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14. Mai 2020: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe nen einfachen Klinkenadapter ins Intercom gesteckt. Funktioniert natürlich dann nur mit freiem Platz.

https://youtu.be/ZMANlc86ar4

15. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

An der Stelle auch noch der vorsichtige Hinweis dass Flugfunk in Deutschland dem Fernmeldegeheimnis unterliegt und nicht einfach mitgeschnitten werden darf.

Ja, finde ich auch blöd, denn das ist der Grund warum es z.B. in Deutschland kein Live ATC gibt und es gibt m.E. viele Gründe warum Flugfunk mitzuschneiden auch der Flugsicherheit und Übungszwecken dienen würde - aber rechtlich ist es leider nicht ohne weiteres zulässig.

bist du sicher, daß das auch für aufzeichnungen gilt? ich hab da nie eine regelung gefunden!

Richtiger Hinweis von Michael. Ingo, guck doch einfach mal kurz ins Strafgesetzbuch. Wenn du meinst, dass du mit deiner Interpretation dadurch durch kämest ...... die Regelung ist natürlich totaler Mist, gehört abgeschafft. Und das heute, am Tag, wo Paragraph 90A StGB ausgeweitet wird auf die europäischen Flaggen. Wir sollten es lieber freigeben. Flaggen sind nur sichtbar gemachte Wind, sagte glaube ich mal Tucholsky. Wir haben ja nicht mehr das Kaiserreich...

15. Mai 2020: Von Theo Voss an Sven Walter

Ist bekannt, ob es hier nennenswerte Strafverfolgung gab? Auf YouTube finden sich etliche Videos mit Funkmitschnitt aus DE. Wäre interessant zu wissen, ob die "Uploader" einfach Glück gehabt haben bis jetzt oder ob es mangels Kläger keine Verfolgung gibt?

15. Mai 2020: Von Sven Walter an Theo Voss

Ich tippe auf Letzteres, hab gerade keinen Kommentar zur Hand. Cui bono? Wenn ein Fluglotse gut seine Arbeit gemacht hat, wird er sich an den paar Videos nicht stören. Bei Vorfällen sind die Aufzeichnungen eh immer in bester Qualität bei BAF oder BFU schnell verfügbar. Du hast also keinen Geschädigten, als Anzeigeersteller, was zeigt, dass die Vorschrift einfach nur überflüssig ist. Aber wenn's erstmal im Gesetz steht, bleibt's da auch ganz, ganz lange. (bei Polizeifunk wäre das ja sehr lange sehr sinnvoll gewesen, könnte sich technologisch für alle Nutzer unterhalb der GRU/ FSB bei digitalem Behördenfunk jetzt erledigt habe).

digitalfunk ist easy zu entschlüsseln! so toll ist das nicht, nur rauschfreier im gegensatz zu den grundig-röhren-empfängern....

Keine Frage, diese Vorschrift wird zum Glück selten wirklich stringent verfolgt, aber wenn, dann können die Rechtsfolgen unter Umständen sehr unangenehm sein. Es war nur ein freundlich gemeinter Hinweis - ich schaue mir Videos mit Funk ja auch sehr gerne an, das nimmt auch den Respekt vor Kontrollzonen etc.

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

15. Mai 2020: Von Achim JulietBravo an Michael Söchtig

Definitiv ein Bereich bei dem die Entkriminalisierung und Liberalisierung lange überfällig ist.

Vielleicht wollen sich einige Fliegerkollegen nicht unfreiwillig auf YouTube wieder finden? Wer schon ohne Transponder fliegt ...

15. Mai 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

komisch....jeder kennt deine bankverbindung, weis wo LV oder RV von dir sind...aber flugfunk aufzeichnen...fast enthauptungswert...

Ich denke auch dass man über die Strafbarkeit zwar diskutieren kann. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses steht jedoch auch ausdrücklich auf dem BZF. Daher kann man auch andere unangenhme Rechtsfolgen nicht generell ausschließen, wie z.B. Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand wiederholt - und auch vorsätzlich - das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Wie gesagt, solange es keinen stört mag das kein großes Problem sein. Es könnte aber ein Hebel sein, jemanden zu stören. Denkbar wären theoretisch auch Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers des Fluglotsen.

Nochmal: Ich will hier nichts konstruieren, es war nur ein wohlgemeinter Hinweis dass es - leider - nicht unproblematisch ist, in Deutschland den Funkverkehr auf youtube hochzuladen.


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