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Wartung | Wartungsintervalle 50h/100h  
15. Mai 2020: Von Markus Heiss 

Hallo,

ich habe hier eine Frage bzgl. 50h/100h Kontrolle.

Bei dem FliegerPA24-250) wurde im Juni 2019 eine 100h Kontrolle gemacht. Zwischenzeitlich wurden 40h geflogen und ich war bisher davon ausgegangen, dass als nächstes eine 50h Kontrolle (in 10h) fällig ist und nach weiteren 50h die 100h Kontrolle.

Jetzt sagt mir gestern ein Kollege, dass dies nicht so ist und jährlich eine 100h Kontrolle fällig ist, egal wieviel man zwischenzeitlich geflogen ist.

Habe ich da irgendwas verpasst bzw. kann mich jemand auf den aktuellen Stand bringen.

Danke und Gruß

Markus Heiss

15. Mai 2020: Von Sven Walter an Markus Heiss

Privat betrieben und ohne Schulung? Was für ein Wartungsregime?

15. Mai 2020: Von Andreas Ni an Markus Heiss

Da hatter recht, der Kollege. Aber ist in Deinem eigenen Interesse: ein bissl Kompression prüfen, und Flieger mal hochheben, Rädchen rein- und rausklappen und die Schmiernippel abschmieren ist nicht verkehrt, das alle jahre wieder zu machen. Und ein paar Deckelchen auf- und zumachen, auch wegen ein paar meist harmlosen ADs.

Übrigens: den Ölwechsel solltest Du lt Lycoming 3x jährlich machen.

15. Mai 2020: Von Kevin Kissling an Markus Heiss

Was sagt denn das Maintenance Manual deines Fliegers dazu?

Ich würde mal behaupten, dass es in der Klasse kaum einen Flieger gibt, bei dem der Hersteller nicht mindestens alle 12 Monate eine 100h (teilweise auch 200h) Kontrolle vorschreibt.

15. Mai 2020: Von Thomas Endriß an Markus Heiss

Markus,

eine JNP darf nur erfolgen, wenn im Jahr zuvor eine 100-h-Kontrolle erfolgt ist.

VG

Thomas

15. Mai 2020: Von Flo Re an Markus Heiss

Die erste Frage war schon gut mit Privat oder Schulung. Die zweite hätte glaube ich N-reg oder EASA Zulassung sein müssen :)

Die FAA schreibt bei privater Nutzung ja nur die Annual Inspection vor. Wobei natürlich alles oben gesagt Sinn macht. Nur weil man etwas nicht machen muss, heißt es ja noch lange nicht, dass man es nicht machen sollte...

15. Mai 2020: Von Andreas Ni an Flo Re

Die Papierlage rettet Dir nicht Deinen Arsch, Flore, ganz egal ob der Motor steht oder das Fahrwerk klemmt!

Und es wird schlimmer: umso jünger desto mehr fehlt technisches Verständnis.

15. Mai 2020: Von TH0MAS N02N an Thomas Endriß

Jezt mal unabhängig davon was sinnvoll ist:

------------------------------------------------------------------------------------

VERORDNUNG (EU) Nr. 1321/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen

M.A.901 Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

e) Für Luftfahrzeuge, die nicht für die gewerbsmäßige Beförderung genutzt werden und eine höchstzulässige Startmasse von 2 730 kg und darunter haben, sowie für Ballone darf jedes vom Eigentümer oder Betreiber benannte nach Abschnitt A Unterabschnitt G dieses Anhangs (Teil-M) genehmigte Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, wenn es die entsprechenden Genehmigungen besitzt und vorbehaltlich Punkt (k),

1. die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß Punkt M.A.710 ausstellen und

2. für von ihm erteilte Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, wenn das Luftfahrzeug innerhalb einer überwachten Umgebung unter seiner Führung verblieben ist, zweimal die Gültigkeit der Bescheinigung um die Dauer von jeweils einem Jahr verlängern.

...

k) Eine Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit kann nicht ausgestellt oder verlängert werden, wenn das Luftfahrzeug nachweislich nicht lufttüchtig ist oder Gründe für die Vermutung der mangelnden Lufttüchtigkeit vorliegen.

---------------------------------------------------------------------------------------

Wo finde ich die EASA-Bestimmung, daß eine 100h Kontrolle durchgeführt werden muss?

15. Mai 2020: Von Bernhard Tenzler an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Im IHP definierst Du die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Mit dem ARC bestätigt der Prüfer, dass diese durchgeführt wurden und dass das LFZ lufttüchtig ist.

es hängt also von Deinem IHP ab, was durchzuführen ist. Kann also auch durchaus mehr sein als eine 100Std Kontrolle. Weniger als das Minimum Inspection Program darf es nicht sein.

15. Mai 2020: Von Florian R. an TH0MAS N02N

Part-M ist nicht mehr anwendbar unter 2730kg (non-commercial). Seit März gilt für unsere Flugzeuge Part-M Light.

Gemäss ML.A.302 muss man alle 110h oder 13 Monate die Kontrolle durchführen (die Toleranz kann man jetzt kumulieren). :)

ML.A.302

[…]
(d) A MIP:

(2) shall contain the following inspection intervals:

(a) for aeroplanes, touring motor gliders (‘TMGs’) and balloons, every annual or 100h interval, whichever comes first, to which a tolerance of 1 month or 10 h may be applied. The next interval shall be calculated as from the time the inspection takes place;

[…]


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