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Kann jemand bei dieser Recherche helfen?: Zu Zeiten JAR-FCL konnte die Ausbildung auf beiden oa Klassen (SEP/TMG) kombiniert absolviert und mit zwei Prüfungen abgeschlossen werden, ergo beide Berechtigungen mit den 45 Std Flugausbildung (Minimum!). Das gültige EU-Recht erscheint in diesem Punkt (in der Originalfassung) eine andere Auslegung zuzulassen. Absicht oder eine Frage der Übersetzung? Zuständige RPs sehen es unterschiedlich, in meinem Bereich darf die TMG-Ausbildung leider erst nach Erwerb des PPL begonnen werden. Gibt es dazu eine verbindliche Regelung, die mir nicht bekannt ist? Danke im Voraus für Euer Feedback. GD
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Aus dem Kopf heraus: Bei direktem Haften am Wortlaut sicherlich richtig, aber didaktisch würde ich dir eh raten, TMG komplett zu machen (wegen des Preises) und die 5 h SEP dann draufzusatten. Weniger Verwechslung zwischen den Mustern beim Schüler.
Sollte es natürlich auf 600 h im eigenen UL vorher geben, ist das Argument zwar gekillt, aber auch da kann man schlicht konsekutiv arbeiten. Also ja, illiberaler, aber nein, kein echter Nachteil in der Praxis. Nachteil ist eher, dass kaum jemand initial auf TMG ausbildet, tragischerweise. (und der einzige Vorteil, den ich beim Kombinieren sehen würde, ist, wenn ein Muster auf einmal die Werkstatt muss oder zuviel Seitenwind herrscht für den TMG beispielsweise).
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Nachteil ist eher, dass kaum jemand initial auf TMG ausbildet, tragischerweise.
Steile These. 3 von 4 Vereinen, in denen ich bin, haben TMGs und machen auf denen auch Primärschulung.
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Üblicherweise verfährt man in diesem Fall so, dass man die Pflichtanforderungen (also 25 h dual, 10 h solo und den 150NM-Flug) auf einer der Klassen fliegt. Der Rest erfolgt dann auf der anderen Klasse. Dabei wird das Ausbildungsprogramm für das jeweilige Class Rating geschult und auf dem CR-Formular vom FI bestätigt. Dann kann man direkt nacheinander, ggf. am selben Tag, z.B. die PPL-Prüfung auf dem TMG und den CR-Skill Test auf der SEP machen.
Es gibt für ein SEP/TMG-Rating weder Mindeststunden, noch ist der Besitz eines PPL Voraussetzung für die Ausbildung.
In meinem Behörden-Dunstkreis funktioniert das so.
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Nein, traurigerweise. Da bist du in einer begnadeten Lage. Welche drei sind es denn? Was kostet die Stunde?
Wäre das deutschlandweit der Standard, hätten wir mE deutlich mehr Pilotennachwuchs.
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Naja, "begnadet". Ich muss auf den Eimern ja schulen ;-). Die Vereine sind der FSV K., der LSV A. und der deutsch-französische AeroClub S. Die ersten beiden haben je eine Spornrad-Dimona, letzterer zwei SF25C.
Einer davon seit neustem übrigens mit Garmin G5, wird demnächst dann für die IFR-Schulung eingesetzt. Geschäftsmodell ist die Erpressung von regionalen IFR-Flugschulen, entweder die zahlen oder wir fliegen 10 Approaches pro Tag mit 48 KIAS ;-)
Preise müssten so um die 90 Euro pro Stunde Flugzeit sein, plus/minus ein paar Euro je nach Verein. Fliegen mit abgestelltem Triebwerk ist bei einer der Dimonas fast kostenlos (aber nicht umsonst).
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Danke für die schnellen Reaktionen. Tobias, dein Beitrag ist exakt, worauf ich abzielte. So lief es zu JAR-FCL Zeiten und wurde in unserem Verein extensiv und gerne genutzt. Nun wird in meinem Dunstkreis unter Verweis auf EASA-VOs diese Kombination explizit untersagt. Im VO-Text steht Flugzeug (und nicht TMG)… und Flugzeuge darf man mehrere Typen während einer Schulung einsetzen, zB vorwiegend Zweisitzer wg Kosten, doch auch zusätzlich ausreichend 4-Sitzer-Zeit (die können theoretisch nach Scheinerwerb ohne fliegerische Einweisung geflogen werden - ich möchte keinen meiner “Frischlinge“ unter solchen Umständen verunfallt sehen). Fazit ergo: eine Aussage wie unter JAR-FCL, wo die Kombination expressis verbis angezeigt war, ist in EASA weggefallen - und damit ist die Auslegung des jeweils zuständigen RP verbindlich !?! Gut‘s Nächtle allerseits.
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Im VO-Text steht Flugzeug (und nicht TMG)…
In welchem? Kannst Du da mal eine Referenz posten?
Zunächst mal wäre da FCL.210 einschlägig, wo es ja ausdrücklich heißt:
FCL.210.A PPL(A) — Experience requirements and crediting Applicants for a PPL(A) shall have completed at least 45 hours of flight instruction in aeroplanes or TMGs [...]
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Den Passus kenne ich natürlich - wurde von mir auch so realisiert. Dann kam Stress mit der Ausbildungsleitung, die mündete in eine konkrete Anfrage, die offizielle Antwort des RP: “Zu der Frage zur Mitbenutzung des TMG in der Ausbildung zum PPL (A) bzw. LAPL (A) teile ich mit, dass die praktische Ausbildung entweder auf SEPoder TMG erfolgen muss. Eine Mischung beider Klassen ist demnach nicht zulässig (s. FCL.110.A/ FCL.210.A).“ Und hier “Flugzeug“: https://www.edqe.de/wp-content/uploads/images/Lehrgangsbeschreibungen/EU_FCL/FCL.210.A_PPLA.pdf
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Und hier “Flugzeug“:
Das ist halt einfach nur falsch abgeschrieben...
Und der RP verweist ja sogar explizit auf FCL.210.A, wo ausdrücklich "oder" steht!? Ich würde da nochmal nachfragen.
Beim LAPL(A) ist es noch eindeutiger, dass die Klassen gemischt werden dürfen. Siehe den ebenfalls vom RP zitierten FCL.110.A. 30 Stunden Ausbildung, davon nur 15 in der Klasse, auf der man den Skill Test machen will:
FCL.110.A LAPL(A) (a) Applicants for an LAPL(A) shall have completed at least 30 hours of flight instruction on aeroplanes or TMGs, including at least: (1) 15 hours of dual flight instruction in the class in which the skill test will be taken;
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RP legt es halt als exklusives Oder aus. (technisch: wir lesen "OR", RP liest "XOR")
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Könnte man beim PPL ja so interpretieren, aber spätestens beim LAPL wird m.E. aus Satz (1) klar, was gemeint ist.
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