|
32 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|
|
|
Moin,
ein Flugschüler steht vor seinem ersten Alleinflug. Trotz seines verhältnismäßig niedrigen Alters hat er es mit einem Glaukom zu tun. Es ist gut behandelt und überwacht. Wir wissen ein Glaukom ist nicht final heilbar, sondern nur medikamtös zu stoppen.
Frage mit der Bitte um sachdienliche Antwort:
- Sollte er das seinem Fliegerarzt besser verschweigen, immerhin ist das Glaukom gut behandelt und überwacht?
- Oder gibt der Arzt bei entsprechend ausgewiesenem Therapieplan sein ok für medical ClassII ?
Nichtfliegen wäre für den langjährigen Gleitschirmpiloten und nun zu " den Flügeln" gewechselten Sportsfreund das Allerschlimmste.
|
|
|
Am besten verschweigen...
Wenn dann was passiert, sind wir wieder ein Stück näher an der totalen (medizinischen) Überwachung durch das LBA: Jeder Arzt muss Diagnosen seiner Patienten in eine Datenbank eintragen, das LBA kann darauf zugreifen.
Ist halt kacke, wenn man aus medizinischen Gründen nicht fliegen kann. Aber so ist nun mal das Leben, in ganz vielen Bereichen...
Gruß Erik
|
|
|
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Annex%20I%20to%20ED%20Decision%202019-002-R.pdf
"3) After cataract, retinal or glaucoma surgery a fit assessment may be considered once recovery is complete and the visual requirements are met with or without correction."
da steht leider nix zur medikamentösen Einstellung eines Glaukoms
|
|
|
Normalerweise ist bei erstem Medical ein augenärztlicher Befundbogen vorzulegen. Der Behandelnde wird sich da sicher nicht in den Kinken stellen und ein falsches Zeugnis ausstellen. Auch meine Kollegen werden sowas schnell feststellen können. Neben dem legalen Aspekt: Glaukom führt zunächst zu nicht bemerkbaren Gesichtsfeldausfällen. Man sieht einfach Dinge nicht! Meiner Meinung nach die wichtigste Voraussetzung für eine sinnvolle Luftraumbeobachtung ist das funktionierende Gesichtsfeld. Solange das Gesichtsfeld normal ist kann man ja fliegen, aber ich kenne einige Piloten die deshalb im Laufe ihrer Karriere Flug/Fahruntüchtig geworden sind.
|
|
|
Wobei man vermutlich einen Kontakt ohnehin nur wahrnimmt, wenn er halbwegs im Bereich des scharfen Sehens ist. Außer er ist schon so nahe, dass man eh nichts mehr sinnvolles machen kann.
Ob man bei geringen Ausfällen an den äußeren Rändern des Gesichtsfeldes wirklich unbedingt ein Flugverbot braucht?
Aber gut, das ist jetzt Laienmeinung.
|
|
|
Guten Tag zusammen.
Es ist schon interessant, welche Meinungen/Empfehlungen hier gegeben werden. Das Medical ist Teil der Erlaubnis [LuftVG § 4 (1) 2.]. Wenn man das Medical unter wissentlichem Verschweigen eines gesundheitlichen Zustandes erlangt hat, ist die Erlaubnis nichtig. Wenn man dann fliegt, ist das eine Straftat [LuftVG § 60 (1) 2.]
Ich nehme an, dass es sich hier um einen Fall des Medicals Klasse 2 handelt. Die Krankheit Glaucom ist ausweislich des Part MED B.070 der Verordnung 1178/2011 i.d.g.F. kein für die Klasse 2 festgelegtes Untauglichkeitskriterium. Wenn keine weiteren Einschränkungen der Sehfähigkeit bestehen (speziell des Gesichtsfeldes) kann mit Medikation oder sogar nach Glaucom-OP die Tauglichkeit festgestellt werden. Es bedarf per se keines Verweises an die Genehmigungsbehörde und auch keiner Konsultation.
Der AME muss in einem solchen Fall einen augenärztlichen Befund veranlassen [MED.B.070 a) 2. ii)], und bei "akzeptablem Sehfeld" [AMC2 MED.B.070 (c) (1)] (was im Regelfall erwartet werden kann) kann das Medical ausgestellt werden.
Ich empfehle, den beschriebenen Weg zu gehen.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner
|
|
|
Auch wenn ich medizinischer Laie bin, habe ich durch meine unzähligen Besuche beim Flieger- und Augenarzt doch einiges gelernt: z.B. das mit dem Gesichtsfeld/Perimetertest Ausfälle auch ausserhalb der Zone scharfen Sehens festgestellt werden können.
Und so verständlich es ist zu überlegen, ob man beim Fliegerarzt etwas verschweigen soll, nur um nicht gegroundet zu werden, weist solch ein Verhalten auf charakterliche Defizite hin. So jemand sollte unabhängig von irgendwelchen medizinischen Befunden nicht eigenverantwortlich ein Flugzeug fliegen.
Als mögliche Lösung bietet sich hier der Einsatz eines Safety Piloten an.
|
|
|
Danke! Mein Segelflugschüler - der mit Sicherheitspiloten im Einsitzer Platzprobleme hätte - bedankt sich überschwänglich für die Information.. Sie haben jemanden eine große Erleichterung beschert.
|
|
|
Aufforderung zur Straftat von offensichtlich jemanden mit Verfolgungswahn....
|
|
|
Man sollte nicht vergessen, was man beim Antrag unterschreibt. Es hilft, das Kleingedruckte mal zu lesen. Ich habe auch 2 Berufspiloten in meinem Klientel mit gut behandelntem Glaukom mit offiziellen Segen des LBAs
|
|
|
Ich würde eher sagen Ironietest nicht bestanden. Ist das meldepflichtig und führt zum Entzug des Medicals?
|
|
|
Ich erkenne in dem Beitrag von SÜNDER keine Ironie sondern eher die Gedanken eines Querdenkers und Querrulanten
|
|
|
Vielen Dank!
|
|
|
Eine kleine Bitte, wenn schon die Ironie nicht erkannt wird: Bitte vor dem „SÜNDER“ noch ein „E.“ setzen. Gibt hier nämlich zwei SÜNDER. In mir einen Querdenker und Querulanten zu erkennen, zeugt eher von Diagnoseunfähigkeit… Den Rest erspare ich mir… Viele Grüße E. SÜNDER
|
|
|
(Ironie an) Für die Diagnosen haben wir Fliegerärzte endlich ein probates Mittel: den Mental Health Fragebogen....(Ironie wieder aus)
|
|
|
Ich muss dem Vorredner insofern beipflichten als auch ich den Beitrag von E. Sünder spontan in die Ecke der Ironie einsortiert habe. Vor allem das Lesen anderer Beiträge seinerseits hat in mir eher das Bild eines umsichtigen und differenzierten Menschen entstehen lassen. Aber selbst isoliert betrachtet wird der Beitrag durch den letzten Absatz als von einem vernunftbegabten Menschen kommend erkennbar. Abgesehen davon ist selbstverständlich das bewusste Verschweigen von Diagnosen auf keinen Fall tolerabel, da es ja nicht nur um den Selbstschutz geht. Vor allem bei Einschränkungen der Sehkraft gefährdet man ja unter anderem die anderen Luftraumnutzenden.
|
|
|
Dann gibt es noch die Möglichkeit der 120 kg Leichtflugzeugklasse, wo kein Medical vorgeschrieben ist.
Es gibt im Internet übrigens ein schweizer Verwaltungsgerichtsurteil, wo der Fliegerarzt einen Piloten zunächst ein Medical ausgestellt hat, am gleichen Tag jedoch im Internet über diesen Piloten herausgefunden hat, dass dieser Autist ist, und beim Medical diese Tatsache verschwiegen hat. Der Fliegerarzt wiederruf die ausgestellte Tauglichkeit, dagegen klagte der Pilot erfolglos.
Ein für alle lesenswerter Bericht, zu finden in der google Suche unter Eingabe Autismus und Fliegertauglichkeit schweizer Verwaltungsgerichtsurteil.
|
|
|
Abgesehen davon ist selbstverständlich das bewusste Verschweigen von Diagnosen auf keinen Fall tolerabel, da es ja nicht nur um den Selbstschutz geht.
Wäre dann interessant zu wissen ( oder auch nicht), war wäre wenn alle Alkoholkranken unter den Piloten die Wahrheit sagen würden. Wird aber nicht passieren, denn das Wesen eines Alkoholikers ist diesen Umstand zu verdrängen.
|
|
|
Eben dafür ist ja der Mental Health Fragebogen erfunden, bei dem Fragen nach Alloooohoool in mehreren Fragen gefragt, äh, was wollte ich nochmal sagen?
|
|
|
Ein Fliegerarzt wird sicher eine Alkoholkrsnkheit erkennen,unabhängig von den Aussagen eines Antragstellers. Das sind Profis, die sehen den ganzen Menschen. Eigentlich der perfekte Hausarzt. Konsultiere meinen Doc jedenfalls immr noch, obwohl ich nicht mehr aktiv fliege.
|
|
|
Zu jeder guten fliegerärztlichen Untersuchung gehört auch ein Blutbild, und damit auch die Bestimmung des CDT Wert. https://www.bussgeldkatalog.org/cdt/
Die gesundheitliche Wahrheit liegt im Blut.
https://www.bussgeldkatalog.org/cdt/#nachweiszeit_wann_tritt_der_cdt_als_alkoholmarker_in_erscheinung
|
|
|
Zu jeder guten fliegerärztlichen Untersuchung gehört auch ein Blutbild
So ein Quark, das ist nicht vorgeschrieben und nicht üblich.
|
|
|
Man sollte auf die falschen Wahrheiten des Herrn Metzig besser garnichts mehr antworten. Der hat von Allem keine Ahnung, und das gibt er hier ständig zum Besten..
|
|
|
Zumindest verlangen viele Ihrer Kollegen ein Blutbild. Nachweislich deren Internetpräsenz:
https://inframed-online.de/leistungen/leistungen-gesundheitsservice/gesundheitsmedizin-flugmedizin/
https://www.elmar-hein.de/allgemeinmedizin-flensburg-flugtauglichkeit.html
https://www.dr-siggelkow.de/flieger.htm
Ich habe bei drei Fliegerärzten auf deren Internetpresenz reingesehen, bei allen wird eine Blutuntersuchung gemacht. Somit gehe ich mal davon aus, dass es eine EASA Vorschrift ist. Ich bleibe dabei, zu einer guten Fliegertauglichkeitsuntersuchung gehört auch eine Blutbildanalyse.
Nach meinen telefonischen Anfragen bei mehreren Fliegerärzten wurde mir mitgeteilt, das bei Klasse 2 keine Blutuntersuchung vorgeschrieben ist.
Bei mir wird immer eine Blutuntersuchung beim Fliegerdoktor gemacht. Darauf habe ich auch keinen Einfluss.
|
|
|
bei mir wird auch immer Blut abgenommen. Keine Ahnung, was der rote Punkt soll.
|
|
|
|
32 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|