Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

13. Juli 2022: Von Mike G. an Johannes König Bewertung: +5.00 [5]

Sofern es sich um Jena handelt ist dies ein klassischer Fall für die Nachbarthreads zu "Fliegen ohne Flugleiter" und "Was tun nach dem Bund-Länder-Fachausschuss".

Laut DeStatis hatte der Platz in 2020 rund 10.500 nichtgewerbliche und 6000 gewerbliche Flugbewegungen pro Jahr. Gemäß Website und Google Maps gibt es nur eine größere Hallenanlage (Flumag). Es gibt keine Werft und nur 2 kleine Gyrocopter-Unternehmen. Deshalb hat der Platz wohl kaum nennenswerte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, welche bei anderen Flugplätzen einen erheblichen Beitrag der Gesamteinnahmen darstellen. Die ansässigen Vereine werden auch keine nennenswerten Einnahmen generieren. Mit 4 Angestellten ist selbst bei miserabler Bezahlung von mind. 150.000 € Personalkosten auszugehen. Schlechte Bezahlung und sinnlose Tätigkeiten dürften deren Motivation kaum fördern. Die Kosten dürften in etwa durch die Landegebühren abgedeckt werden. Freiräume für Investitionen in Erhalt und Ausbau des Platzes sehe ich in dieser Konstellation nicht.

Dies ist ein Beispiel, welchen Schaden dieser Flugleiterzwang / RFF bei kleinen Flugplätzen anrichtet und mit noch restriktiveren Öffnungszeiten ein Sterben auf Raten mit sich bringt. Dies steht in keinerlei Verhältnis zum "erhöhten Schutzniveau", welches der Fachausschuss arrogant und überheblich vorbringt. Diese in den 80ern stehengebliebenen Behördenvertreter haben komplett die Bodenhaftung verloren und sehen in der Schließung von Flugplätzen wohl das maximal erreichbare Schutzniveau...

Wie sähe die Lösung ohne Behördenbevormundung aus?

Herabstufung zum SLP ohne Betriebspflicht. Installation PCL und ALIS. Privatrechtliche Öffnung 24/7 mit angemessenen Lärmschutzregelungen. Vorraussetzung für Anflug des Platzes: Nutzung einer Flugplatzapp zur Enthaftung des Platzbetreibers und zur Bezahlung der Landegebühren. Stichprobenkontrolle per MLAT/ADS-B . RFF kann PPR angeboten werden und z.B. durch eine ganze Reihe von Vereinsmitgliedern gegen ordentliches Entgelt erfolgen. Überhaupt würde ich den Platz nicht als GmbH sondern als Verein betreiben und überhaupt keine Vollzeitkräfte mehr beschäftigen.

Bis dieses Wunder geschieht, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um gegen die kommenden RFF-Regelungen und Behördenauflagen zu klagen. Sicherlich finden sich hier Unterstützer einer freien und gegenüber anderem Indivdualverkehr gleichberechtigten Luftfahrt.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang