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12. Januar 2022: Von Horst Metzig an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Genau das ist unser deutsches Flugmedizinproblem. Die einzelnen Fliegerärzte arbeiten alle hervorragend. Es gibt EU Regelwerke, die gelten. Das LBA ist das eigentliche Problem, weil die Bearbeitungszeiten lang sind.

Ich habe das Problem dadurch gelöst, dass ich in Tschechien eine Lizenz erarbeitet habe, und nur noch zum AMC Prag jährlich gehe.

Wenn urplötzlich ein medizinisches Problem auftritt, bekommt jeder an dem Untersuchungsvormittag den notwendigen Facharzt.

Das AMC Prag ist eigentlich eine Poliklinik, wo auch tschechische Bürger hin gehen. Alle Facharztfakultäten sind arbeitsbereit und für den Piloten innerhalb etwa 1 Stunde verfügbar.

Der oberste tschechische Fliegerarzt, in deutschen währe es der ehemalige Dr. med. Kirklies, arbeitet als Fliegerarzt in diesem AMC, zweimal hat er mein Medical unterschrieben.

Das, was ich im Bewerbungsbogen alles angeben muss, würde das LBA ohnehin überfordern, wenn ich mal übertreiben darf. Es trifft aber den Punkt.

Jeder Pilot kann die Vo ( EU ) 1178/2011 unter Berücksichtigung der zugehörigen Änderungsverordnungen über das Internet einlesen. ( Danke Herr Dr. med.U. Werner für Ihre sehr gute Erklärung ) So kann ein Pilot auch mit seinen Hausarzt darüber sprechen, wie die Krankheit in Bezug zur EU 1178/2011 zu subsumieren ist.

Dort steht zu jeder Krankheit immer der Satz, sofern die gesundheitliche Beeinträchtigung die Rechte aus der Lizenz nicht gefährdet. Und diese Auslegung kann zu Problemen führen, wie wirkt sich eine Krankheit wirklich auf die Rechte eine Lizenz aus? Meiner Ansicht ist eine Gutachterstellungnahme allein aufgrund einer Aktenlage fehlerhaft. Meiner Ansicht sollte ein Gutachter, abhängig von der Krankheit, auch einen Durchlauf im Flugsimulator begutachten. Bei mir in Tschechien war es so, zumindest habe ich darauf Wert gelegt.

Ich bin Autist, auch gesellschaftlich ein schräger Vogel. Das begleitet mich mein ganzes Leben, seit meiner Geburt, seit meinen 15 Lebensjahr mache ich Segelflugsport. Autismus ist eine psychiatrische Krankheit, welche im Feld 118 angekreuzt werden muss. Das habe ich bei meinen Fliegertauglichkeitsuntersuchungen, auch in Deutschland, nie verschwiegen. Das wissen auch die tschechischen Fliegerärzte. Ein Gutachten aus Fürstenfeldbruck wurde in Prag von der Abteilung Psychiatrie/Psychologie zur Kenntnis genommen.

Interessanterweise, als ich in Prag ( militärische Abteilung ) auf meinen Wunsch den Flugsimulator GYRO IPT III Desorientierungstrainer durchlaufen habe, sagte ich zum untersuchenden Fliegerazt, ich habe die Diagnose Autismus, er antwortete, davon habe er nichts feststellen können.

Probleme entstehen für den Piloten erst dann, wenn dieser nicht in die Norm EU 1178/2011 hinen passt. Das ist bei mir der Fall. Für solche Fälle ist Deutschland ein eher ungünstiger Ort, so meine langjährigen Erfahrungen. Den einzelnen Fliegerärzten trifft dazu keine Schuld, sondern dieser deutschen Organisationskultur im LBA Abt. Flugmedizin.


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