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22. Oktober 2021: Von Ulrich Dr. Werner an Hubert Eckl Bewertung: +15.00 [15]

Guten Tag zusammen.

Es ist schon interessant, welche Meinungen/Empfehlungen hier gegeben werden. Das Medical ist Teil der Erlaubnis [LuftVG § 4 (1) 2.]. Wenn man das Medical unter wissentlichem Verschweigen eines gesundheitlichen Zustandes erlangt hat, ist die Erlaubnis nichtig. Wenn man dann fliegt, ist das eine Straftat [LuftVG § 60 (1) 2.]

Ich nehme an, dass es sich hier um einen Fall des Medicals Klasse 2 handelt. Die Krankheit Glaucom ist ausweislich des Part MED B.070 der Verordnung 1178/2011 i.d.g.F. kein für die Klasse 2 festgelegtes Untauglichkeitskriterium. Wenn keine weiteren Einschränkungen der Sehfähigkeit bestehen (speziell des Gesichtsfeldes) kann mit Medikation oder sogar nach Glaucom-OP die Tauglichkeit festgestellt werden. Es bedarf per se keines Verweises an die Genehmigungsbehörde und auch keiner Konsultation.

Der AME muss in einem solchen Fall einen augenärztlichen Befund veranlassen [MED.B.070 a) 2. ii)], und bei "akzeptablem Sehfeld" [AMC2 MED.B.070 (c) (1)] (was im Regelfall erwartet werden kann) kann das Medical ausgestellt werden.

Ich empfehle, den beschriebenen Weg zu gehen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

22. Oktober 2021: Von Hubert Eckl an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Danke! Mein Segelflugschüler - der mit Sicherheitspiloten im Einsitzer Platzprobleme hätte - bedankt sich überschwänglich für die Information.. Sie haben jemanden eine große Erleichterung beschert.

23. Oktober 2021: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +3.00 [3]

Man sollte nicht vergessen, was man beim Antrag unterschreibt. Es hilft, das Kleingedruckte mal zu lesen. Ich habe auch 2 Berufspiloten in meinem Klientel mit gut behandelntem Glaukom mit offiziellen Segen des LBAs

24. Oktober 2021: Von Horst Metzig an Hubert Eckl Bewertung: +0.67 [1]

Dann gibt es noch die Möglichkeit der 120 kg Leichtflugzeugklasse, wo kein Medical vorgeschrieben ist.

Es gibt im Internet übrigens ein schweizer Verwaltungsgerichtsurteil, wo der Fliegerarzt einen Piloten zunächst ein Medical ausgestellt hat, am gleichen Tag jedoch im Internet über diesen Piloten herausgefunden hat, dass dieser Autist ist, und beim Medical diese Tatsache verschwiegen hat. Der Fliegerarzt wiederruf die ausgestellte Tauglichkeit, dagegen klagte der Pilot erfolglos.

Ein für alle lesenswerter Bericht, zu finden in der google Suche unter Eingabe Autismus und Fliegertauglichkeit schweizer Verwaltungsgerichtsurteil.


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