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16. Mai 2020: Von Erik N. an Ingo-Julian Rösch

Alles. was sich nach normalen Kriterien nicht verbieten lässt, lässt sich nach dem Datenschutz verbieten.

Die Stimme des Controllers darf ohne seine Einwilligung nicht weiterverbreitet werden. So würde ich das argumentieren. Zudem darf man ja auch Telefonate nicht aufnehmen, ohne den Gesprächspartner zu informieren und ihm die Möglichkeit der Ablehnung zu geben. Jeder kennt Call Center ("Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet, wenn Sie dies nicht wollen, etc...").

Vielleicht ist die Lösung eine neue Sprechgruppe: "Langen Radar, D-XXXX, recording call for training purpose, climbing FL90, RECORD1A departure"

"D-XX, negative (OR affirm) recording, identified, climb FL 120"

Spässle....

Filme auch nur für mich, aber wenn - wäre ich damit vorsichtig.


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