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4. Januar 2021: Von D. Arminius an Frank Ulbricht

Also wurde ein traditionell kostenfreier Service ohne Warnung gebührenpflichtig, weil sowas Infektionen vermeidet?

Freiburg ist da ehrlicher, dort gibt man offen zu, dass man die ansässigen Betreiber vom 16.12. bis mindestens zum 10.1. ausnehmen will. Das entsprechende NOTAM wurde an seinem ersten Geltungstag um 8:07 lokal, 7 Minuten nach eigentlichem Betriebsbeginn, öffentlich. Im Laufe des Vormittags folgte dann die Homepage-Meldung zur Gebührenpflicht.

Offensichtlich hat Donaueschingen auch nur dadurch erfahren, was für Unverschämtheiten das RP Stuttgart genehmigt, hatte aber immerhin den Anstand, zwei oder drei Tage vor der Umsetzung anzukündigen, dass man auch unter die Sonderlandeplätze gehen will.

Damit ist um den Schwarzwald herum die gesamte GA effektiv verboten, denn natürlich kann man in dieser Jahreszeit nicht 24 Stunden vorher wissen, wann der Flug passiert.


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