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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Oktober 2021: Von Thomas Kube an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Normalerweise ist bei erstem Medical ein augenärztlicher Befundbogen vorzulegen. Der Behandelnde wird sich da sicher nicht in den Kinken stellen und ein falsches Zeugnis ausstellen. Auch meine Kollegen werden sowas schnell feststellen können. Neben dem legalen Aspekt: Glaukom führt zunächst zu nicht bemerkbaren Gesichtsfeldausfällen. Man sieht einfach Dinge nicht! Meiner Meinung nach die wichtigste Voraussetzung für eine sinnvolle Luftraumbeobachtung ist das funktionierende Gesichtsfeld.
Solange das Gesichtsfeld normal ist kann man ja fliegen, aber ich kenne einige Piloten die deshalb im Laufe ihrer Karriere Flug/Fahruntüchtig geworden sind.

22. Oktober 2021: Von Monika Distel an Thomas Kube

Wobei man vermutlich einen Kontakt ohnehin nur wahrnimmt, wenn er halbwegs im Bereich des scharfen Sehens ist. Außer er ist schon so nahe, dass man eh nichts mehr sinnvolles machen kann.

Ob man bei geringen Ausfällen an den äußeren Rändern des Gesichtsfeldes wirklich unbedingt ein Flugverbot braucht?

Aber gut, das ist jetzt Laienmeinung.

22. Oktober 2021: Von Friedhelm Stille an Monika Distel

Auch wenn ich medizinischer Laie bin, habe ich durch meine unzähligen Besuche beim Flieger- und Augenarzt doch einiges gelernt: z.B. das mit dem Gesichtsfeld/Perimetertest Ausfälle auch ausserhalb der Zone scharfen Sehens festgestellt werden können.

Und so verständlich es ist zu überlegen, ob man beim Fliegerarzt etwas verschweigen soll, nur um nicht gegroundet zu werden, weist solch ein Verhalten auf charakterliche Defizite hin. So jemand sollte unabhängig von irgendwelchen medizinischen Befunden nicht eigenverantwortlich ein Flugzeug fliegen.

Als mögliche Lösung bietet sich hier der Einsatz eines Safety Piloten an.


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