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15. Mai 2020: Von Thomas Endriß an Markus Heiss

Markus,

eine JNP darf nur erfolgen, wenn im Jahr zuvor eine 100-h-Kontrolle erfolgt ist.

VG

Thomas

15. Mai 2020: Von TH0MAS N02N an Thomas Endriß

Jezt mal unabhängig davon was sinnvoll ist:

------------------------------------------------------------------------------------

VERORDNUNG (EU) Nr. 1321/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen

M.A.901 Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

e) Für Luftfahrzeuge, die nicht für die gewerbsmäßige Beförderung genutzt werden und eine höchstzulässige Startmasse von 2 730 kg und darunter haben, sowie für Ballone darf jedes vom Eigentümer oder Betreiber benannte nach Abschnitt A Unterabschnitt G dieses Anhangs (Teil-M) genehmigte Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, wenn es die entsprechenden Genehmigungen besitzt und vorbehaltlich Punkt (k),

1. die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß Punkt M.A.710 ausstellen und

2. für von ihm erteilte Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, wenn das Luftfahrzeug innerhalb einer überwachten Umgebung unter seiner Führung verblieben ist, zweimal die Gültigkeit der Bescheinigung um die Dauer von jeweils einem Jahr verlängern.

...

k) Eine Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit kann nicht ausgestellt oder verlängert werden, wenn das Luftfahrzeug nachweislich nicht lufttüchtig ist oder Gründe für die Vermutung der mangelnden Lufttüchtigkeit vorliegen.

---------------------------------------------------------------------------------------

Wo finde ich die EASA-Bestimmung, daß eine 100h Kontrolle durchgeführt werden muss?

15. Mai 2020: Von Bernhard Tenzler an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Im IHP definierst Du die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Mit dem ARC bestätigt der Prüfer, dass diese durchgeführt wurden und dass das LFZ lufttüchtig ist.

es hängt also von Deinem IHP ab, was durchzuführen ist. Kann also auch durchaus mehr sein als eine 100Std Kontrolle. Weniger als das Minimum Inspection Program darf es nicht sein.

15. Mai 2020: Von Florian R. an TH0MAS N02N

Part-M ist nicht mehr anwendbar unter 2730kg (non-commercial). Seit März gilt für unsere Flugzeuge Part-M Light.

Gemäss ML.A.302 muss man alle 110h oder 13 Monate die Kontrolle durchführen (die Toleranz kann man jetzt kumulieren). :)

ML.A.302

[…]
(d) A MIP:

(2) shall contain the following inspection intervals:

(a) for aeroplanes, touring motor gliders (‘TMGs’) and balloons, every annual or 100h interval, whichever comes first, to which a tolerance of 1 month or 10 h may be applied. The next interval shall be calculated as from the time the inspection takes place;

[…]


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