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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Oktober 2023: Von Achim H. an Alexis von Croy Bewertung: +2.00 [2]
Die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe ist nur für Start und Landung erlaubt. Daraus leiten manche das Verbot eines tiefen Überflugs ab. Die Lösung ist wie in Deinem Fall ein Landeanflug mit Abbruch.
24. Oktober 2023: Von Alexis von Croy an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke.

Die Lösung ist wohl, dass man nur sagt "D-XXX startet durch" ... und gar nichts fragt.

24. Oktober 2023: Von Dominic L_________ an Alexis von Croy Bewertung: +9.00 [9]

Das ist in Deutschland leider immer eine gute Methode. Denn alles ist 130% reguliert. Fragt man nach, kann man die Auflagen nicht erfüllen. Fragt man nicht nach, interessiert es keinen, denn keiner kann 130% Regeln überprüfen. Ich frage mich, wann es mal eine politische Richtung geben wird, die sich dieses extrem generellen Problems annimmt. Dadurch könnten vermutlich mehr Fachkräfte wieder arbeiten, als je einreisen könnten.

24. Oktober 2023: Von Achim H. an Dominic L_________

Die Regelung zur Sicherheitsmindesthöhe ergibt sich aus SERA, das ist europäisches Recht.

In der Praxis ändert sich nichts, also nicht wert sich darüber zu echauffieren.

24. Oktober 2023: Von Roland Schmidt an Dominic L_________

Das Problem ist vielschichtig. Beispiel aus meiner Behördenpraxis:

Ich: "Werfen Sie die Grünabfälle nicht in den Wald - ist verboten"

Er: "Wo steht das?"

Daraus ergibt sich die Frage, wieviele Vorschriften der gesunde Menschenverstand ersetzen kann. Ich habe eine Befürchtung...

24. Oktober 2023: Von Steff D. an Roland Schmidt
Der Zusatz - ist verboten - impliziert sofort ein Gesetz. Daher ist die Rückfrage nicht verwunderlich.

Denn der Verstand kennt an sich kein „Verboten“.

Aber speziell der Deutsche ist ja etwas quer, indem er glaubt, solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Daher ja der Wahn an Regeln.
Ist ja mit den Low Approach ebenso. Eigentlich war es ja schon immer Teil der Vorschrift, Mindesthöhen nur für die Landeabsicht zu unterschreiten. Warum es da dann plötzlich Diskussionen gab? Keine Ahnung. Vermutlich war einer mal nicht fit genug und hat auf Nachfrage falsch geantwortet. Tiefer Überflug auf Piste x. Ist halt der Zonk, wenn die Luftaufsicht mithört.

Und schon endete das ganze im Magazin und die GA war in voller Aufregung..
24. Oktober 2023: Von Chris _____ an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]

--> Aber speziell der Deutsche ist ja etwas quer, indem er glaubt, solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt.

Ich bin so ein spezieller Deutscher. Nulla poena sine lege.

Mir ist klar, dass gewisse spezielle Leute genau umgekehrt glauben, was nicht explizit erlaubt wäre, wäre verboten. Das erinnert an das "gesunde Volksempfinden". Ohne jetzt einen Godwin pullen zu wollen...

Dass nicht alles _anständiges Verhalten_ ist, was nicht strafbewehrt ist, bleibt unbenommen. Allerdings bleibt ein Abstand zwischen "nicht sozial akzeptiert" und "strafbar", und das ist auch gut so.

24. Oktober 2023: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Grundsätzlich ist in Deutschland alles erlaubt was nicht verboten ist. Art2 Abs 1 GG.

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