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Keine Frage, diese Vorschrift wird zum Glück selten wirklich stringent verfolgt, aber wenn, dann können die Rechtsfolgen unter Umständen sehr unangenehm sein. Es war nur ein freundlich gemeinter Hinweis - ich schaue mir Videos mit Funk ja auch sehr gerne an, das nimmt auch den Respekt vor Kontrollzonen etc.

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

15. Mai 2020: Von Achim JulietBravo an Michael Söchtig

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

Vielleicht wollen sich einige Fliegerkollegen nicht unfreiwillig auf YouTube wieder finden? Wer schon ohne Transponder fliegt ...

15. Mai 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

komisch....jeder kennt deine bankverbindung, weis wo LV oder RV von dir sind...aber flugfunk aufzeichnen...fast enthauptungswert...

Ich denke auch dass man über die Strafbarkeit zwar diskutieren kann. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses steht jedoch auch ausdrücklich auf dem BZF. Daher kann man auch andere unangenhme Rechtsfolgen nicht generell ausschließen, wie z.B. Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand wiederholt - und auch vorsätzlich - das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Wie gesagt, solange es keinen stört mag das kein großes Problem sein. Es könnte aber ein Hebel sein, jemanden zu stören. Denkbar wären theoretisch auch Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers des Fluglotsen.

Nochmal: Ich will hier nichts konstruieren, es war nur ein wohlgemeinter Hinweis dass es - leider - nicht unproblematisch ist, in Deutschland den Funkverkehr auf youtube hochzuladen.


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