Mein Danke geht an Dr. Werner für die Hinweise zur neuen EASA Überarbeitung. Leider finde ich im Internet nur alles auf englisch.
Ich finde diesen Beitrag auch für alle anderen Betroffene hilfreich.
Bei LAPL Anforderungen gelten keine Bedingungen der Klasse 2, und erst gar nicht der Klasse 1.
LAPL hat eigene Anforderungen. Vergiss die Anforderungen aus der Klasse 2. So verstehe ich das???
Die EU 1178/2011 wurde mehrfach überarbeitet. Ursprünglich sind dort sind die LAPL Anforderungen nicht genannt. Damit wollte man einfachere medizinische Zugangsregeln für die Fliegertauglichkeit. Allerdings auch mit zusätzlichen Einschränkungen der Betroffene, beispielsweise dass nur mit Sicherheitspilot Passagiere mitgenommen werden dürfen.
zu AMC5 MED.B.095 ( d ) betrifft Diabetes Mellitus
1) Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes Mellitus dürfen nicht zu unterzuckerung führen. Unter dieser Voraussetzung kann der Bewerber als tauglich beurteilt werden.
2) Bewerber mit Diabetes Mellitus Typ 1 sind fliegeruntauglich
3) Bewerber mit Diabetes Mellitus Typ 2, die mit Insulin behandelt werden, können als tauglich beurteilt werden. Einschränkung für die wiedertauglichkeit ist, wenn die Blutzuckerkontrolle erreicht wurde, und der Prozess unter ( e ) und ( f ) erfolgte. Der Bewerber darf nur mit einen Sicherheitspilot Passagiere mitnehmen. Eine zeitliche Tauglichkeitsbeschränkung auf 12 Monate kann erforderlich sein. Diese Lizenzprivilegien gelten nicht für Hubschrauber.
Die nachfolgende Folgeanforderungen müssen eingehalten werden. Das währen
( e ) Die Lizenzierungebehörde ordnet eine flugmedizinische Beurteilung durch oder unter Anleitung eines Gutachters an.
1) Eine diabetologische Untersuchung in jährlichen Abstände, einschliesslich:
( i ) Symptomüberprüfung
( ii ) Überprüfung der Datenprotokollierung des Blutzuckers
( iii ) Herz - Kreislauf Status, Belastungs EKG im Alter von 40 Jahren, danach in 5 Jahresintervallen und bei klinischer Indikation,
einschliesslich einer Häufung von Risikofaktoren.
( iv ) Nephropathie - Status = Bezeichnung der Krankheiten der Niere und Nierenfunktion
2 ) augenärztliche Kontrolle in jährlichen Abständen, einschliesslich:
( i ) Gesichtsfelder - Humphrey - Perimeter = Werkzeug zur Messung des menschlichen Gesichtsfelds. Insbesondere zur
Erfassung des monokularen Gesichtsfeld. monokular = das Sehen mit nur einen Auge
( ii ) Untersuchung des hinteren Augenabschnitt
( iii ) Untersuchung nach den Grauen Star
Die Entwicklung einer Erkrankung der Netzhaut im Auge aufgrund hoher Blutzuckerwerte erfordert eine vollständige
augenärztliche Untersuchung.
3) Bluttests in 6 Monate Zeitabschnitte:
( i ) HbA1c = dieser Wert beschreibt, wie hoch der Blutzucker in den letzten 8 bis 12 Wochen war
( ii ) Nierenprofil
( iii ) Leberprofil
( iv ) Lipidprofil = Gesamtcholesterin, HDL, LDL, ( LDL/HDL Quotient kleiner 4 ), Blutfettwerte
4) Bewewrber sollten zeitweise untauglich gelten, nachdem:
( i ) Änderung der Medikamente / Insulin, die zu Änderungen der bisherigen Blutzuckerstabilisierung führen kann
( ii ) wenn eine einzelne unerklärlichr Vorfall einer schweren Unterzuckerung bei einer Kontrolle nachgewiesen werden kann
5) Bewerber sollten in folgenden Fällen als untauglicjh bewertet werden:
( i ) wenn durch Absinken des Blutglukose zur Bewusstlosigkeit kommt
( ii ) Gesichtsfeldverlust wegen der Erkrankung der Netzhaut im Auge aufgrund hoher Blutzuckerwerte
( iii ) Schädigung der Niere als Folge eines lange bestehenden Diabetes
( iV ) jede andere Komplikation der Krankheit, die die Flugsicherheit gefährden könnte
( f ) Pilotenverantwortung
Blutzuckermessung werden in Ruhezeiten und Flugzeiten durchgeführt.
Blutzuckermessgerät mit Speicher sollten mitgeführt und verwendet werden.
Piloten sollten dem Fliegerarzt nachweisen, welche Ergebnisse
1) Prüfung in flugfreien Zeiten 3 bis 4 mal am Tag, oder Vorgabe des Arzt und bei bekanntwerden einer Unterzuckerung
2) Prüfhäufigkeit während der Flugzeiten:
( i ) 2 Stunden vor Abflug
( ii ) weniger als 30 Minuten vor Abflug
( iii ) jede Stunde während des Flug
( iv ) 30 Minuten vor der Landung
3 ) Massnahame nach Glukosetests:
( i ) 2 Stunden vor Abflug, wenn das Testergebnis grösse als 15 mmol/L ist, sollte nicht geflogen werden.
( ii ) 10 bis 15 Gramm Kohlehydrate sollten aufgenommen und ein erneuter Test durchgeführt werden.
Hier breche ich meine Bemühung ab, das sollte der Bewerber mit seinen Fliegerarzt/Diabetologen besprechen. Eine Schulung ist notwendig.
Ich habe die halbe Nacht durchgearbeitet, um diesen Beitrag zu erstellen. Irgend wann habe ich abgebrochen, weil diese Details muss der Bewerber erlernen, mit Diabetes im Flugzeug als Pilot umzugehen. Eine Disziplin ist notwendig.
Erfahrungsgemäss ist Diabetes Typ 2 oft heilbar, wenn das Übergewicht deutlich reduziert wird, der Lebenswandel dauerhaft geändert wird. Auch hier denke ich, jeder Fliegerarzt hilft seine Kundschaft/Piloten, wenn es um die Frage der zukünftigen Fliegertauglichkeit geht. Durch diese nächtliche Arbeit habe ich auch etwas über Diabetes in der Fliegerei gelernt.