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11. Februar 2022: Von Horst Metzig an Jan Oldie

Ich bin auf Deine Frage indirekt mit Verweis auf 3) www.skydoc.de eingegangen. Dort schreibt sky doc, im LAPL Diabetiker unter antidiabetischer Behandlung, die üblicherweise keine hypoglyomie ( ist der medizinische Fachbegriff einer Unterzuckerung ) verursacht, sind tauglich. Allerdings ist die aktive Mitwirkung des Bewerbers auch gefordert. Das alles hier in das Forum zu schreiben ist mir zu viel Arbeit.Wenn man das richtig liest, so komme ich zur Erkenntnis, dass dieser Fliegerarzt für Tauglichkeitsklassen 1, 2 und 3 eigenständig bei LAPL entscheiden darf, ohne LBA Konsultation. Daher würde ich meinen Rat geben, sich direkt mit dem Fliegerarzt aus www.skydoc.de in Verbindung zu setzen.

Ich habe Deine Frage somit beantwortet, allerdings mit viel zu viel Schreiben. Aber dieser Skydock muss sich auch an LAPL Vorgaben halten, um selbständig, eigenständig, vor allem ohne Konsultation zum LBA entscheiden zu können. Diese Vorgaben sind auf seine Homepage zu finden, leider kann ich den Text nicht in dieses Forum reinkopieren.

Jeder Verweis zum LBA ist eine Katastrophe, weil dann unmenschlich lange Bearbeitunghszeiten entstehen. Die Organisation der deutschen Flugmedizin ist eine Katastrophe, das bestätigte mir bei meinen Fliegerarztbesuch in Prag ein tschechischer Fliegerarzt, welche auch mal bei Lufthansa in Köln tätig war.

11. Februar 2022: Von Jan Oldie an Horst Metzig

Ich wiederhole mich gerne noch einmal:
Auf meine Frage bist Du erneut nicht eingegangen!

Da helfen auch Links und dergleichen leider nicht weiter, welche mir übrigens wohl bekannt sind.
Übrigens die Diagnose medikamentös behandlungsbedürftiger Diabetes Typ II setzt bei LAPL sehr wohl bei der Feststellung eine Konsultation der Behörde vorraus, steht auch so drin und ist namentlich die einzige erwähnte notwendige Konsultation bei LAPL.

Hier geht es aber um zusätzliche zu erbingende Ausschluss-Befunde, die aber nur bei Class1 und Class2 nötig sind, nicht bei LAPL!

Es war noch eine weitere Sache vorhanden, welche dann zusätzliche Untersuchungen auslöste (nur für Class2)
Diese Sache ist bei dem Amt bei der Nachuntersuchung als nicht mehr vorhanden bescheinigt und ist jetzt auch nicht vorhanden.
Trotzdem war das Amt nicht in der Lage dann diese Auflage dann auch gleich mit zu streichen.
Dazu bedarf es einer erneuten zeitaufwendigen Konsultation, die wohl wiederum eine nochmalige Untersuchung vorraussetzt, obwohl selbige Untersuchung erst <6 Monate alt ist!
Wie gesagt bei LAPL gibt es die Auflage für diese zusätzliche Zwangsuntersuchung gar nicht!

Und da ist jetzt nun die Frage fällt dieses dann weg oder nicht wenn ich jetzt sage ich will nicht mehr Class2 sondern LAPL machen?


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