungssteuer bezahlen muss oder - falls es als Einkommen deklariert wird - Lohnsteuer.

Allerdings gibt es Protestler, denen es völlig egal ist, was die Konsequenzen für sie sind. Sie wollen gar nicht in unserem "kapitalistischen System" leben, sondern empfinden es sogar als Befreiung, wenn man Ihnen jegliche Perspektive eines "normalen" Lebens nimmt. Ich müsste mal suchen, ob ich dazu noch das Interview einer "prominenten" Bienenkönigin finde. Lust darauf habe ich aber keine.

18. Dezember 2023 17:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Dieser kausale Nachweis ist ein No-Brainer.

Eine Menschenmenge bestehend aus Klima"aktivisten" rotten sich öffentlich zusammen, verschaffen sich widerrechtlich Zugang in das befriedete Besitztum einer Flughafengesellschaft (schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung), kleben sich auf dem Taxiway fest, weswegen der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss und verursachen damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden (Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs).

Aber die Apologeten der LG & Co. sind leider Legion.

18. Dezember 2023 18:43 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

Als Arbeitgeber wurde ich mal belehrt, ich darf nicht Knöllchen meiner Mitarbeiter bezahlen. Natürlich kann man es unter der Hand doch irgendwie tun, aber nicht "offiziell". Ich bin selbst kein Anwalt/Fachmann, daher habe ich das so geglaubt. Wenn ein Verein öffentlich ankündigt, seine Mitglieder zu Straftaten zu ermuntern und ggf. die Bußgelder zu übernehmen, würde ich meinen, dass man das dem Verein durchaus untersagen kann und dafür auch dem Verein ein saftiges Bußgeld aufbrummen kann. Oder?

18. Dezember 2023 18:52 Uhr: Von Jochen Wilhe an Stefan Jaudas
18. Dezember 2023 19:05 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Nicolas Nickisch Bewertung: +3.00 [3]

Nach meinem Hausverstand ist das Aufschneiden eines Flughafenzauns und vorsätzliche Eindringen in das "Airside"-Gebiet ohne Berechtigung und Sicherheitskontrolle ganz sicher ein "gefährlicher Eingriff" und unterscheidet sich nicht gravierend von terroristischen Aktivitäten.

18. Dezember 2023 19:08 Uhr: Von Sven Walter an Chris _____

So blöd werden nicht mal die sein, die verweisen an einen reichen Gönner und der stellt die frei. Vermute ich.

Stelle es dir für eine Fallkonstellation vor, die dir sympathischer ist oder sein könnte (Greenpeace in den 80ern fährt mit Zodiacs neben Schiffe, die Fässer und Dünnsäure in der Nordsee verklappen wollen). Wie hättest du damals einen umweltbewussten Erben privat bewertet, der sagt, für soviel Zivilcourage stehe ich privat, nicht als Firma, gerne ein? Ist was anderes als Tickets zu zahlen für Raserei und besoffen Auto fahren als Vertreter.

18. Dezember 2023 19:50 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Naja, die Nordsee ist jetzt kein befriedetes Besitztum.

18. Dezember 2023 20:31 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas

Sorry, bei aller Zustimmung zu deinen gesamten (!) letzten Beiträgen, hapert's jetzt doch dabei, Texte nach dem Sinn zu erfassen? Hier ging es nicht um die Komponente Hausfriedensbruch, sondern das Ersetzen von Schadenersatzbeiträgen und die moralische Dimension. Alles andere war separat.

18. Dezember 2023 20:43 Uhr: Von Andy W ✈️ an Wolff E.

allein mit der Mindeskompensation von 250 € auf Grund der EU Fluggastrechte ...

Ich glaube nicht, das LH da was an die Paxe zahlen muss. Es ist wie bei einem Streik oder Wetter, es liegt nicht im Einflussbereich der LH. Daher muss sie auch neimanden entschädigen.

Zumindest bei Streik gibt es ein Urteil des EUGH, dass dies kein "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne der Passagierrechte ist.

Quelle: https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-28/20

18. Dezember 2023 20:52 Uhr: Von Wolff E. an Andy W ✈️

Ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Wenn Fluglotsen streiken kann LH nichts dafür. Das meinte ich auch.

19. Dezember 2023 06:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Andy W ✈️

Ich wage zu behaupten, dass ein Streik etwas ganz Anderes ist als diese Klimakleber"aktionen".

19. Dezember 2023 08:04 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Andy W ✈️ Bewertung: +3.00 [3]

Das sollte man differenzierter betrachten: bei dem zitierten Urteil ging es um gestrichene Flüge der SAS die aufgrund eines Streiks der EIGENEN Piloten im Zuge von KV-Verhandlungen nicht durchgeführt wurden. Hier kann die Airline schwer argumentieren dass der Streik "unabwendbar" war.

Bei einem Streik von ATC oder Security/Handlingpersonal hingegen wird das wohl etwas anders aussehen.

Es ist für uns schwer begreiflich dass unser Arbeitgeber für jeden versäumten Anschlussflug eines Passagiers im Schnitt rund 6-700.- Kosten tragen muss, nur weil eine Handlingfirma in AMS insgesamt 2 Fahrer für Pushbacktrucks hat oder Groundhandling in FRA einfach unterirdisch schlecht funktioniert.

19. Dezember 2023 09:30 Uhr: Von Willi Fundermann an Markus S. Bewertung: -0.33 [1]
19. Dezember 2023 10:24 Uhr: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Juristisch sehr innovativ, von Täterseite den Schadensersatz mit einer Auflage für den Geschädigten zu verbinden, die außerdem (laut ebenso innovativer Berechnung der Täter) fast 10^4 mal teurer ist als der geforderte Schadensersatz.

19. Dezember 2023 11:18 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann

das ist ja die frechheit überhaupt...die verursachen schaden und zur schadensregulierung verlangen die eine änderung im gefüge lufthansa? das ist genauso - also ob einer vor des nachbarn tür sein großes geschäfft verrichtet, bei ihm klingelt und nach klohpapier verlangt....deutschland halt....

19. Dezember 2023 12:58 Uhr: Von Markus S. an Willi Fundermann

Verkehrte Welt und an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Passt aber gut zu dieser "Letzten Generation" von Leuten die noch nie etwas zum Bruttosozialprodukt als Berufssöhne und Berufstöchter beigetragen haben. ;-)

19. Dezember 2023 14:19 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Flieger Max L.oitfelder

Ich schätze, dass sind genau die Feinheiten, für die es Juristen gibt.

Es muss irgendeinen Grund geben warum die Kleber sich gerade NICHT auf der Piste festgeklebt haben sondern eben auf dem Taxiway. Mit etwas juristischer Bodenakrobatik könnte man am Ende vielleicht einen Richter davon überzeugen, dass ein Taxiway nichts mit Fliegen zu tun hat.

Ich shcätze, die Herrschaften haben auch die Vorfeldkarte studiert und die Linien wahrgenommen an denen die Zuständigkeit wechselt.

Es würde mich nicht wundern wenn Zaun-aufschneiden und Radeln auf dem Taxiway dann nach ein paar verhalndlungstagen gerade so noch kein "gefährlicher Eingriff" sind.

19. Dezember 2023 14:46 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

da gibts bestimmt bald eine gesetzesvorlage, rückwirkend von grün-rosa-rot eingereicht und von steini blind unterschrieben...

19. Dezember 2023 15:16 Uhr: Von Nicolas Nickisch an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin wohl nicht der Einzige, der wahrnimmt, daß es grosse Unterschiede gibt was man/ die Demokratie "aushalten" können muß und wogegen der Staat (als Platzhalter für die gerade geltende Philosophie) in aller Entschiedenheit vorgeht.

Das zieht sich durch die ganze Republik. Klimakleben ist da nur ein (kleiner?) Aspekt.

19. Dezember 2023 15:25 Uhr: Von Joachim P. an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]

Ja, vier geklebte Hände sind eine kriminelle Vereinigung, 100 Agrarfahrzeuge legitimer Protest. Oder hab ich was übersehen?

19. Dezember 2023 15:36 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Nicolas Nickisch

Die Klimakleber sind nun lange genug im Geschäft. Man kann davon ausgehen, dass sie, mit genug Geld im Rücken, eine professionelle juristische Beratung organisiert haben und ihre Aktionen danach ausrichten. Nach außen geben sie weiterhin die heißblütige Truppe, die ihre herzergreifend klimabesorgten Aktivisten nicht im Griff hat..


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