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Luftrecht und Behörden | Darf AME gültiges Medical während Beratung einziehen?  
11. Januar 2022: Von Marco Sahlem 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Januar 2022: Von Bernhard Tenzler an Marco Sahlem Bewertung: +6.00 [6]

Über die AOPA besteht die Möglichkeit sich eine AME zu konsultieren ohne dass es sich gleich um einen offiziellen Untersuchungsakt handelt, Kontakt über die Geschäftsstelle in Egelsbach.

11. Januar 2022: Von Sebastian G____ an Marco Sahlem Bewertung: +1.00 [1]

In Berlin hat ein Fliegerazt, dessen Name in etwa so ist wie der Roboter in der Serie Futurama, vor Jahren bei einem Vortrag gesagt, man könne ihn auch anrufen und wenn die Verbindung beim Namen mal schlecht ist, sei das im Einzelfall vielleicht auch kein Problem. Vielleicht habe ich das aber damals auch alles nicht richtig verstanden.

12. Januar 2022: Von Ulrich Dr. Werner an Marco Sahlem Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag zusammen

Die einschlägige Verordnung zur Beantwortung der Frage ist die VO(EU) 1178/2011 unter Berücksichtigung der zugehörigen Änderungsverordnungen.

Demnach kann ein AME kein Zeugnis entziehen. Nur der Aufsichtsbehörde stünde dieses Recht zu, je nach Umstand kann es dort sogar eine Pflicht werden (ARA.GEN.355, ARA FCL.250).

Die Verantwortung zur „Nutzung“ eines Medicals obliegt dem Inhaber (MED.A.020). Ggf. muss er sich flugmedizinisch beraten lassen.

Aus einer solchen flugmedizinischen Beratung (wie bei jeder flugmedizinischen Untersuchung auch) ergibt sich eine Informationspflicht des Arztes in seiner Rolle als behördlich lizenzierter AME gegenüber dem Piloten und gegenüber der Genehmigungsbehörde (MED.A.025).

Eine gesundheitliche Änderung ist schicksalhaft. Grundsätzlich bietet die Flugmedizin die Möglichkeit der Sondergenehmigungen. Eine große Zahl der Fälle kann erfahrungsgemäß, ggf. mit Auflagen, für den Antragsteller erfolgreich abgeschlossen werden. Dieser Weg ist empfehlenswert.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Ulrich Dr. Werner
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Wolff E. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +2.00 [2]

Nur das es so ist, das beim LBA der Bereich Flugmedizin völlig unterbesetzt ist und man vermutlich Jahre warten kann und 1000de Euros ausgibt, bevor man sein Medical wieder hat. Stelle mir jetzt einen Aitline-Piloten vor, der so ein Problem hat, das man eigentlich schnell lösen könnte, wenn das LBA zeitlich mitspielen würde. So werden Existenzen vernichtet. Das dann lieber Piloten "im Verborgenen" bleiben und nicht alles angeben? Das kann man dann schon verstehen,auch wenn es eigentlich nicht zulässig ist.

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Horst Metzig an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Genau das ist unser deutsches Flugmedizinproblem. Die einzelnen Fliegerärzte arbeiten alle hervorragend. Es gibt EU Regelwerke, die gelten. Das LBA ist das eigentliche Problem, weil die Bearbeitungszeiten lang sind.

Ich habe das Problem dadurch gelöst, dass ich in Tschechien eine Lizenz erarbeitet habe, und nur noch zum AMC Prag jährlich gehe.

Wenn urplötzlich ein medizinisches Problem auftritt, bekommt jeder an dem Untersuchungsvormittag den notwendigen Facharzt.

Das AMC Prag ist eigentlich eine Poliklinik, wo auch tschechische Bürger hin gehen. Alle Facharztfakultäten sind arbeitsbereit und für den Piloten innerhalb etwa 1 Stunde verfügbar.

Der oberste tschechische Fliegerarzt, in deutschen währe es der ehemalige Dr. med. Kirklies, arbeitet als Fliegerarzt in diesem AMC, zweimal hat er mein Medical unterschrieben.

Das, was ich im Bewerbungsbogen alles angeben muss, würde das LBA ohnehin überfordern, wenn ich mal übertreiben darf. Es trifft aber den Punkt.

Jeder Pilot kann die Vo ( EU ) 1178/2011 unter Berücksichtigung der zugehörigen Änderungsverordnungen über das Internet einlesen. ( Danke Herr Dr. med.U. Werner für Ihre sehr gute Erklärung ) So kann ein Pilot auch mit seinen Hausarzt darüber sprechen, wie die Krankheit in Bezug zur EU 1178/2011 zu subsumieren ist.

Dort steht zu jeder Krankheit immer der Satz, sofern die gesundheitliche Beeinträchtigung die Rechte aus der Lizenz nicht gefährdet. Und diese Auslegung kann zu Problemen führen, wie wirkt sich eine Krankheit wirklich auf die Rechte eine Lizenz aus? Meiner Ansicht ist eine Gutachterstellungnahme allein aufgrund einer Aktenlage fehlerhaft. Meiner Ansicht sollte ein Gutachter, abhängig von der Krankheit, auch einen Durchlauf im Flugsimulator begutachten. Bei mir in Tschechien war es so, zumindest habe ich darauf Wert gelegt.

Ich bin Autist, auch gesellschaftlich ein schräger Vogel. Das begleitet mich mein ganzes Leben, seit meiner Geburt, seit meinen 15 Lebensjahr mache ich Segelflugsport. Autismus ist eine psychiatrische Krankheit, welche im Feld 118 angekreuzt werden muss. Das habe ich bei meinen Fliegertauglichkeitsuntersuchungen, auch in Deutschland, nie verschwiegen. Das wissen auch die tschechischen Fliegerärzte. Ein Gutachten aus Fürstenfeldbruck wurde in Prag von der Abteilung Psychiatrie/Psychologie zur Kenntnis genommen.

Interessanterweise, als ich in Prag ( militärische Abteilung ) auf meinen Wunsch den Flugsimulator GYRO IPT III Desorientierungstrainer durchlaufen habe, sagte ich zum untersuchenden Fliegerazt, ich habe die Diagnose Autismus, er antwortete, davon habe er nichts feststellen können.

Probleme entstehen für den Piloten erst dann, wenn dieser nicht in die Norm EU 1178/2011 hinen passt. Das ist bei mir der Fall. Für solche Fälle ist Deutschland ein eher ungünstiger Ort, so meine langjährigen Erfahrungen. Den einzelnen Fliegerärzten trifft dazu keine Schuld, sondern dieser deutschen Organisationskultur im LBA Abt. Flugmedizin.

12. Januar 2022: Von Wolff E. an Marco Sahlem

Ich denke, ein gebrochener Arm und eine Krebsbehandlung sind schon ein deutlicher Unterschied. Den gebrochenen Arm oder eine Leistenbruch-OP kann man getrost melden. Ähnliches gilt für Bänderriß. Alle eben aufgeführten "Karnkheiten" weiß ich aus eigener Erfahrung oder von Fliegerkollgen, dass es KEIN Problem darstellte.. Ein durchgeführte Therapie wegen Depressionen, kleiner Herzinfakt oder Schwindelanfälle aufgrund von Kreisluafproblemen sind dann natürlich eine andere "Hausnummer".....

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Wolff E. an Marco Sahlem Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke, du sollest mal deine PM Funktion freischalten...

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Chris _____ an Marco Sahlem

Was sind eigentlich die typischen Diagnosen, wegen denen man ein Medical verliert? Diabetes?

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Achim H. an Marco Sahlem Bewertung: +3.00 [3]

Du hälst Dich für flugtauglich und Du hast ein Medical? Was willst Du denn erreichen beim AME? Dass Dir das Medical entzogen wird? Freue Dich doch, dass Du tauglich bist und das amtlich festgestellt wurde.

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Achim H.
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12. Januar 2022: Von Charlie_ 22 an Marco Sahlem Bewertung: +1.00 [1]

Mach halt einen Unfall, bei dem das irrelevant ist ;-)

Im Ernst: Wenn es keine Krankheit ist, die eine Auswirkung auf die Flugsicherheizt hat, dann würde ich mir auch keine Sorgen machen. Am besten das obigen Angebot über die AOPA annehmen!

12. Januar 2022: Von Achim H. an Marco Sahlem

Und warum willst Du dann ein inkognito Gespräch mit AME? Wenn der AME Dir sagt, Du bist mit der Diagnose untauglich, dann hälst Du es geheim, wenn er sagt, Du bist tauglich, dann teilst Du es Deinem AME offiziell mit?

12. Januar 2022: Von Marco Sahlem an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Januar 2022: Von Wolff E. an Marco Sahlem Bewertung: +2.00 [2]
Ich hoffe, der Name hier ist ein Fake....
13. Januar 2022: Von Horst Metzig an Wolff E.

Der Beitrag ist trotzdem wertvoll.

Dem Autor ist möglicherweise etwas zu viel geworden, daher zieht dieser einfach alle seine durchaus interessanten Beiträge zurück. Dieser Rückzug währe bei der Ausübung der Rechte eines Piloten aber nicht möglich, ein Flug muss bis zur Landung sicher zu Ende geführt werden. Damit aus medizinischer Sicht in vorausschauender Art und Weise eine Prognose getroffen werden kann, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit der Pilot während der Ausübung seiner Rechte handlungsfähig bleibt, legitimiert es jeden Fliegerarzt, bei berechtige Zweifel ein Medical auf Grundlage einer Beratung einzuziehen. Wenn das nicht so währe, könnte man generell auf ein Piloten - Medical verzichten.

Ärztliche Fliegerarztberatung ist nie ein Fehler, einer meiner deutschen Fliegerärzte stellte bei mir Blut im Urin fest, nicht mein Hausarzt.

Daraus ergaben sich beim Urologen weiter führende Untersuchungen mit ein für mich gutes Endergebnis.


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