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Flightradar & Co - ich will nicht mehr gesehen werden / Austragung bei Lfz. Darstellung
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28. Dezember 2020: Von Eric Frenken an Markus S.

Wieso Kindergarten? Nix geschnallt? ;-)))

Ich habe Freizeit en masse, sogar für diesen Thread.

29. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

"Da haben Sie leider von der Rechtslage nix begriffen, s. Nachfolgende Beiträge. Diskussionsbedarf besteht hier allenfalls auf gesetzgeberischer Ebene. Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt.
Amen.��"

Das ist sehr wahrscheinlich, dass ich die tatsächliche Rechtslage nicht kenne. Da bin ich hier aber nicht alleine. Wenn Flightradar & Co ein Gesetz brechen kann man dagegen vorgehen. Aber ein Gesetz ändern....vergiss es, oder vielleicht doch besser beten "Amen.��"

29. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [3]

"Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt."

Ein Kennzeichen, egal ob für Kfz oder Lfz, ist zwar ein "personenbezogenes Datum", aber kein "Pseudonym", genau so wenig wie eine Telefonnumer oder Adresse. Wenn z.B. Herr Maier sich Müller nennt, dann benutzt er ein "Pseudonym".

Und die Kennzeichen lassen Gott sei Dank keine Rückschlüsse über den (Luft-) Fahrzeugführer zu. Das wäre dann eine sogenannte Halterhaftung. Die Bußgeldbehörden würden sich darüber sicher sehr freuen, in Deutschland gibt es das aber - bisher - noch nicht.

29. Dezember 2020: Von Markus S. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind. Die jenigen welche hier so großzügig für Datenspende sind, sollen doch mal in Google auf Bildersuche gehen und nachfolgendes eingeben: privatflugzeug friedrich merz

Ist das Okay???

29. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

aber hallo, wie blauäugig sind Sie denn. Der Merz will das so, das war eine Pressetermin !!

29. Dezember 2020: Von Markus S. an Volkmar Salm Bewertung: +1.00 [1]

Ich will es nicht. Gibt auch solche Bilder von mir.

Edit: Ja sieht sehr nach Pressetermin aus ;-))), dass ich nicht lache.

https://www.stern.de/politik/deutschland/hat-friedrich-merz-wirklich-zwei-flugzeuge--8467946.html

29. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Markus S.

"Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind."

Nochmal langsam zum Mitschreiben: Ein Kennzeichen alleine lässt nur Rückschlüsse auf den Halter aber nie auf den Führer eines Kfz oder Lfz zu. Wenn von diesem ein "gestochen scharfes Foto" vorliegt, sieht es natürlich anders aus. Davon war aber bisher nicht die Rede.

Und nur zur Klarstellung: Ich bin in diesem Zusammenhang keineswegs für eine "großzügige Datenspende".

29. Dezember 2020: Von Andy W ✈️ an Volkmar Salm Bewertung: +4.00 [4]

Noch eine Ergänzung zu dem Thema: offenbar hat die Bundesnetzagentur mal versucht den Vertrieb der entsprechenden Empfänger zu unterbinden und ist gegen Händler vorgegangen. Das ganze wurde dann aber von einem Gericht gekippt, da es sich nicht um "Abhörgeräte" handelt.

Siehe PDF im Anhang - Quelle: https://lawfactory.de/pdf/Funkamateur_2010_03.pdf

29. Dezember 2020: Von Lennart Mueller an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Wo war nochmal der objektive Sicherheitsgewinn durch OGN, FR24 & Co?

Herr Jaudas, Sie können sich offensichtlich nicht vorstellen, dass eine zentrale Datenverarbeitung umgekehrt einen in Eigenregie realisierbaren TIS-B-Dienst (Traffic Information Broadcast) erst ermöglicht und weiterhin diese bösen "Flugspanner" erst die Multilaterationsortung von Mode-S-Telegrammen mit preiswerten Komponenten realisiert haben.

Sie könnten natürlich vorpreschen und einen eigenen Datenverarbeitungsdienst mit Multilaterationsverarbeitung ohne Kennzeichenverarbeitung realisieren, in dem die Betreiber von Empfangsstationen einspeisen können und umgekehrt Traffic-Rebroadcasting-Daten zur Verfügung stellen.

Nebenbei bemerkt wundert es mich überhaupt nicht, dass Sie initial mit dem Verteilen roter Einsen begonnen haben.

Ein m.E. zielführender Kompromiss wäre, auf der Website von den Dienste vergangene Radartracks privat betriebener Flugzeuge nur nach Opt-In darzustellen.

Markus S. :Hab, mal eine direkte Frage an Dich. Betreibst Du selbst so eine Spy Station als Funkamateur? ;-)

Interessant, dass die Frage so spät kommt (tolles Framing, es Spy-Station zu nennen): Bisher nicht. Aber eine Sende-/Empfangsstation mit einer Art TIS-B und METAR-Upload à la OGN-R zu betreiben, kann ich mir durchaus vorstellen.

29. Dezember 2020: Von Tom Tom an Lennart Mueller Bewertung: +2.00 [2]

Liebe Freunde der Aviatik,
bitte mal schön brav weiter "streiten". *lach*

Hey um was geht es - es geht letztendlich lediglich um "OptIn" oder "OptOut". Ein großer Teil des Bashings geht hier am Ziel vorbei. Die einzig sinnvolle Frage / bzw. Antwort ist:

* Wie kann man von dem bisherigen OptOut Verfahren zum OptIn Verfahren kommen.

Denn damit kann jeder Teilnehmer selbst bestimmen, ob er Teil dessen sein möchte oder eben nicht. Teil eines Systems welches vielleicht durch viele "Flight-Checker" (Ironie wieder aus) der Sicherheit dienen soll und sicherlich nicht dazu eingeführt wurde, um dies von Drittanbietern zu kommerzialisieren. Und ich glaube da kann jeder von uns doch dieser Aussage zustimmen, oder?

By the way:
* Ungefilterte Darstellung der Daten (auch nach OptOut) wird angeboten. Siehe hierzu: https://globe.adsbexchange.com/
(die Information dass ungefilterte Daten dargestellt werden wird auf der Homepage auch veröffentlicht)

* die FAA hat nicht umsonst in 2019 damit begonnen eben diese Website mit der OptOut Option ins Leben zu rufen. Oder glaubt jemand, dass die FAA sich unnötig Arbeit machen würde...

* Und wer glaubt dass eine Zuordnung Luftfahrzeug zu Eigentümer nicht gemacht wird, der träumt. Das Interesse an "Max Müllers", "Hermann Mustermanns" und "Michi Meiers" Leben teilzuhaben ist bei vielen groß. (Namen frei erfunden - Ähnlichkeiten etc. nicht gewollt, kann aber sein). Die Beweggründe dafür sind unterschiedlichster Natur.
* Diskussionen dazu gibt es in diversen Foren zur Genüge - nebst umgesetzter Lösung. Screenshots anbei.


So Leute - ich hab Euch gefragt wer denn (ausser nur zu diskutieren) wirklich aktiv was dazu beitragen kann oder möchte. Aus meiner Sicht ist das Thema ausdiskutiert und kann entweder angegangen werden, oder eben nicht.

Habt nen schönen Tag!
Tom




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29. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]
Genau! Da hat Willi eben nicht ganz Recht, denn ein Fahrzeughalter wird bei Verstössen angeschrieben und wird verpflichtet Auskunft zu erteilen, wie jeder weiss. Meine ganze Nachbarschaft kennt das LFZ, deshalb kann man das Kennzeichen einem ‚Pseudonym‘ für dessen Halter und Pilot gleichsetzen, auch wenn das Flugzeug streng genommen keine Person repräsentiert. Allerdings meine Privatsphäre. Comprende, Willi?
Ansonsten kamen nur 3 weitere Personen in 25 Jahren infrage.
Opt in oder opt out ist Pillepalle um abzuwenden, dass Andere meine Zustimmung für einen Gesetzesverstoss erhalten.
Die Frage ist doch vielmehr, wie an die Brüder ranzukommen ist, wenn der Server nicht auf deutschem Rechtsboden steht. Mir ist das über ein hessisches Ministerium vor Jahren mal gelungen mit der Folge, dass D-Exxx bei jedem E-flugzeugkennzeichen stand. Ist anscheinend Schnee von gestern...
29. Dezember 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Tom Tom Bewertung: +3.00 [3]

(Nicht direkt an Tom Tom gerichtet, sondern ein allgemeiner Beitrag)

Interessant für die Frage, ob die DSGVO zutreffend sein könnte, ist der Erwägungsgrund 26 der DSGVO:

Die Grundsätze des Datenschutzes sollten für alle Informationen gelten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Einer Pseudonymisierung unterzogene personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, sollten als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden. Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. [...]

Quelle: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/erwagungsgrund-026/

Es ist also zu klären, wie leicht eine natürliche Person zu identifizieren ist.

Dass die Identifizierung für Linienflugzeuge, Taxiflugbetrieb und hauptsächlich vercharterte Maschinen nicht möglich ist, düfte klar sein. Für rein privat genutzte Flugzeuge ist es jedoch denkbar. Insbesondere, wenn es im Internet auffindbare Verbindungen von Kennzeichen zur nutzenden natürlichen Person gibt, dann ist die Identifizierungsmöglichkeit gegeben. Die Veröffentlichung dieser Kennzeichen wäre dann ein Verstoß gegen die DSGVO.

29. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Peter Schneider

"Genau! Da hat Willi eben nicht ganz Recht, denn ein Fahrzeughalter wird bei Verstössen angeschrieben und wird verpflichtet Auskunft zu erteilen, wie jeder weiss."

Mit Verlaub: grober Unsinn, zumindest für Deutschland. Man wird zwar angeschrieben, aber ich bin dabei zu gar nix "verpflichtet", schon gar nicht, mich ggf. selbst zu belasten. Das muss ich nicht mal, wenn ich eines Mordes verdächtigt werde, um so weniger bei einer Verkehrs-OWi. Für mich eine schöne "Begleiterscheinung" eines Rechtsstaates.

Und wenn ich - freiwillig - antworte, dass ich nicht der Fahrer war, wird das Verfahren eingestellt, es sei denn es gibt Zeugen oder "Blitzer-Fotos". Dann werde ich nur für die "Verwaltungsgebühren" zur Kasse gebeten. Da die aber z.B. bei einem Parkverstoß teurer sein können als ein "Verwarngeld", würde ich dann freiwillig eher letzteres zahlen.

29. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]
Schön wärs
Aber, um beim Thema zu bleiben, ich werde mal versuchen, eine klärende Stellungnahme von zuständiger Stelle zu erwirken. Melde mich wieder, wenn ich eine Antwort erhalten habe!
29. Dezember 2020: Von Markus S. an Tom Tom

Das ist schon der Mega-Hammer, dass Adsbexchange auch noch so dreist ist die Besitzer des Flugzeuges zu nennen. Ehrlich gesagt bei soviel Datenfreizügigkeit wie in den USA zu herrschen scheint, fliegt zumindest mir das Blech weg. Ein gewisser Teil der Teilnehmer an dieser Diskussion sieht das ja bekanntlich eher positiv weil ihre Instinkte geweckt werden. Vermutlich deswegen sind die Platformen ja auch so beliebt, wie es uns die AOPA im oben verlinkten Artikel erzählen will ;-)

* die FAA hat nicht umsonst in 2019 damit begonnen eben diese Website mit der OptOut Option ins Leben zu rufen. Oder glaubt jemand, dass die FAA sich unnötig Arbeit machen würde...

Was die FAA anbelangt, da habe ich schon 2x meinen Opt Out beantragt. Außer der Eingangsbestätigung meiner Mail, ist aber leider nichts passiert (10 Wochen her). Da erwartet Euch mal nicht zuviel.

Wie schon mehrfach gesagt, wenn man was gegen diese Datenspanner unternehmen will, muss man bei den Sammel-Fuzzis ansetzen, die wohnen in Deutschland und sind Deutschem und Europäischen Recht unterstellt. Sie können dann zu Datenpiraten „im Dienste der Spanner“ werden so wie es früher mal Radiopiraten gab um die Demokratie zu stützen.

30. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Willi Fundermann Bewertung: +0.67 [2]

Und die Kennzeichen lassen Gott sei Dank keine Rückschlüsse über den (Luft-) Fahrzeugführer zu. Das wäre dann eine sogenannte Halterhaftung. Die Bußgeldbehörden würden sich darüber sicher sehr freuen, in Deutschland gibt es das aber - bisher - noch nicht.

OK, dann veröffentlchen wir doch ungefragt und unbegrenzt die Spuren aller PKW auf unseren Straßen? Auch das von Ihrem Fahrzeug? Ditto Mobiltelefon? Weil, nach Ihrer Ansicht ist das ja dann völlig OK?

Aber was Herrn Merz angeht, Sie erkennen das Narrativ dahinter? Privatflugzeug = superreich = irgendwie halbseiden?

30. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Andy W ✈️

Und wo steht das was von verarbeiten, verknüpfen, speichern und veröffentlichen?

30. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Lennart Mueller Bewertung: +1.67 [3]

Herr Müller,

Herr Jaudas, Sie können sich offensichtlich nicht vorstellen, dass eine zentrale Datenverarbeitung umgekehrt einen in Eigenregie realisierbaren TIS-B-Dienst (Traffic Information Broadcast) erst ermöglicht und weiterhin diese bösen "Flugspanner" erst die Multilaterationsortung von Mode-S-Telegrammen mit preiswerten Komponenten realisiert haben.

Sie können sich offensichtlich nicht vorstellen, dass all das rein gar nichts mit Kollissionsvermeidung zu tun hat?

ADS-B braucht kein FR24. FLARm brauch kein OGN. Und Multilateration ist schlicht nicht genau genug dafür. Wenn man dann noch die Laufzeiten mit dazu nimmt ...und selbst wenn es da einen echten Mehrwert für die Flugsicherheit geben würde, die Veröffentlichung wäre nie Teil davon.

... und da soll dann ein "Crowd-Projekt" die Flugsicherheit erhöhen? Echt jetzt? Na, warum warten wir dann nicht darauf, dass es einen Crowd-Impfstoff gegen Corona gibt? Das muss ja dann auch prima funktionieren. Und das quasi für umsonst.

Sie könnten natürlich vorpreschen und einen eigenen Datenverarbeitungsdienst mit Multilaterationsverarbeitung ohne Kennzeichenverarbeitung realisieren, in dem die Betreiber von Empfangsstationen einspeisen können und umgekehrt Traffic-Rebroadcasting-Daten zur Verfügung stellen.

Wieso sollte ich? Das wäre ja dann doch eher die Aufgabe jener, die sowas für nötig halten. Und denen geht es ja eben nicht um Flugsicherheit, sondern um Selbstverwirklichung (und monetärem Gewinn) per Flugzeugspannern.

Nebenbei bemerkt wundert es mich überhaupt nicht, dass Sie initial mit dem Verteilen roter Einsen begonnen haben.

wieso? wofür sind denn rote Einsen sonst da?

Ein m.E. zielführender Kompromiss wäre, auf der Website von den Dienste vergangene Radartracks privat betriebener Flugzeuge nur nach Opt-In darzustellen.

Ah, auf einmal? Warum wird das dann nicht gemacht?

Ein zielführender Kompromiss wäre, selbst den Datenempfang von Nichtairlinern von einem positiven Opt-In abhängig zu machen. Wie ich ja auch schon ein paar Mal geschrieben habe, in dem Fall gäbe es keinerlei Probleme. Das wäre das Modell Skylines. Nur komisch, das macht außer Skylines niemand.

30. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Markus S. Bewertung: +0.67 [2]

Was die Instikte angeht, Äquivalent: Rotten-Neigbours.com ... da kann die Volksseele so richtig schön kochen.

Nur komisch, dass hier manche Kälber nicht nur den eiegenen Metzger wählen, sondern dem Metzger auch noch das Messer stellen und die Hand am Messer führen ...

30. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Stefan Jaudas

"OK, dann veröffentlchen wir doch ungefragt und unbegrenzt die Spuren aller PKW auf unseren Straßen? Auch das von Ihrem Fahrzeug? Ditto Mobiltelefon? Weil, nach Ihrer Ansicht ist das ja dann völlig OK?"

Wo bitte, habe ich geschrieben, dass eine Veröffentlichung dieser Daten legal , oder sogar "völlig OK" sei? Im Gegenteil: Ich habe darauf hingewiesen, dass es sich bei Kennzeichen um "personenbezogene Daten" handelt. Deren Erfassung und Veröffentlichung war schon seit Jahrzehnten nach unserem nationalen Datenschutzrecht prinzipiell verboten, nicht erst seit der DSGVO.

Ich hatte vor Monaten zu diesem Thema auch schon einmal dargestellt, dass z.B. 2013 selbst bei der Fahndung nach dem sogenannten "Autobahnschützen", der später wegen versuchten Mordes (!) verurteilt wurde, eine richterliche Anordnung erforderlich war, um mit insgesamt sechs Geräten auf bestimmten BAB-Strecken die Kennzeichen von Lkw zu erfassen.

P.S.: Und die Fahrzeug-Daten aus der Lkw-Maut dürfen noch nicht einmal zur Aufklärung eines Mordes verwendet werden - aber zur Aufklärung von OWi (Nichtbezahlen der Maut)!

30. Dezember 2020: Von Lennart Mueller an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Sie können sich offensichtlich nicht vorstellen, dass all das rein gar nichts mit Kollissionsvermeidung zu tun hat?

Ahja? Dass ich mir einfach aufs Tablet den Datenfeed einblenden lassen kann, scheitert in der Praxis nur an der mäßigen Mobilfunkversorgung in Deutschland.

ADS-B braucht kein FR24. FLARm brauch kein OGN. Und Multilateration ist schlicht nicht genau genug dafür.

Merkwürdig, dass diese Multilateration schon gerne an Flughäfen eingesetzt wird. Liegt es vielleicht daran, dass eine höhere Empfängerdichte auch die Genauigkeit erhöht? Aber die wollen Sie ja verbieten.

Wenn man dann noch die Laufzeiten mit dazu nimmt ...

Oh, welche Laufzeiten denn, Herr Professor?

und selbst wenn es da einen echten Mehrwert für die Flugsicherheit geben würde, die Veröffentlichung wäre nie Teil davon.

Die Veröffentlichung im Internet in Form von Einspeisung und Rückübermittlung der errechneten Datenfeeds ist nun mal systemimmanent bei einen solchen Projekt.

... und da soll dann ein "Crowd-Projekt" die Flugsicherheit erhöhen? Echt jetzt? Na, warum warten wir dann nicht darauf, dass es einen Crowd-Impfstoff gegen Corona gibt? Das muss ja dann auch prima funktionieren. Und das quasi für umsonst.

So viel Unfug und immer wieder dämliche Vergleiche, Wahnsinn. Amateurfunk ist auch so ein "Crowd-Projekt", die haben tolle Standorte für ihre Anlagen eingerichtet und betreuen das alles in ihrer Freizeit. Freifunk ebenso. Abgesehen davon ist es schon fertig, es gibt genug, die für das "dumme Crowd-Projekt" PilotAware solche Multilaterationsanlagen betreiben: https://radar.lowflyingwales.co.uk/pilotaware-contributors/

https://www.pilotaware.com/atom

Nach Ihren Auslassungen werden Sie aber als der Stereotyp eines renitenten Verhinderers wohl nie eine Station betreiben, sondern es lieber allen anderen verbieten - quasi der radikale Fluglärmgegner in anderer Geschmacksrichtung.

Also, überlegt euch gut, wen ihr verklagt. Es kann sich sehr schnell zu einem Bärendienst entwickeln.

30. Dezember 2020: Von Stefan Jaudas an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Falls ich das falschen verstanden haben sollte, dann Entschuldigung dafür.

Der Schluss ist ja dann, dass KfZ- Kennzeichen (und Handynummern) und Flugzeugkennzeichen (FLARm-IDs, HEX Codes, ...) gleichwertig sind. Und schon schließt sich der Kreis. Und die Frage nach den persönlcihen Daten und der Legalität des ungefragten Sammelns, Verabeitens, Verknüpfens, Speicherns und Veröffentlichens dieser Daten wäre eigentlich beantwortet.

30. Dezember 2020: Von Tom Tom an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Nehmen wir also an:
KFZ Kennzeichen = (theoretisch) kein Rückschluss auf Nutzer
Luftfahrzeug Kennzeichen = (theoretisch) auch kein Rückschluss auf Nutzer

Wenn also KFZ Kennzeichen nicht "getrackt" werden dürfen, dann kann man davon ausgehen dass Lfzg. Kennzeichen diesem gleichzusetzen sind und ebenso nicht "getrackt" werden dürfen. Alles andere wäre unlogisch...
Oder mag da einer widersprechen?

PS: Deshalb wurde die in D geplante Geschwindigkeitsüberwachung per "Section Control" ja auch nicht zugelassen. In AT und weiteren Ländern ist diese unter bestimmten Auflagen im übrigen zulässig.

30. Dezember 2020: Von Tom Tom an Tom Tom Bewertung: +1.67 [3]

Ahhhhh Heureka - ich hab ne ge...le Geschäftsidee!!!!
Wer macht mit????

Ironie An:
Wir tracken künftig die Nummern der Mobiltelefone und veröffentlichen die Spuren dieser im Internet - ähnlich dem "Plane Track Spotting". Stellt Euch mal vor - das wäre doch ein echter Kracher. Wir zeigen dann nur die getrackte Rufnummer und das Mobiltelefon-Model auf der Page an. Ein direkter Rückschluss ist ja nicht möglich - weil es könnte ja auch die Oma mit meinem Mobiltelefon unterwegs sein....
Diese Geschäftsidee verkaufen wir dann noch unseren "wir brauchen das neueste Equipment Jüngern". Weiters könnten wir die gewonnenen Nutzerdaten auch interessierten, evtl. betrogenen Ehefrauen (z.B. war der Willy oder Lenny im Puff oder so) kostengünstig überlassen. Also so mit ein wenig History des Bewegungsmusters. Natürlich gegen Aufpreis.

Ich schmeiss mich grad vor lachen weg!

PS: Die OptOut Funktion kostet allerdings auch wieder monatlich Betrag x. Alle sind standardmäßig auf "dargestellt" Modus.

30. Dezember 2020: Von Tom Tom an Tom Tom Bewertung: +1.67 [3]

Hallo Miteinander,
und jetzt lege ich mal noch ein wenig was nach... vielleicht bringt das die "OptOut" (also man muss aktiv werden bevor man nicht mehr gezeigt wird) Befürworter mal zum nachdenken...

Heute ist also nach wie vor LockDown in Bayern angesagt. Was da so alles fliegt...hmmmm Und was man da so alles sieht.
Ehrlich gefragt, würdest Du dich da selbst sehen wollen? Die Screenshots darf ich ja ziehen und veröffentlichen - es kann (theoretisch nach Meinung einiger ja kein Rückschluss gezogen werden - also alles DSGVO und CR konform).

Es fliegt also eine DR400-180R mit Kennzeichen D-EH.. von einem Oberbayerischen Flugplatz aus los und nutzt die frische Luft und das schöne Wetter für einen Flug. Soll ja Gesund sein! Die Veranlassung für diesen Flug ist unbekannt und wir nehmen mal an, es war ein wichtiger Flug, der somit legitmiert ist / war. Was erfahren wir, ohne größeren Aufwand zu betreiben über dieses - siehe Screenshots:
Capture 001 = Abflug von Oberschleissheim / Capture 005 = Eiert ganz schön über Oberbayern rum / Capture 008 = Es geht nach Hause (teilweise kein sauberes tracking Signal vorhanden = vergiss "safety" weil tracking) / Capture 010 = die fliegen aber fleissig / Capture 011 = schöne Lackierung / Capture 012 = die alte Lackierung war nicht so schick / Capture 013 = jouaaa echt nicht so schön / Capture 014 und 015 = man kann Rundflüge buchen (nicht schlecht hoffentlich mit CPL oder als "Schnupper-Werbeflug zur Nachwuchs-Förderung oder so")

Ach und dieses UL wo fliegt denn der rum und warum überhaupt? Capture 009
Und hier ein Nachschlag von wegen man findet ein Luftfahrzeug weil "tracking". Die Abdeckung durch die "ADSB Spotter" (ich nenne diese einfach mal so) ist weitaus zu schlecht. Siehe hierzu Capture 016

Jetzt erklärt mir bitte noch jemand wie das mit dem Datenschutz, der Privatsphäre usw. ist??? Aber es geht hier nicht nur um Datenschutz, sondern auch vielleicht um künftige "Hilfs-Sheriffs", diese solche Websites und Informationen für jede Menge, der GA nicht zuträglichen Blödsinn nutzen (können). Umgemüntzt auf KFZ. - die Strafverfolgung wird dann mittels "tracking" automatisiert. Sehr praktisch.
Hoffe dass es nun der letzte kapiert hat. Da gibt es wirklich Handlungsbedarf !

Blue skies,
Tom

PS: Und kommt mir jetzt hier bitte keiner mit Datenschutz und ich darf diese Bilder und Daten nicht im Forum veröffentlichen. Dann falle ich gleich lachend rückwärts um. Die könnten ja "OptOut" machen und schon werden sie nicht mehr angezeigt, oder gleich den Transponder garnicht einschalten. Wie blöde nur dass der Transponder eigentlich der Sicherheit dient. Somit also Transponder "On" und visibility "On".




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