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Luftrecht und Behörden | AOPA Letter 2/22 Fliegen mit Drittstaatenlizenzen, kann man in Europa nicht verbieten?  
9. Juni 2022: Von Holger Has  Bewertung: +1.00 [1]

Dear all,

sehr interessanter Artikel:

"Fliegen mit Drittstaatenlizenzen,
kann man es in Europa gar nicht verbieten?" in AOPA Letter 2/22.

In Kurzform:

EU-Recht, das vom 21. Juni 2022 wirksam sein wird, verlangt von einem Piloten, der ein Luftfahr-
zeug bedient, das in einem Drittstaat wie den USA zugelassen,
aber von einem EU-Betreiber betrieben wird, zusätzlich zu seiner
Drittstaaten- bzw. US-Lizenz eine Lizenz nach EU-Recht.
Diese Regelung ist völkerrechtswidrig. Sie widerspricht den im
Abkommen von Chicago gemachten Vorgaben, zu deren Einhaltung
die Vertragsstaaten des Abkommens verpflichtet sind.

Offensichtlich können hier nur Behörden den Klageweg beschreiten, die AOPA ist aktiv hier.

Mehr darüber bei der AOPA

9. Juni 2022: Von Achim H. an Holger Has Bewertung: +1.00 [1]

Völkerrecht ist nur leider kein verbindliches Recht. Vielleicht reicht es schon, wenn alle EASA-Länder eine "difference from ICAO" bekanntgeben.

Noch blöder wäre es übrigens, wenn die EASA-Staaten plötzlich ein Stationierungsverbot für non-EASA-Flugzeuge einführen würden, wie Dänemark das bereits praktiziert.

10. Juni 2022: Von Sven Walter an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Achim, den ersten Satz kannst du so nicht stehen lassen. Die Normenhierarchie steht sogar explizit im GG. Frag mal Baerbock ;-).
10. Juni 2022: Von F. S. an Holger Has

Leider wird der Autor des AOPA-Artikels nicht genannt - in so fern kann man naich nachvollziehen, was dieser Völkerrechtler über den Presseartikel hinaus zum Thema veröffentlicht hat.

Die wirklich spannende Frage, auf die sich viele Diskussionen zu ebendiesem Thema beziehen, wird nämlich nicht mal angesprochen - geschweige denn beantwortet. Der zitierte Art 32(a) sagt ja wörtlich: "Der Pilot und die anderen Mitglieder der Flugbesatzung jedes in der inter­nationalen Luftfahrt verwendeten Luftfahrzeuges müssen Befähigungszeugnisse und Ausweise besitzen, die von dem Staat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig erklärt wurden." (Hervorhebung von mir).

Es war immer die Argumentationslinie der EASA (und ist es so weit ich weiss noch immer), dass ein Flugzeug, das von Freiburg nach Stuttgart fliegt ja streng genommen gar kein internationaler Luftverkehr ist (auch wenn das sowohl badische als auch schwäbische Nationalisten anders sehen könnten ;-)). Es ist nationaler Luftverkehr mit einem ausländischem Luftfahrzeug - und dazu macht die Chicago-Convention keine Aussage.

Darum wäre durchaus spannend, warum der AOPA-Autor das nun entweder als internationalen Luftverkehr ansieht, oder welche Völkerrechtliche Regelung aus seiner Sicht verbindlich vorschreibt, dass diese Regel auch für nationalen Luftverkehr mit ausländischen Luftfahrzeugen anzuwenden ist.

10. Juni 2022: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: -0.33 [2]
Hallo Florian, wie gut kennst du dich eigentlich mit dem ETCS aus?
10. Juni 2022: Von Friedhelm Stille an Sven Walter
Diese Frage gehört nicht in diesen Thread.
10. Juni 2022: Von  an F. S.

Aus einem Flug von Freiburg nach Stuttgart einen internationalen Luftverkehr zu machen ist mit einer kurzen Zwischenlandung in Strasbourg aber auch kein Hexenwerk ...

10. Juni 2022: Von Sven Walter an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Er weigert sich indes an passender Stelle zu antworten.

Er wird seine Gründe haben, beim (meinem) Stochern nach Bullshit die Klappe zu halten. Das Problem ist die Attribution von Kompetenz, die er partiell ja hat. Das strahlt dann auf den Rest aus.

Wer eine komplette Neuanmeldung unter neuem Namen dann macht und vormals oft seine Dinge gelöscht hat, sollte kritikfähig sein. Finde ich zumindest. Ist aber vielleicht altmodisch.

10. Juni 2022: Von F. S. an 

Ja, das kann man machen. Ist allerdings manchmam etwas unpraktikabel ;-)

Zudem ist es ziemlich wahrscheinlich, dass die meisten Flügen mit N-registrierten SEP in Deutschland nicht grenzüberschreitend sind. Viele der Flugzeuge haben schon recht lange keinen ausländischen Luftraum mehr gesehen - geschweige denn einen ausserhalb der EASA.

Daher wäre es interessant zu wissen, warum der Autor dennoch die Regeln für den internationalen Luftverkehr für anwendbar hält.

10. Juni 2022: Von Chris _____ an Sven Walter

Wer eine komplette Neuanmeldung unter neuem Namen dann macht und vormals oft seine Dinge gelöscht hat, sollte kritikfähig sein.

Widersprechen sich die beiden Dinge nicht eher? Aber egal. Ich kenne mich mit ETCS überhaupt nicht aus, mag mich jemand aufklären?

10. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an Chris _____

Frag´ Dr. guugl - der Autopilot für Züge... Aus dem Kontext dachte ich mir jedenfalls schon, dass es um Zugleitsysteme gehen muss... Aber wir wollten doch alle Lokführer werden, bevor wir die 3. Dimension für uns entdeckten :-)))) !

Edit: @swan walter: sosehr ich Dich schätze, das gehört wirklich nicht in diesen thread...

11. Juni 2022: Von Sven Walter an Reinhard Haselwanter

Jepp. Aber da das Internet anarchisch ist und der gute Mann die Auskunft wohlweislich verweigert, war ich mal hartnäckig.

11. Juni 2022: Von Friedhelm Stille an Sven Walter
Man kann Antworten nicht erzeingen. Schlechter Stil bei sonst guten Beiträgen.
11. Juni 2022: Von T. Magin an F. S.
„Viele der Flugzeuge haben schon recht lange keinen ausländischen Luftraum mehr gesehen - geschweige denn einen ausserhalb der EASA.“

Ich wäre schon lange LISA-Kunde, wenn ich mit meiner EASA-Lizenz damit in‘s Ausland fliegen könnte.

14 Beiträge Seite 1 von 1

 

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