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15. Mai 2020: Von Theo Voss an Sven Walter

Ist bekannt, ob es hier nennenswerte Strafverfolgung gab? Auf YouTube finden sich etliche Videos mit Funkmitschnitt aus DE. Wäre interessant zu wissen, ob die "Uploader" einfach Glück gehabt haben bis jetzt oder ob es mangels Kläger keine Verfolgung gibt?

15. Mai 2020: Von Sven Walter an Theo Voss

Ich tippe auf Letzteres, hab gerade keinen Kommentar zur Hand. Cui bono? Wenn ein Fluglotse gut seine Arbeit gemacht hat, wird er sich an den paar Videos nicht stören. Bei Vorfällen sind die Aufzeichnungen eh immer in bester Qualität bei BAF oder BFU schnell verfügbar. Du hast also keinen Geschädigten, als Anzeigeersteller, was zeigt, dass die Vorschrift einfach nur überflüssig ist. Aber wenn's erstmal im Gesetz steht, bleibt's da auch ganz, ganz lange. (bei Polizeifunk wäre das ja sehr lange sehr sinnvoll gewesen, könnte sich technologisch für alle Nutzer unterhalb der GRU/ FSB bei digitalem Behördenfunk jetzt erledigt habe).

digitalfunk ist easy zu entschlüsseln! so toll ist das nicht, nur rauschfreier im gegensatz zu den grundig-röhren-empfängern....

Keine Frage, diese Vorschrift wird zum Glück selten wirklich stringent verfolgt, aber wenn, dann können die Rechtsfolgen unter Umständen sehr unangenehm sein. Es war nur ein freundlich gemeinter Hinweis - ich schaue mir Videos mit Funk ja auch sehr gerne an, das nimmt auch den Respekt vor Kontrollzonen etc.

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

15. Mai 2020: Von Achim JulietBravo an Michael Söchtig

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

Vielleicht wollen sich einige Fliegerkollegen nicht unfreiwillig auf YouTube wieder finden? Wer schon ohne Transponder fliegt ...

15. Mai 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

komisch....jeder kennt deine bankverbindung, weis wo LV oder RV von dir sind...aber flugfunk aufzeichnen...fast enthauptungswert...

Ich denke auch dass man über die Strafbarkeit zwar diskutieren kann. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses steht jedoch auch ausdrücklich auf dem BZF. Daher kann man auch andere unangenhme Rechtsfolgen nicht generell ausschließen, wie z.B. Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand wiederholt - und auch vorsätzlich - das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Wie gesagt, solange es keinen stört mag das kein großes Problem sein. Es könnte aber ein Hebel sein, jemanden zu stören. Denkbar wären theoretisch auch Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers des Fluglotsen.

Nochmal: Ich will hier nichts konstruieren, es war nur ein wohlgemeinter Hinweis dass es - leider - nicht unproblematisch ist, in Deutschland den Funkverkehr auf youtube hochzuladen.


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