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Luftrecht und Behörden | Flugplatz PPR Weihnachten bis Neujahr - welche Gebühren?  
4. Januar 2021: Von Frank Ulbricht  Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag und ein Frohes Neues Jahr wünsche ich Euch!

Auf unserem Verkehrslandeplatz wurde (wie bei vielen anderen auch) vom 24.12. bis 2.1. eine PPR Regelung in Kraft gesetzt. Wenn das Wetter aussichtsreich erscheint und man fliegen möchte, wird am Tag vorher der Flugleiter angerufen und es findet "normaler Flugbetrieb" statt. Das hat viele Jahre eigentlich ganz gut funktioniert und wenn schlechtes Wetter war musste der Flugleiter nicht sinnlos im Nebel im Turm sitzen.

Dieses Jahr war das im Prinzip genauso, nur das ich meine Augen reiben musste, als ich jetzt auf der Rechnung für einen Flug am 31.12. Mittags nicht nur die Landegebühren sah, sondern auch eine PPR Gebühr. Wenn ich jemanden früh um 6 extra wegen mir bestelle, sehe ich das ja ein - aber wenn neben mir noch ein dutzend weitere Flugzeuge zur selben Zeit den Platz benutzen, fühle ich mich etwas veralbert.

Wie wird das an euren Plätzen gehandhabt? Ist das eigentlich mit der Betriebspflicht zu vereinbaren?

viele Grüße,
Frank

4. Januar 2021: Von ch ess an Frank Ulbricht
Die VLP haben sich mit Hinweis auf Corona i.d.R. einfach von der Betriebspflicht befreien lassen...

Eggenfelden hat normalen Betrieb, aber von weihnachten bis ins Neue Jahr einfach geschlossen.
Wenn mehrere Flieger fliegen, kommt eseher auf die Höheder PPR Gebühr an (finde ich). Bremgarten ist da wohl ganz keck, andere Plätze sind moderater.

Dieselbe Diskussion gibt es oft bei Nachtflugabenden, wo man mir in EDLE an einem Abend mit bereits einem halbem Dutzend Flieger die volle PPR Gebühr abnehmen wollte (als ob ich alleine angemeldet wäre)

Wahrscheinlich nur im Gespräch klärbar, oder mal genau die genehmigte Betriebs/Gebührenordnung lesen ;-)
4. Januar 2021: Von Andreas KuNovemberZi an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Ich kenne es nur so, dass die PPR Gebühr für jede Bewegung anfällt.

Das einfachste Argument ist natürlich die Gleichbehandlung. Ich warte dann noch 5 min, bis der eigentlich nach mir kommende seinen Flieger anwirft, der zahlt dann die PPR und ich brauche nichts mehr zu bezahlen. Jetzt könnte man natürlich warten, bis der Abend vorbei ist und die Gebühren im Nachhinein berechnen. Dann stellt sich aber auch wieder die Frage: der erste hat eine halbe Stunde benötigt, die beiden nächsten eine Stunde und dann noch 10 weitere über die Nacht verteilt. Wer zahlt dann was? Und ist es in Ordnung, wenn man die Gebühren vorher nicht weiß? Und was macht man mit jenen, die kein Konto habenn und direkt vor Ort bar bezahlen wollen? Rückerstattung mit weiterem bürokratischen Aufwand?

Wenn die PPR Gebühren aber an einem Platz wie Mönchengladbach prohibitiv hoch sind und ab 20:30 LT anfallen, obwohl dieser Platz für Geschäftsflieger mit Ziel Rhein-Ruhr sehr wichtig ist, dann störe ich mich vor allem an den regulären Betriebszeiten oder die Höhe der Gebühren, nicht an deren Verteilung.

4. Januar 2021: Von Sven Walter an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube da müssen wir uns alle ehrlich machen, und einfach den Aufwand aller PPR an Flüge aus einem Jahr durch die Kosten aller PPR Extraaufwände dividieren. Dann hat man halt einmal Glück und einmal Pech.

Das natürlich grundsätzlich diese Verdammte Flugleiter Pflicht dafür verantwortlich ist, ist natürlich noch einmal ein ganz anderes Thema…

4. Januar 2021: Von D. Arminius an Frank Ulbricht

Also wurde ein traditionell kostenfreier Service ohne Warnung gebührenpflichtig, weil sowas Infektionen vermeidet?

Freiburg ist da ehrlicher, dort gibt man offen zu, dass man die ansässigen Betreiber vom 16.12. bis mindestens zum 10.1. ausnehmen will. Das entsprechende NOTAM wurde an seinem ersten Geltungstag um 8:07 lokal, 7 Minuten nach eigentlichem Betriebsbeginn, öffentlich. Im Laufe des Vormittags folgte dann die Homepage-Meldung zur Gebührenpflicht.

Offensichtlich hat Donaueschingen auch nur dadurch erfahren, was für Unverschämtheiten das RP Stuttgart genehmigt, hatte aber immerhin den Anstand, zwei oder drei Tage vor der Umsetzung anzukündigen, dass man auch unter die Sonderlandeplätze gehen will.

Damit ist um den Schwarzwald herum die gesamte GA effektiv verboten, denn natürlich kann man in dieser Jahreszeit nicht 24 Stunden vorher wissen, wann der Flug passiert.


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