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Sonstiges | Verkehrslandeplatz Betriebspflicht ./. Einschränkung der Öffnungszeiten  
13. Juli 2022: Von Frank Ulbricht 
Servus,

gibt es eigentlich Vorschriften in wie weit ein Verkehrslandeplatz mit entsprechender Betriebspflicht seine Öffnungszeiten einschränken kann?

Hintergrund: unser lokaler VLP will ab 1.8. nur noch 9-17 lokal geöffnet haben. Das schränkt natürlich die Nutzbarkeit, insbesondere natürlich auch für die dort stationierten Luftfahrzeuge stark ein. Wenn es wenigstens eine FoF Regelung für die Randzeiten gäbe, das ist aber nicht vorgesehen.

cheers,
frank
13. Juli 2022: Von Charlie_ 22 an Frank Ulbricht

9-17LT im Sommer ist eine Frechheit ... v.a. wenn es keine PPR-Regelung/Fliegen ohne FL gibt.

13. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Frank Ulbricht

unser lokaler VLP will ab 1.8. nur noch 9-17 lokal geöffnet haben

Mit welcher Begründung / Argumentation denn?

13. Juli 2022: Von Frank Ulbricht an Tobias Schnell

begründet wird es mit Personalmangel - mit diesen Öffnungszeiten kann der Tag mit einer Person bestritten werden und man kann auf die "Spätschicht" verzichten.

Allerdings sieht man auch keine Bemühungen die Personallage zu ändern, so würde ich ja zumindest mal Stellenanzeigen erwarten.

Alles sehr unbefriedigend...

cheers,
frank

13. Juli 2022: Von Alexander Callidus an Tobias Schnell

Acht Stunden, 1 VK

13. Juli 2022: Von Johannes König an Frank Ulbricht Bewertung: +2.00 [2]
Interessant, dass der Arbeitnehmer 8 Stunden durcharbeiten soll. Ich würde mal sagen mit der Begründung bekommt der Platzbetreiber entweder Stress mit dem Luftamt oder dem Gewerbeaufsichtsamt :-)
13. Juli 2022: Von Mike G. an Johannes König Bewertung: +5.00 [5]

Sofern es sich um Jena handelt ist dies ein klassischer Fall für die Nachbarthreads zu "Fliegen ohne Flugleiter" und "Was tun nach dem Bund-Länder-Fachausschuss".

Laut DeStatis hatte der Platz in 2020 rund 10.500 nichtgewerbliche und 6000 gewerbliche Flugbewegungen pro Jahr. Gemäß Website und Google Maps gibt es nur eine größere Hallenanlage (Flumag). Es gibt keine Werft und nur 2 kleine Gyrocopter-Unternehmen. Deshalb hat der Platz wohl kaum nennenswerte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, welche bei anderen Flugplätzen einen erheblichen Beitrag der Gesamteinnahmen darstellen. Die ansässigen Vereine werden auch keine nennenswerten Einnahmen generieren. Mit 4 Angestellten ist selbst bei miserabler Bezahlung von mind. 150.000 € Personalkosten auszugehen. Schlechte Bezahlung und sinnlose Tätigkeiten dürften deren Motivation kaum fördern. Die Kosten dürften in etwa durch die Landegebühren abgedeckt werden. Freiräume für Investitionen in Erhalt und Ausbau des Platzes sehe ich in dieser Konstellation nicht.

Dies ist ein Beispiel, welchen Schaden dieser Flugleiterzwang / RFF bei kleinen Flugplätzen anrichtet und mit noch restriktiveren Öffnungszeiten ein Sterben auf Raten mit sich bringt. Dies steht in keinerlei Verhältnis zum "erhöhten Schutzniveau", welches der Fachausschuss arrogant und überheblich vorbringt. Diese in den 80ern stehengebliebenen Behördenvertreter haben komplett die Bodenhaftung verloren und sehen in der Schließung von Flugplätzen wohl das maximal erreichbare Schutzniveau...

Wie sähe die Lösung ohne Behördenbevormundung aus?

Herabstufung zum SLP ohne Betriebspflicht. Installation PCL und ALIS. Privatrechtliche Öffnung 24/7 mit angemessenen Lärmschutzregelungen. Vorraussetzung für Anflug des Platzes: Nutzung einer Flugplatzapp zur Enthaftung des Platzbetreibers und zur Bezahlung der Landegebühren. Stichprobenkontrolle per MLAT/ADS-B . RFF kann PPR angeboten werden und z.B. durch eine ganze Reihe von Vereinsmitgliedern gegen ordentliches Entgelt erfolgen. Überhaupt würde ich den Platz nicht als GmbH sondern als Verein betreiben und überhaupt keine Vollzeitkräfte mehr beschäftigen.

Bis dieses Wunder geschieht, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um gegen die kommenden RFF-Regelungen und Behördenauflagen zu klagen. Sicherlich finden sich hier Unterstützer einer freien und gegenüber anderem Indivdualverkehr gleichberechtigten Luftfahrt.

13. Juli 2022: Von Christian Vohl an Johannes König
Der Flughafen Sylt hat im Sommer von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Einen Bruchteil davon bietet er IFR an.
Wächter man IFR anfliegen oder beantragt eine Sonderöffnung, muss man tief in die Tasche greifen.
14. Juli 2022: Von Mike G. an Christian Vohl Bewertung: +1.00 [1]

Sylt ist ja auch ein absolutes Negativbeispiel

14. Juli 2022: Von Nicolas Nickisch an Christian Vohl

m.W. hat Sylt die Änderung der Öffnungszeiten bei Coronabeginn im Handstreich umgesetzt mit der Begründung auf dem Tower sei zu wenig Platz, sodass immer nur einer dort sitzen dürfte und nicht alle MA könnten IFR.

Beim letzten Anflug kamen wir VFR außerhalb dieser Mini-IFR-SLots. Direkt nach uns kamen 2 Airbusse und viel schweres privates Gerät. Ob die zusammen legen um die Kosten zu splitten?

14. Juli 2022: Von Kevin Kissling an Frank Ulbricht Bewertung: +1.00 [1]

Ich würde sagen, der Platz kann seine Öffnungszeiten soweit einschränken, wie es ihm die zuständige Behörde genehmigt. §45 LuftVZO ist ansonsten nicht sehr aussagekräftig.

14. Juli 2022: Von Chris _____ an Kevin Kissling Bewertung: +6.00 [6]

Das Bescheuerte an Deutschland ist ja, dass die Öffnungszeit des Platzes mit der Besetzung eines "Towers" zusammenhängt. Wäre das nicht so, gäbe es keine betrieblichen Gründe, die Öffnungszeiten zu begrenzen. (nur vielleicht Lärmschutz und ähnliches).

Die Flugleiterpflicht ist mal wieder Wurzel allen Übels.

14. Juli 2022: Von Uwe Kaffka an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Weiteres negatives Beispiel ist wohl Peenemünde, EDCP. Die sind das ganze Jahr über schon PPR. Ein Vereinsmitglied hatte heute angerufen und für morgen gefragt mit der Antwort, es ginge nicht, da sie kein Personal haben. Es könnte so einfach sein.
14. Juli 2022: Von Sven Walter an Uwe Kaffka Bewertung: +2.00 [2]
Der Platz wäre zudem perfekt für ein Fliegerdorf mit Segelanbindung...
15. Juli 2022: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wenn die Flugleiterpflicht erst mal weggefallen ist, werden wir schnell merken, dass sie nicht die Wurzel allen Übels ist.

Der Platzbetreiber hat auch ganz ohne Flugleiter Verkehrssicherungspflichten für das Gelände. Wenn was passiert, dann ist gerade bei von Vereinen betriebenen Plätzen man schnell bei Fragen der persönlichen Haftung der Vereinsvorstände.

Das mag der eine oder andere als hypothetisch abtun - aber man darf nicht vergessen, dass wir in der Zwischenzeit in einem Land leben, in denen Ortsbürgermeister vor Gericht stehen, weil Kinder in einem Weiher auf Gemeindegebiet ertrunken sind und dieser Weiher nicht eingezäunt war...

15. Juli 2022: Von Sven Walter an F. S.
Auch das kann man spezialgesetzlich regeln. Enthaftung bei täglicher Kontrollfahrt, Snowtams erst ab 10.00 LT verbindlich. Ab in die AIP, Verkehrssicherungspflicht gelöst.
15. Juli 2022: Von F. S. an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ohne Frage - nur a) muss das jemand machen und b) dürfen dabei dann keine Regeln rauskommen (z.B. zu Höhe und Stabilität von Zäunen), die dann gerade für kleine Plätze erst mal 6-stellige (oder höhere) Investitionen erfordern.

Zu beidem hab ich leider wenig Vertrauen in unseren Gesetzgeber.

15. Juli 2022: Von Mike G. an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Ein von gesundem Menschverstand geprägtes Gesetzeswerk existiert bereits. Hier nur ein paar Auszüge aus FAA Order 5190.6A über den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flugplätzen. Und dies gilt auch nur, sofern staatliche Fördermittel fließen!

"There should be adequate controls such as fencing and other facilities to keep motorists, cyclists, pedestrians, and animals from inadvertently wandering onto the landing area or areas designated for aircraft maneuvering."

Ein Zaun kann durchaus sinnvoll sein und muss nicht zwangsläufig so teuer sein. Damit kann ich gut leben.

"The agreement under which airports are required or developed with Federal assistance do not specificay impose a responsibility to provide rescue or firefighting capabilities."

Kein weiterer Kommentar!

"As noted in subparagraph 4-7a above, field . lights must be operated whenever needed. This means that the lights must be on during the hours of darkness (dusk to dawn) every night, or be available for use upon demand....
In very rare cases it may be undesirable to permit use of an airport during certain hours of darkness...."

Also das genaue Gegenteil zu hiesiger Bevormundung. Der Flugplatzbetreiber muss der Behörde stichhaltig begründen, weshalb der Flugplatz nicht rund um die Uhr benutzbar ist!

"While the airport owner must allow its use by all types, kinds, and classes of aeronautical activity as well as by the general public (passengers, visitors, etc.), the obligation agreements do provide for exceptions as discussed in this paragraph. When complaints are filed with FAA regarding restrictions imposed by the airport owner in the interest of safety and/or efficiency, assistance of the appropriate local Flight Standards and Air Traffic representatives should be obtained in determining the reasonableness of the restrictions."

Hier geht es also um die mögliche Abwehr von auferlegten Betriebseinschränkungen seitens des Flugplatzbetreibers (!) und die Behörde entscheidet, ob diese Maßnahmen wirklich angebracht sind! Hinsichtlich Lärmschutz gibt es noch eine Reihe von Auflistungen, welche ganz klar hervorheben, dass ein ausgewogener Kompromiss zu finden wäre. Kann aber jeder selbst nachlesen. Im Übrigen findet sich kein einziges Wort zu Flugleitern....

Das hilft uns zwar zunächst nicht weiter, zeigt aber das komplett umgekehrte Paradigma hinsichtlich verhindernden deutschen Behörden und ermöglichenden amerikanischen.

15. Juli 2022: Von Mike G. an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

Das sehe ich genauso. In einem Land wie den USA mit freier Luftfahrt gehen die Flugplätze nicht reihenweise an Haftungsfragen zugrunde. Und dies im Land der Multimillionenklagen.

16. Juli 2022: Von Thomas R. an Mike G. Bewertung: +9.00 [9]

Das sehe ich genauso. In einem Land wie den USA mit freier Luftfahrt gehen die Flugplätze nicht reihenweise an Haftungsfragen zugrunde. Und dies im Land der Multimillionenklagen.

Ich kann das Gejammer ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Es gibt in Deutschland ja auch für jeden Autobahn- oder Landstrassenabschnitt einen Fahrleiter, der alles kontrolliert, sinnvolle Verkehrstipps gibt ("heute wieder Rechtsverkehr") und den Laden um 20:00 Uhr oder spätestens ne halbe Stunde nach Sunset dicht macht, wenn Feierabend ist.

Sonst könnte ja keiner die Vorgänge überwachen (fährt da etwa jemand ohne Führerschein?!) oder die Rettungskräfte rufen, falls was passiert. Verstehe nicht, warum das allgemein akzeptiert ist und die Leute sich dann über die Flugleiterpflicht so aufregen.


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