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Luftrecht und Behörden | Durchstartübungen nicht mehr erlaubt?  
24. Oktober 2023 11:31 Uhr: Von Charlie_ 22 

Nach einem IFR-Trainingsflug gestern wollte ich in Landshut (EDML, Verkehrslandeplatz) noch ein Durchstartverfahren mit Full Flaps aus geringer Höhe üben.

D-CY: "nächste Meldung im Endanflug 07, ich mache dann noch eine Durchstartübung ohne Aufsetzen, anschließend eine Platzrunde und Full Stop".

EDML Radio: "D-CY, Low Approaches sind nicht erlaubt".

D-CY: "Das wird kein Low Approach sondern eine Durchstartübung".

EDML Radio: "CY, verstanden, der Wind 080, acht Knoten.

Gibt es hierzu irgendwas zu wissen, das ich offenbar nicht weiß?

24. Oktober 2023 11:48 Uhr: Von Achim H. an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]
Die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe ist nur für Start und Landung erlaubt. Daraus leiten manche das Verbot eines tiefen Überflugs ab. Die Lösung ist wie in Deinem Fall ein Landeanflug mit Abbruch.
24. Oktober 2023 11:52 Uhr: Von Charlie_ 22 an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke.

Die Lösung ist wohl, dass man nur sagt "D-XXX startet durch" ... und gar nichts fragt.

24. Oktober 2023 13:08 Uhr: Von Dominic L_________ an Charlie_ 22 Bewertung: +9.00 [9]

Das ist in Deutschland leider immer eine gute Methode. Denn alles ist 130% reguliert. Fragt man nach, kann man die Auflagen nicht erfüllen. Fragt man nicht nach, interessiert es keinen, denn keiner kann 130% Regeln überprüfen. Ich frage mich, wann es mal eine politische Richtung geben wird, die sich dieses extrem generellen Problems annimmt. Dadurch könnten vermutlich mehr Fachkräfte wieder arbeiten, als je einreisen könnten.

24. Oktober 2023 13:17 Uhr: Von Achim H. an Dominic L_________

Die Regelung zur Sicherheitsmindesthöhe ergibt sich aus SERA, das ist europäisches Recht.

In der Praxis ändert sich nichts, also nicht wert sich darüber zu echauffieren.

24. Oktober 2023 13:19 Uhr: Von Roland Schmidt an Dominic L_________

Das Problem ist vielschichtig. Beispiel aus meiner Behördenpraxis:

Ich: "Werfen Sie die Grünabfälle nicht in den Wald - ist verboten"

Er: "Wo steht das?"

Daraus ergibt sich die Frage, wieviele Vorschriften der gesunde Menschenverstand ersetzen kann. Ich habe eine Befürchtung...

24. Oktober 2023 14:04 Uhr: Von Steff D. an Roland Schmidt
Der Zusatz - ist verboten - impliziert sofort ein Gesetz. Daher ist die Rückfrage nicht verwunderlich.

Denn der Verstand kennt an sich kein „Verboten“.

Aber speziell der Deutsche ist ja etwas quer, indem er glaubt, solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Daher ja der Wahn an Regeln.
Ist ja mit den Low Approach ebenso. Eigentlich war es ja schon immer Teil der Vorschrift, Mindesthöhen nur für die Landeabsicht zu unterschreiten. Warum es da dann plötzlich Diskussionen gab? Keine Ahnung. Vermutlich war einer mal nicht fit genug und hat auf Nachfrage falsch geantwortet. Tiefer Überflug auf Piste x. Ist halt der Zonk, wenn die Luftaufsicht mithört.

Und schon endete das ganze im Magazin und die GA war in voller Aufregung..
24. Oktober 2023 14:19 Uhr: Von Florian R. an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Bald kommt ein neues Guidance Material der EASA, welches dies klarstellt. Es gibt bereits ein Comment Response Document (CRD) dazu, das heisst der Rulemaking-Prozess ist wohl schon weit vorangeschritten und es kann sich nur noch um Stunden Monate oder Jahre handeln (geplant ist gemäss NPA noch 2023). Zitat aus dem NPA 2022-04 mit dem neu vorgeschlagenen GM3:

GM3 SERA.3105 Minimum heights
TERMS OF TAKE-OFF AND LANDING
In the context of SERA.3105, the terms ‘take-off’ and ‘landing’ include operations such as touch-andgo, go-around or missed approach performed to an aerodrome or operating site for which the
necessary obstacle clearance assessment was conducted and approved by the relevant competent
authorities.


Rationale
When designing runways, several requirements and criteria have to be addressed. One of them
pertains to the establishment of the appropriate surfaces associated with runways which ensure safety
of operations for aircraft approaching a runway and descending following a specified slope
guaranteeing protection against potential obstacles. In the specified conditions, an obstacle-free
descent is ensured for approaching aircraft when below the declared minimum flight altitudes.
As regards the exceptions in SERA.3105, aircraft engaged in an approach to a runway or taking off
from a runway are protected through the design of these obstacle limitation surfaces from collision
with objects as long as they remain within the limits published for that runway.
Consequently, aircraft approaching the runway, for landing, or for training to land and take off are
protected from collision with obstacles if remaining within the published limits. Moreover, approaching
for landing is one of the most critical phases of flight with heavy workload, which may result in
unstabilised approaches. It is essential that the pilot is encouraged and allowed to interrupt an
approach as soon it is assessed that continuing the approach might result in unsafe operations.
In summary, the exceptions in SERA.3105 incorporate, in addition to the take-off and landing, other
scenarios such as touch-and-go, go-around, missed approach, cautionary circuits and other
manoeuvres designed and published by the competent authorities for specific traffic scenarios.

Link: NPA 2022-04 - Regular update of the SERA regulatory framework (IRs and AMC & GM) | EASA (europa.eu)

24. Oktober 2023 19:01 Uhr: Von Chris _____ an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]

--> Aber speziell der Deutsche ist ja etwas quer, indem er glaubt, solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt.

Ich bin so ein spezieller Deutscher. Nulla poena sine lege.

Mir ist klar, dass gewisse spezielle Leute genau umgekehrt glauben, was nicht explizit erlaubt wäre, wäre verboten. Das erinnert an das "gesunde Volksempfinden". Ohne jetzt einen Godwin pullen zu wollen...

Dass nicht alles _anständiges Verhalten_ ist, was nicht strafbewehrt ist, bleibt unbenommen. Allerdings bleibt ein Abstand zwischen "nicht sozial akzeptiert" und "strafbar", und das ist auch gut so.

24. Oktober 2023 19:31 Uhr: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Grundsätzlich ist in Deutschland alles erlaubt was nicht verboten ist. Art2 Abs 1 GG.
29. Oktober 2023 13:34 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Charlie_ 22

Nein Du hast nix verpasst, den Hinweis hast Du dir vom "Türmer" kassiert weil fast jeder der einen "LOW approach" ankündigt (welcher ja eigentlich eine Landeabsicht beinhaltet), stattdessen ein "Low Pass" manöver fliegt, sprich ohne Landekonfiguration und maximium speed in Ameisenkniehöhe über den Platz nagelt um dann am Bahnende steil nach oben zu ziehen.

Entsprechend dessen fragt halt der ein oder andere da schonmal nach..

30. Oktober 2023 23:27 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Marco Scheuerlein

Beim Low Pass mit 450-kg-ULs ist mir als Türmer öfter mal die Luft knapp geworden - wieviel g da so einige Mutige gezerrt haben.

31. Oktober 2023 10:25 Uhr: Von Charlie_ 22 an Ernst-Peter Nawothnig

Ein Durchstartverfahren ist aber kein Low Approach oder Low Pass. Und natürlich muss man prinzipiell überhaupt nicht fragen, ob man "durchstarten darf".

31. Oktober 2023 19:17 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Ernst-Peter Nawothnig

ob das was mit Mut zu tun hat...man weiß es nicht, man munkelt nur..

1. November 2023 11:10 Uhr: Von Carmine B. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Das ist eben das paradoxe. Wenn man für die bessere Planbarkeit für die ATC-Seite die Intention eines Go-Around ankündigt, ist man eigentlich gelackmeiert. Einfach durchszustarten wäre korrekt, ist aber gefühlt weniger nett.

Da gefällt mir eigentlich die Variante jenseits des Teiches "Request the option - Cleared for the option" bei Trainingsapproaches irgendwie besser.

1. November 2023 11:21 Uhr: Von Matthias Reinacher an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]

Dafür muss man nicht über den Teich, es reicht nach Frankreich zu fliegen.

1. November 2023 11:30 Uhr: Von Chris _____ an Charlie_ 22

>>> EDML Radio: "D-CY, Low Approaches sind nicht erlaubt".

Da "Radio" ja keine Verkehrslenkung macht, interpretiere ich das mal als unentgeltliche Rechtsberatung.

Und wenn wir "Low Approach" übersetzen mit "Übungsanflug", kann man das wohl nur unter Lärmgesichtspunkten zu bestimmten Tageszeiten verbieten. Solche Verbote gibt es durchaus auch in USA. Sie sind m.W. nicht strafbewehrt, aber es gebietet der Anstand, dass man hier ein wenig Rücksicht nimmt.

Wie schon gesagt, nicht alles, was nicht gleich mit Strafe bedroht ist, ist automatisch sozial akzeptiert, rücksichtsvoll und gut.


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