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Hallo und schönen Mittag zusammen,
was genau bedeutet diese Aussage "MTOW 5700 kg, 12000 kg PPR" an einem Flugplatz?
Klar, ein höheres Abfluggewicht als 5,7 t muss ich erfragen, aber ist das nur eine reine Formalität, oder wird das in der Realität auch verweigert?
Bei uns vor Ort starten und landen jede Woche Flugzeuge, die über den 5,7 t liegen.
Vielleicht kann mich jemand von euch erhellen :-)
VG
Thomas
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Der Platz kann mit Flugzeuge bis 5700kg MTOM angeflogen werden ohne vorherige Erlaubnis einholen zu müssen. Über 5700kg (bis max. 12000kg) bedarf es einer vorherigen Erlaubnis.
Wie oft, mit welchen administrativen Aufwand die erteilt wird weiss nur der Flugplatzbetreiber.
Hatr wahrscheinlich wsas mit der (Rest-) Lebensdauer der Landebahn zu tun, da wird sowas gerne als Mittel genommen um das etwas im Griff zu haben wieviel von der (Rest-) Lebensdauer der Landebahn pro Woche/Monat/Jahr durch schwere FLugzeuge verzehrt wird.
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Die PPR-Pflicht kann auch mit anderen Dingen als der Landebahnbeschaffenheit zu tun haben:
Beispielsweise gibt es Plätze, die nur eine beschränkte Feuerwehrkapazität vorhalten. Für größere Flugzeuge muss diese dann jeweils aufgestockt werden.
Einige Plätze haben auch Limitierungen in ihrer Genehmigung bezüglich der Anzahl von Landungen größerer Maschinen. Nach Erreichen der Maximalzahl wird dann einfach kein PPR mehr erteilt.
Fazit: Es gibt viele verschiedene mögliche Gründe für die PPR-Beschränkung. Genaue Aufklärung verspricht damit vermutlich der Kontakt mit dem Platzbetreiber...
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Eingeschränkte Abstellmöglichkeit können ein Grund zum Verweigern des PPRs sein.
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oder der Boden auf den Rasenabstellflächen ist zu weich.
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....oder die Anwohner wollen es nicht....usw....usw.
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Super, vielen Dank euch.
Ich glaube das Thema Feuerwehr könnte der Grund sein.
Bei größeren Jets stand schon öfter die örtliche freiwilige Feuerwehr mit ein bis zwei Fahrzeugen vor Ort.
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Es ist meistens ein Feuerwehrproblem. Oft gibt es ein gewisses Kontingent an Flügen, die ohne Mehraufwand abgewickelt werden können, und danach muss halt immer die örtliche (freiwillige) Feuerwehr anrücken...
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Dass diese Flugzeuge aber auch immer nach der Landung anfangen zu brennen...
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Vorschrift ist Vorschrift.. ;)
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Am ehesten brennen wohl kleine Zweimots mit Rotaxen... ;)
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Die Feuerwehr ist nun schon mehrfach als Argument genannt worden. Allerdings passt das meines Erachtens nicht ganz zu einer Gewichtseinschränkung, denn nach meiner Kenntnis beziehen sich die Fire-Fighting-Categories auf die Abmessungen (Länge, Rumpfbreite) eines Flugzeugs, aber nicht auf die MTOM. Muss man sich aktuell an meiner Homebase zwangsläufig damit beschäftigen, da die Öffnungszeiten bzw. PPR-Regelungen abhängig sind von der ARFF-Kategorie des Flugzeugs.
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Außerdem ist es für die Feuerwehr ein Riesenunterschied, ob Passagier- oder Cargomaschine.
Und es gibt auch keine Schließung von Autobahn oder Seewegen, wenn irgendeine Feuerwehr nicht bereit ist.
Mit Logik kann man (wie immer) nicht kommen.
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Es soll Flugplätze geben, da ist die Geschichte viel einfacher: Die wollen eigentlich nur Kleinverkehr bis 5,7t (und sind auch nicht auf Größeres ausgelegt bzgl Flächen, Betankung, Schlepper, etc.), aber dann hat der lokale Gönner von der Phenom 100 auf die 300 oder ne Citation XLS upgegraded - dann brauchen sie halt ein höheres MTOW mit PPR, damit dieser eine Jet dieses einen Operators da weiterhin landen darf...
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Zumindest in der Zeitung steht öfters mal, dass Sie sich über zusätzliche Geschäftsfliegerei freuen würden.
Vor Ort ist meines Wissens nichts über 5,7t. Ein paar King Airs, PC12, TBM, usw.
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Über welchen Platz sprechen wir eigentlich?
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EDTD
78166 Donaueschingen
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Im ICAO- Maßstab stimmt das schon, aber in D gilt die NFL I 72/83 immer noch und da geht es ausschließlich um MTOW und in den entsprechenden Kategorien um die monatliche Anzahl von Flügen.
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