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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Juli 2022: Von Chris _____ an Kevin Kissling Bewertung: +6.00 [6]

Das Bescheuerte an Deutschland ist ja, dass die Öffnungszeit des Platzes mit der Besetzung eines "Towers" zusammenhängt. Wäre das nicht so, gäbe es keine betrieblichen Gründe, die Öffnungszeiten zu begrenzen. (nur vielleicht Lärmschutz und ähnliches).

Die Flugleiterpflicht ist mal wieder Wurzel allen Übels.

14. Juli 2022: Von Uwe Kaffka an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Weiteres negatives Beispiel ist wohl Peenemünde, EDCP. Die sind das ganze Jahr über schon PPR. Ein Vereinsmitglied hatte heute angerufen und für morgen gefragt mit der Antwort, es ginge nicht, da sie kein Personal haben. Es könnte so einfach sein.
14. Juli 2022: Von Sven Walter an Uwe Kaffka Bewertung: +2.00 [2]
Der Platz wäre zudem perfekt für ein Fliegerdorf mit Segelanbindung...
15. Juli 2022: Von F. S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wenn die Flugleiterpflicht erst mal weggefallen ist, werden wir schnell merken, dass sie nicht die Wurzel allen Übels ist.

Der Platzbetreiber hat auch ganz ohne Flugleiter Verkehrssicherungspflichten für das Gelände. Wenn was passiert, dann ist gerade bei von Vereinen betriebenen Plätzen man schnell bei Fragen der persönlichen Haftung der Vereinsvorstände.

Das mag der eine oder andere als hypothetisch abtun - aber man darf nicht vergessen, dass wir in der Zwischenzeit in einem Land leben, in denen Ortsbürgermeister vor Gericht stehen, weil Kinder in einem Weiher auf Gemeindegebiet ertrunken sind und dieser Weiher nicht eingezäunt war...

15. Juli 2022: Von Sven Walter an F. S.
Auch das kann man spezialgesetzlich regeln. Enthaftung bei täglicher Kontrollfahrt, Snowtams erst ab 10.00 LT verbindlich. Ab in die AIP, Verkehrssicherungspflicht gelöst.
15. Juli 2022: Von F. S. an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ohne Frage - nur a) muss das jemand machen und b) dürfen dabei dann keine Regeln rauskommen (z.B. zu Höhe und Stabilität von Zäunen), die dann gerade für kleine Plätze erst mal 6-stellige (oder höhere) Investitionen erfordern.

Zu beidem hab ich leider wenig Vertrauen in unseren Gesetzgeber.

15. Juli 2022: Von Mike G. an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Ein von gesundem Menschverstand geprägtes Gesetzeswerk existiert bereits. Hier nur ein paar Auszüge aus FAA Order 5190.6A über den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flugplätzen. Und dies gilt auch nur, sofern staatliche Fördermittel fließen!

"There should be adequate controls such as fencing and other facilities to keep motorists, cyclists, pedestrians, and animals from inadvertently wandering onto the landing area or areas designated for aircraft maneuvering."

Ein Zaun kann durchaus sinnvoll sein und muss nicht zwangsläufig so teuer sein. Damit kann ich gut leben.

"The agreement under which airports are required or developed with Federal assistance do not specificay impose a responsibility to provide rescue or firefighting capabilities."

Kein weiterer Kommentar!

"As noted in subparagraph 4-7a above, field . lights must be operated whenever needed. This means that the lights must be on during the hours of darkness (dusk to dawn) every night, or be available for use upon demand....
In very rare cases it may be undesirable to permit use of an airport during certain hours of darkness...."

Also das genaue Gegenteil zu hiesiger Bevormundung. Der Flugplatzbetreiber muss der Behörde stichhaltig begründen, weshalb der Flugplatz nicht rund um die Uhr benutzbar ist!

"While the airport owner must allow its use by all types, kinds, and classes of aeronautical activity as well as by the general public (passengers, visitors, etc.), the obligation agreements do provide for exceptions as discussed in this paragraph. When complaints are filed with FAA regarding restrictions imposed by the airport owner in the interest of safety and/or efficiency, assistance of the appropriate local Flight Standards and Air Traffic representatives should be obtained in determining the reasonableness of the restrictions."

Hier geht es also um die mögliche Abwehr von auferlegten Betriebseinschränkungen seitens des Flugplatzbetreibers (!) und die Behörde entscheidet, ob diese Maßnahmen wirklich angebracht sind! Hinsichtlich Lärmschutz gibt es noch eine Reihe von Auflistungen, welche ganz klar hervorheben, dass ein ausgewogener Kompromiss zu finden wäre. Kann aber jeder selbst nachlesen. Im Übrigen findet sich kein einziges Wort zu Flugleitern....

Das hilft uns zwar zunächst nicht weiter, zeigt aber das komplett umgekehrte Paradigma hinsichtlich verhindernden deutschen Behörden und ermöglichenden amerikanischen.

15. Juli 2022: Von Mike G. an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

Das sehe ich genauso. In einem Land wie den USA mit freier Luftfahrt gehen die Flugplätze nicht reihenweise an Haftungsfragen zugrunde. Und dies im Land der Multimillionenklagen.

16. Juli 2022: Von Thomas R. an Mike G. Bewertung: +9.00 [9]

Das sehe ich genauso. In einem Land wie den USA mit freier Luftfahrt gehen die Flugplätze nicht reihenweise an Haftungsfragen zugrunde. Und dies im Land der Multimillionenklagen.

Ich kann das Gejammer ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Es gibt in Deutschland ja auch für jeden Autobahn- oder Landstrassenabschnitt einen Fahrleiter, der alles kontrolliert, sinnvolle Verkehrstipps gibt ("heute wieder Rechtsverkehr") und den Laden um 20:00 Uhr oder spätestens ne halbe Stunde nach Sunset dicht macht, wenn Feierabend ist.

Sonst könnte ja keiner die Vorgänge überwachen (fährt da etwa jemand ohne Führerschein?!) oder die Rettungskräfte rufen, falls was passiert. Verstehe nicht, warum das allgemein akzeptiert ist und die Leute sich dann über die Flugleiterpflicht so aufregen.


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