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Das neue Heft erscheint am 1. September
Behördenversagen gefährdet Flugsicherheit
Strukturierte Kommunikation im Cockpit
Leserflyout 2024 auf die Britischen Inseln
Risk Stacking: Kein Go-around – keine Diversion
Sorry, unable!
Die deutsche IFR-Infrastruktur als Unfall-Faktor
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. November 2021: Von _D_J_PA D. an ch ess
Wo müssen sich Einreisende anmelden?
Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben

Es gibt nur noch Hochrisiko und Virusvariantengebiete. Das "einfache" Risikogebiet gibt es so nicht mehr.
Insofern Anmeldung nur bei Einreise aus Hochrisiko oder Virusvariantengebiet erforderlich.
2. November 2021: Von Wolff E. an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]
Hat alles aber nichts damit zu tun, daß ein Platzbetreiber Geld für das Melden von Coronadaten nimmt, die er sehr vermutlich gar nicht bekommen muss. Ob ich mit dem privaten Auto oder privaten Flugzeug aus einem Hochrisikogebiet einreise, ist doch eher eine Sache zwischen dem Gesetzgeber und mir. Was hat da der Wetteraukreis mit zu tun?

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