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Sonstiges | Gelddrucken mit Corona  
1. November 2021: Von ch ess  Bewertung: +1.00 [1]

Keine Ahnung, wie man sich so was ausdenken kann, aber es steht auf der Webseite eines kürzlich von Jan aus anderen Gründen kritisierten Flugplatzes..

Mir ist nicht klar, ob das ÜBERWACHEN (!) einer digitalen Einreiseanmeldung durch den Flugplatzbetreiber unter DSGVO überhaupt zulässig ist - hat er damit etwas zu tun ? Und wenn ich geimpft bin & nicht aus einer Hochrisikoregion komme, dann brauche ich die Einreiseanmeldung gar nicht. Meine Verantwortung, oder ?

Auch das ÜBERWACHEN des Impfstatus hätte ich nicht beim Flugplatzbetreiber verortet - auch meine Verantwortung ?

Wenn der Betreiber durch Bundespolizei (ausdrücklich) als Hilfsbeamter beauftragt ist, dann ist das ja vllt zulässig, sich das Zeigen zu lassen. Aber darf er dann diese horrenden Entgelte erheben ?

Zollanmeldung geht schon für 6€...

(Wobei man sich lt Benutzungsordnung bei Benutzung der Anlagen des Platzes u.a. de Anweisungen des Betreibers "unterwirft" (sic!) )

Fragen über Fragen, kann da ein Verwaltungsjurist etwas Licht ins Dunkel bringen. Früher oder später gerät man mal ohne Vorwarnung an einen solchen Platz und wird "abgezockt". Da möchte ich gern vorher wissen, ob das zulässig ist...



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1. November 2021: Von Rick G. an ch ess

Ich zitiere gerne aus meiner erhaltenen Mail von vorletzter Woche:

"Da wir die Unterlagen dem Gesundheitsamt Wetteraukreis zur Verfügung stellen müssen"

1. November 2021: Von Dominic L_________ an ch ess

Verblüffend finde ich vor allem, dass letztes Jahr, als ich in Reichelsheim Malibu-Training machte, ich es auffällig fand, wie easy dort am Platz die Corona-Regeln gehalten wurden. Komplette Kehrtwende oder messen mit zweierlei Maß? Ich weiß es nicht. Ich war seitdem nicht mehr dort.

2. November 2021: Von Wolff E. an Dominic L_________
Der Betreiber der Bahn und große Teile der Hangars von Reichelsheim hat seine Werft am Platz geschlossen, ggf möchte er auf diese Art einen Teil seiner Verluste auffangen?

Im Ernst, ob das Melden von gesetzlich vorgeschriebenen Einreiseanmeldungen berechtigt, diese auf den Kunden/Piloten umzuwaelzen bzw MUSS der Betreiber das tun? Zumindest fraglich, ob das geht. Zumal eine Einreise per PKW innerhalb Schengen keinerlei Kosten für den Fahrer und Insassen erzeugt.
2. November 2021: Von D. Arminius an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich Einreisemeldung mache, wie das ja nach CoronaEinreiseV § 3 Absatz 1 jeder brave Geimpfte auch zu tun hat, dann ist immer das Internet am Abflugplatz so schlecht, dass nur die Papiermeldung nach Absatz 2 geht. Beim Aufsetzen der neuen Gebührenordnung hatte wohl jemand so viele €-Zeichen in den Augen, dass er den Rest der VO nicht mehr lesen konnte.

Wenn mir 23 Stunden nach der Landung kein Polizist begegnet ist, der den Wisch einsammeln will, werfe ich ihn in den Briefkasten, im guten Gewissen, dass alles, was an "Deutsche Post E-POST Solutions GmbH" addressiert ist, nie wieder gesehen wird:)

2. November 2021: Von Nicolas Nickisch an D. Arminius

Aber Du schickst das doch hoffentlich unfrankiert, oder?

Du achtest hoffentlich darauf, daß der Briefumschlag sicher verschlossen ist, oder? Ich denke, daß lässt sich mit 4-6 Heftklammern sicherstellen.

Damit niemand durch den Umschlag schauen kann, würde ich das eigentliche Formular mit 2-3 Blättern anderem Inhalts umhüllen - ebenfalls gegen Dislokation durch Heftklammern gesichert.

Kann man eigentlich schlechte Handschrift mit Bußgeldern belegen?

2. November 2021: Von ch ess an D. Arminius
Nur bei Rückkehr aus Risikogebiet erforderlich...
Solche vermeide ich meist.
Ansonsten ist der Tip sehr gut, danke.
2. November 2021: Von _D_J_PA D. an ch ess
Wo müssen sich Einreisende anmelden?
Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben

Es gibt nur noch Hochrisiko und Virusvariantengebiete. Das "einfache" Risikogebiet gibt es so nicht mehr.
Insofern Anmeldung nur bei Einreise aus Hochrisiko oder Virusvariantengebiet erforderlich.
2. November 2021: Von Wolff E. an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]
Hat alles aber nichts damit zu tun, daß ein Platzbetreiber Geld für das Melden von Coronadaten nimmt, die er sehr vermutlich gar nicht bekommen muss. Ob ich mit dem privaten Auto oder privaten Flugzeug aus einem Hochrisikogebiet einreise, ist doch eher eine Sache zwischen dem Gesetzgeber und mir. Was hat da der Wetteraukreis mit zu tun?
2. November 2021: Von Erik N. an ch ess Bewertung: +2.00 [2]
ich würde diese „Gebühren“ verweigern zu zahlen oder nur unter Vorbehalt.
2. November 2021: Von Wolff E. an Erik N.
Wenn man mal die Endgeldverordnung von Egelsbach mit Reichelsheim vergleicht, kann man erahnen wo diese herkommt, die Reichelsheim veröffentlicht hat. Allerdings ist Egelsbach dann doch deutlich besser gelegen als Reichelsheim bzw. höher frequentiert.
3. November 2021: Von D. Arminius an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]

Aus Gründen der Hygiene schicke ich solche wichtigen Dokumente stets in Plastiktüten, mit Kaugummi versiegelt.

Meine Handschrift im lateinischen Alphabet ist in der Tat sehr schludrig geworden über die Jahre, darum male ich wunderschöne kyrillische Großbuchstaben, wie in der Anleitung zum Formular befohlen. Dazu passend alle Datumsangaben im julianischen Kalender, und alle Zahlen im römischen System, denn das Dezimalsystem hat mich in der Schule so sehr traumatisiert, dass ich ein ärztliches Attest gegen Potenzenrechnung habe.

3. November 2021: Von Nicolas Nickisch an D. Arminius Bewertung: +6.00 [6]

Sehr gut.

Ich beziehe mittlerweile meine Grundphilosophie zum Umgang mit Bürokratie aus "Asterix erobert Rom". Ich schätze, dort ist die korrekte Methode ausreichend dokumentiert und bebildert.

3. November 2021: Von Wolff E. an Nicolas Nickisch
Stimmt, das Haus der Verrückten...

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