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30 Beiträge Seite 1 von 2

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Sonstiges | Cockpit Videos  
14. Mai 2020: Von Chris _____ 

Hallo zusammen,

ich suche ein _einfaches_ Setup, um gelegentlich Cockpit Videos zu machen, und frage mich, wie man am besten dabei den Funkverkehr mit aufnimmt.

Danke für Tipps!

Chris

14. Mai 2020: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe nen einfachen Klinkenadapter ins Intercom gesteckt. Funktioniert natürlich dann nur mit freiem Platz.

https://youtu.be/ZMANlc86ar4

15. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

An der Stelle auch noch der vorsichtige Hinweis dass Flugfunk in Deutschland dem Fernmeldegeheimnis unterliegt und nicht einfach mitgeschnitten werden darf.

Ja, finde ich auch blöd, denn das ist der Grund warum es z.B. in Deutschland kein Live ATC gibt und es gibt m.E. viele Gründe warum Flugfunk mitzuschneiden auch der Flugsicherheit und Übungszwecken dienen würde - aber rechtlich ist es leider nicht ohne weiteres zulässig.

bist du sicher, daß das auch für aufzeichnungen gilt? ich hab da nie eine regelung gefunden!

Richtiger Hinweis von Michael. Ingo, guck doch einfach mal kurz ins Strafgesetzbuch. Wenn du meinst, dass du mit deiner Interpretation dadurch durch kämest ...... die Regelung ist natürlich totaler Mist, gehört abgeschafft. Und das heute, am Tag, wo Paragraph 90A StGB ausgeweitet wird auf die europäischen Flaggen. Wir sollten es lieber freigeben. Flaggen sind nur sichtbar gemachte Wind, sagte glaube ich mal Tucholsky. Wir haben ja nicht mehr das Kaiserreich...

15. Mai 2020: Von Stefan Weidenhaun an Chris _____

Ich mache das mit der Garmin Virb Ultra 30 hier (findet man auch gebraucht über z.B. Rebuy):

https://buy.garmin.com/de-DE/DE/p/522869

die erfasst auch die GPS Daten (Geschwindigkeit, Höhe, usw.). Das ist sehr nützlich. Garmin liefert als Option auch das Kabel zur Aufzeichnung des Funks (nimmt keinen Steckerplatz weg, denn der kann mit Headset kombiniert werden). Wie das auch mit dem Verbot in Deutschland sein mag, du kannst das ja wenigstens im Ausland nutzen.

Als Halterung ziehe ich das hier vor:

https://www.ishoxs.de/

15. Mai 2020: Von Theo Voss an Sven Walter

Ist bekannt, ob es hier nennenswerte Strafverfolgung gab? Auf YouTube finden sich etliche Videos mit Funkmitschnitt aus DE. Wäre interessant zu wissen, ob die "Uploader" einfach Glück gehabt haben bis jetzt oder ob es mangels Kläger keine Verfolgung gibt?

15. Mai 2020: Von Sven Walter an Theo Voss

Ich tippe auf Letzteres, hab gerade keinen Kommentar zur Hand. Cui bono? Wenn ein Fluglotse gut seine Arbeit gemacht hat, wird er sich an den paar Videos nicht stören. Bei Vorfällen sind die Aufzeichnungen eh immer in bester Qualität bei BAF oder BFU schnell verfügbar. Du hast also keinen Geschädigten, als Anzeigeersteller, was zeigt, dass die Vorschrift einfach nur überflüssig ist. Aber wenn's erstmal im Gesetz steht, bleibt's da auch ganz, ganz lange. (bei Polizeifunk wäre das ja sehr lange sehr sinnvoll gewesen, könnte sich technologisch für alle Nutzer unterhalb der GRU/ FSB bei digitalem Behördenfunk jetzt erledigt habe).

digitalfunk ist easy zu entschlüsseln! so toll ist das nicht, nur rauschfreier im gegensatz zu den grundig-röhren-empfängern....

15. Mai 2020: Von Ingo-Julian Rösch an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Zur rechtlichen Thematik des Mitschnittes von Flugfunk hier ein ganz spannender Text über eine Petition aus 2015:

https://www.openpetition.de/petition/blog/funkdienst-erlaubnis-fuer-das-abhoeren-und-weiterverbreiten-von-air-traffic-control-funkverkehr/1

Ich bin da jetzt nicht abschließend in der Materie aber folgende Überlegung:

Flugfunk unterliegt dem Fernmeldegeheimnis, § 88 Abs. 4 TKG

"(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung."

Der Flugfunk unterliegt daher dem Fernmeldegeheimnis

Wobei - und ich lasse mich da gerne fortbilden - § 206 StGB wohl nicht greift, denn:

"(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

=> Abs. 1 gilt für den durchschnittlichen Hobby-Piloten nicht

"(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt"

=> Abs. 2 greift beim Hobby ebenfalls nicht

"(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die

1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,

2. von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder

3. mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind."

=> Abs. 3 greift nicht

"(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

=> Pilot ist wohl kein Amtsträger

"(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. 2Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. 3Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche."

=> Passt auch nicht wirklich

Denkbar wäre § 148 TKG

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis nimmt oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder

2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder eine sonstige Telekommunikationsanlage

a) besitzt oder

b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

§ 89 TKG könnte greifen, aber....

"1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden.2Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden."

Das Funkgerät an Bord ist die Funkanlage. Aber sinngemäß sagt der SAtz 1, mit der Funkanlage darf man Nachrichten empfangen, wenn sie für die Funkanlage (bei uns Flugfunk) bestimmt sind. Der Pilot ist dafür bestimmt Flugfunk zu erhalten. Satz 2 stellt dann aber auf den Inhalt "anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten ab, also Nachrichten, die nicht für ihn bestimmt wären. Das hätten wir hier ja aber eigentlich gar nicht. Soweit mit Entscheidung BayObLG, vom. 9.2.1999, Az.: 4 St RR 7/99 mal eine Verurteilung (aber noch anch älteren Regelungen) erfolgte, kann man glaube ich guten Gewissens behaupten, dass Polizeifunk nicht für Nicht-Polizisten bestimmt ist.

Mir ist daher aktuell ehrlich gessagt nicht so ganz klar, woraus sich eine eindeutige Strafbarketi ergeben soll. Um eine gewisses Auslegung des § 89 Satz 2 TKG käme man da wohl nicht umhin.

Das Fernmeldegeheimnis mag insoweit bestehen, aber mir ist jetzt nicht ganz klar, aus was dann (eindeutig) eine Strafbarkeit folgen soll.

VG

Keine Frage, diese Vorschrift wird zum Glück selten wirklich stringent verfolgt, aber wenn, dann können die Rechtsfolgen unter Umständen sehr unangenehm sein. Es war nur ein freundlich gemeinter Hinweis - ich schaue mir Videos mit Funk ja auch sehr gerne an, das nimmt auch den Respekt vor Kontrollzonen etc.

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

15. Mai 2020: Von Achim JulietBravo an Michael Söchtig

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

Vielleicht wollen sich einige Fliegerkollegen nicht unfreiwillig auf YouTube wieder finden? Wer schon ohne Transponder fliegt ...

15. Mai 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

komisch....jeder kennt deine bankverbindung, weis wo LV oder RV von dir sind...aber flugfunk aufzeichnen...fast enthauptungswert...

Ich denke auch dass man über die Strafbarkeit zwar diskutieren kann. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses steht jedoch auch ausdrücklich auf dem BZF. Daher kann man auch andere unangenhme Rechtsfolgen nicht generell ausschließen, wie z.B. Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand wiederholt - und auch vorsätzlich - das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Wie gesagt, solange es keinen stört mag das kein großes Problem sein. Es könnte aber ein Hebel sein, jemanden zu stören. Denkbar wären theoretisch auch Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers des Fluglotsen.

Nochmal: Ich will hier nichts konstruieren, es war nur ein wohlgemeinter Hinweis dass es - leider - nicht unproblematisch ist, in Deutschland den Funkverkehr auf youtube hochzuladen.

15. Mai 2020: Von TH0MAS N02N an Chris _____
15. Mai 2020: Von Chris _____ an TH0MAS N02N

Danke an alle für die Antworten. Mit der rechtlichen Seite habe ich zum Glück keine Probleme - ich nehme nur für mich privat auf und denke nicht an Veröffentlichung.

16. Mai 2020: Von Erik N. an Ingo-Julian Rösch

Alles. was sich nach normalen Kriterien nicht verbieten lässt, lässt sich nach dem Datenschutz verbieten.

Die Stimme des Controllers darf ohne seine Einwilligung nicht weiterverbreitet werden. So würde ich das argumentieren. Zudem darf man ja auch Telefonate nicht aufnehmen, ohne den Gesprächspartner zu informieren und ihm die Möglichkeit der Ablehnung zu geben. Jeder kennt Call Center ("Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet, wenn Sie dies nicht wollen, etc...").

Vielleicht ist die Lösung eine neue Sprechgruppe: "Langen Radar, D-XXXX, recording call for training purpose, climbing FL90, RECORD1A departure"

"D-XX, negative (OR affirm) recording, identified, climb FL 120"

Spässle....

Filme auch nur für mich, aber wenn - wäre ich damit vorsichtig.

16. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Dürfen eigentlich Passagiere den Flugfunk mithören?

16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Bissl absurd ist dieses Flugfunkmithörverbot in Deutschland schon, finde ich.

Erstens hat der Controller im Luftverkehr die gleiche Funktion wie die Ampel im Straßenverkehr (und die darf man fotografieren). Da man den Fluglotsen wie den Piloten (bisher) nicht automatisieren kann, sind das Menschen. Und weil also folglich Menschen miteinander sprechen, gilt auf einmal ein Fernsprechgeheimnis, als würden sie da über privateste Dinge reden.

Zweitens ist es rein praktisch sinnvoll, wenn Leute den Flugfunk mithören. Zu Trainingszwecken. Um Transparenz für und Verständnis in der Öffentlichkeit herzustellen. Man denke an die VASaviation-Videos. Die wären alle hierzulande nicht möglich.

Meines Erachtens ist das Verbot des Mithörens eine juristische Umdeutung von etwas (Fernsprechgeheimnis), das für einen anderen Fall konzipiert wurde und bei dem vergessen wurde, an diese Anwendung zu denken. Solche Widrigkeiten wie das verbotene Mithören von Flugfunk (oder auch der verbotene Klassenfoto in der Kita und Grundschule) den Gegnern von Datenschutz und Privatsphäre dabei, diesen lächerlich zu machen. Dabei geht's um eigentlich um ganz andere Dinge (wie zB staatliche Übergriffe oder welche von den großen Tech-Konzernen), und diese passieren trotz Gesetzeslage ja sowieso, einfach so.

16. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Persönlich hätte ich kein Problem mit einer Lockerung der Gesetzeslage bezüglich Aufzeichnung/Veröffentlichung von Flugfunk bzw. würde diese sogar begrüßen.

Interessanterweise gibt es aber viele Leute (auch hier!), die z.B. ihre Flugzeuge bei FR24 & Co. sperren lassen. Durch flächiges Mitschneiden/Veröffentlichung von Flugfunk stehen am Ende die gleichen bzw. noch mehr Informationen über jeden Flug öffentlich zur Verfügung. Wie fänden diese Kollegen das wohl?

Man denke an die VASaviation-Videos. Die wären alle hierzulande nicht möglich

Tja, auch da bin ich Kanal-Abonnent. Aber eine Liberalisierung hieße natürlich, dass jeder Deiner tatsächlichen oder vermeintlichen "screwups" den Weg dorthin finden kann und hunderte hochqualifizierte "Kommentatoren" sich das Maul über Dich zerreißen oder Behörden auf Dich aufmerksam werden könnten. Auch dann, wenn ATC keine Meldung ans BAF gemacht hat.

Alles im Leben hat halt zwei Seiten...

16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Deinen zweiten Teil stimme ich zu.

Aber FR24 hat eine andere Dimension. Alleine schon durch die _systematische_ Aufzeichnung und indefinite Speicherung sowie Suchfunktionalität.

Der Vergleich zeigt übrigens sehr schön, was (in Form von big data) wertvoller ist: Kommunikationsinhalte oder Metadaten. Per Stand heute sind es klar die Metadaten.

Wen freut es nicht, wenn Google ihm mal wieder mitteilt, an welchen Orten man in den letzten Wochen war? Und zwar punktgenau?

16. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Aber FR24 hat eine andere Dimension. Alleine schon durch die _systematische_ Aufzeichnung und indefinite Speicherung sowie Suchfunktionalität

Eine andere Dimension als was? Liveatc.net tut all das auch (dort, wo es erlaubt ist). Das einzige, was fehlt, ist eine Suche nach Callsign - technisch inzwischen eher trivial. Früher oder später wird es auch das geben...

16. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell

"Man denke an die VASaviation-Videos. Die wären alle hierzulande nicht möglich."

Gerade das ist aber auch ein Beispiel dafür wie problematisch das ist. Man denke an die beiden Screwups eines bekannten Millennium Falcon Pilotendarstellers. Das hört man auf VASAviation inklusive Online-Kommentarfunktion.

Eine solche Prangerwirkung ist m.E. wenig hilfreich, insbesondere bei einem laufenden Verfahren.

Und ja ich hab es mir auch angehört, ist ja spannend. Ob aber wirklich Angehörige von Kobe Bryant die berühmten letzten Worte des Helipiloten wirklich hören wollen - kann man ja durchaus mal drüber diskutieren.

16. Mai 2020: Von Chris _____ an Michael Söchtig

Nun, bekanntlich genießen Personen des öffentlichen Lebens auch hier eingeschränkte Privatsphäre. Wäre also hier ganz genauso möglich - außer dem öffentlichen Mitschnitt.

16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Tobias, aus meiner Sicht ist ein (mehr oder weniger beliebiger) Mitschnitt von ATC durch einen Privatpiloten mit nachfolgender Veröffentlichung auf Youtube eine wesentlich kleinere Dimension von "Privat"-sphärenverletzung als die systematische Aufzeichnung aller Flugbewegungen mitsamt Veröffentlichung, Suchfunktion und Vorhaltung für alle Ewigkeit von FR24.

Dennoch: ersteres ist hier nicht rechtens, das zweite dagegen schon. Macht wenig Sinn, ist aber so.


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