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Zu (2):
d.h.: wenn der Flieger z.B. die komplette Akte bei seinem Fliegerarzt hat, darf der die Untersuchung bis zu 5 Jahre danach erneuern. Ist die Akte nicht vollständig, und das ist sie zur Zeit auch noch nicht beim LBA wegen den Datenschutzquerelen, wird wohl eine Erstuntersuchung fällig.
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Frage: Gibts inzwischen eine Stellungnahme vom LBA zum Thema PPL/A mit LAPL-Medical nutzen?
Mit freundlichen Grüßen
erich
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Seit der letzten Revision von Part-FCL beinhaltet der PPL(A) die Rechte des LAPL(A) - das war vorher nicht so.
Danke Tobias
Was heißt das denn, wenn ein CR nicht verlängert wurde (z.B. SEP, weil zu wenig geflogen vor Stichtag), kann dann der Pilot wie beim LAPL einfach die Stunden mit Lehrer nachfliegen und unter LAPL weitermachen?
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Ich hatte bei meinem zuständigen Luftamt nachgefragt, die sehr prompte und freundliche Antwort war:
"hiermit bestätige ich Ihnen, dass Sie die im PPL(A) enthaltenen Rechte einer LAPL(A) ausüben dürfen, sofern Sie mindestens im Besitz eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sind.
Gemäß Aussage der EASA gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 04.08.2016 ist die Ausstellung einer „geringer wertigen Lizenz“ nicht erforderlich. Sie dürfen als Lizenzinhaber nur die mit dem „geringer wertigen Tauglichkeitszeugnis“ verbundenen Rechte ausüben.
...
Eine gleichbleibende Rechtslage bzw. eine einheitliche Interpretation dieses Sachverhaltes durch andere Luftfahrtbehörden kann von mir nicht garantiert werden."
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Gibts inzwischen eine Stellungnahme vom LBA zum Thema PPL/A mit LAPL-Medical nutzen?
Verstehe nicht, was eine Stellungnahme vom LBA da für einen Mehrwert liefern soll? Was ist an dem geänderten Wortlaut von FCL.040 nicht eindeutig?
Alt: The exercise of the privileges granted by a licence shall be dependent upon [...] the medical certificate
Neu: The exercise of the privileges granted by a licence shall be dependent upon [...] the medical certificate as appropriate to the privileges exercised.
Das Wording ist hier genau mit diesem Ziel angepasst worden.
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Was heißt das denn, wenn ein CR nicht verlängert wurde (z.B. SEP, weil zu wenig geflogen vor Stichtag), kann dann der Pilot wie beim LAPL einfach die Stunden mit Lehrer nachfliegen und unter LAPL weitermachen?
Das würde ich verneinen, denn die Klassenberechtigung SEP ist ja dann formal abgelaufen - im Gegensatz zum LAPL(A), wo sie explizit als "unlimited" eingetragen wird.
Der neu gefasste FCL.205(A) spricht nur von LAPL-Rechten, die im PPL(A) enthalten sind - es ist nicht etwa die Lizenz selber (und damit z.B. deren Bedingungen zur Gültigkeit von CR's) enthalten.
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"Der neu gefasste FCL.205(A) spricht nur von LAPL-Rechten, die im PPL(A) enthalten sind"
Hallo,
ich finde diese Regelung in konsolidierter Fassung und Amendments nicht. Wo genau steht das?
Danke Thomas
An Malte H:...yepp, da stehts. Danke
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...Bedingungen des LAPL einhalte (also SEP unter 2 Tonnen und max 3 Passagiere)...
Zusätzlich gelten dann noch geografische Einschränkungen (LAPL ist nicht ICAO-konform, gilt nur in EASA-Staaten), die Adria entlang über Montenegro und Albanien nach Griechenland geht dann z.B. nicht mehr, Teile der Ostseeküste (Kaliningrad FIR), sind auch off-limits.
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Ich weiss zwar nicht, was das LBA sagt, aber vom für mich zuständigen RP Ba-Wü gibts hier (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/46_2_Ausueb_LAPL_Rechte_PPL_Inhaber.pdf) ein Merkblatt. Darin wird ausdrücklich bestätigt, dass ein PPL-A automatisch den LAPL beinhaltet und daher ein über 50jähriger nach Ablauf der 12 Monate für die PPL-Tauglichkeit im zweiten Jahr die eingeschränkten Rechte des LAPL ausüben darf. Wenn fliegerisch also ein LAPL reicht (VFR, <2t, max 3 Paxe) dann muss ich effektiv nur noch alle zwei Jahre zum Fliegerarzt.
PS. Tolles Forum, ohne PUF wäre ich da nie drauf gekommen, dass es so eine Erleichterung mal so nebenbei gibt! Danke für den Tip.
Gruss
Albrecht
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Wie schaut es denn mit der Verlängerung der SEP Klassenberechtigung im PPL-A mit dem
LAPL Medical aus? Ist das möglich, oder muss dann erst das Medical erneuert werden.
Und kann ein FI, der im Moment auch nur das LAPL Medical hat, die SEP im PPL-A verlängern?
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LAPL Medical beschränkt die Rechte aus PPL A auf LAPL A LAPL FI darf / kann nur LAPL A verlängern.
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Wer ein LAPL Medical hat darf auch nur die Rechte eines LAPL ausüben (FCL.040).
Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).
Da ein FI zwingend einen PPL oder CPL benötigt, kann er auch keine Auffrischungsschulung mehr durchführen (FCL.915.FI b). Er kann mit einem LAPL Medical also nicht mehr als FI tätig sein, auch nicht zur Ausbildung für den LAPL.
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Einen FI mit LAPL gibt es nicht. Es gibt nur den FI mit PPL, der eine Einschränkung auf LAPL hat, wenn er keine CPL Theorie nachgewiesen hat.
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Danke Michael, ich sehe schon, bin nicht in allen Facetten mit LAPL trittsicher.
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Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).
Die Frage verstehe ich etwas anders: Ich denke, es ging dem Fragesteller um die Situation, dass jemand einen PPL + SEP-CR besitzt, aber nur ein LAPL-Medical und deshalb auch nur LAPL-Rechte ausübt.
Wenn es jetzt um die Verlängerung der Klassenberechtigung geht - ist dann dafür ein Klasse-2-Medical (beim Bewerber) erfoderlich? Meinem Verständnis nach "nein" - das kann auf dem LAPL-Medical passieren.
Man kann auch die Zusatzfrage stellen "Ist die Verlängerung der Klassenberechtigung überhaupt erforderlich"? Oder kann der PPL'ler auch mit einer abgelaufenen Klassenberechtigung LAPL-Rechte ausüben, so lange er die Recency-Requirements aus FCL.140.A LAPL(A) erfüllt? Trickreich, aber FCL.700 sagt:
Holders of a pilot licence shall act as pilots of an aircraft only if they have a valid and appropriate class or type rating, unless any of the following applies: (1) if exercising the privileges of an LAPL [...]
Von daher würde ich sagen "ja, LAPL-Rechte gehen beim PPL auch mit abgelaufenem CR" - auch wenn ich vor ein paar Monaten weiter oben was anderes geschrieben hatte :-)
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LAPL FI darf / kann nur LAPL A verlängern
Ein LAPL-FI [1] darf auch Klassenberechtigungen in einem PPL oder CPL verlängern. Die Anforderung, dass man die äquivalente Lizenz halten muss, gilt nur für das Lizenztraining selber, nicht für Klassenberechtigungen (FCL.915 (b)(2)).
[1] Also ein FI mit PPL, dessen Lehrberechtigung aber auf LAPL eingeschränkt ist
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Danke für die Antworten. Klingt zwar logisch, aber die LBV-SH sagt folgendes:
Frage: Der Fluglehrer (FI mit PPL) hat derzeit nur das LAPL-Medical. Ich frage mich daher ob der FI den Überprüfungsflug zur SEP-Klassenberechtigung durchführen darf?
Antwort von LBV-SH: ------------------------------------------------------------------------------------------------- Darf er nicht !!!!
Die in der Lizenz des Halters beschrieben Rechte ( hier FI ) sind nur auszuüben wenn die Lizenz vollumfänglich gültig ist. Bei einem LAPL entfällt die Berechtigung des FI´s und somit die Möglichkeit einen SEP (A) land zu verlängern. -------------------------------------------------------------------------------------------------
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Das ist kein Widerspruch zu dem, was ich schrieb. Ich hatte den Fall beschrieben, wenn der Bewerber nur ein LAPL-Medical hat.
Wie bereits von Michael ausgeführt, benötigt ein FI immer mindestens einen PPL. Wenn er dessen Rechte nicht ausüben darf, darf er nicht als FI tätig sein, auch nicht für "LAPL-only".
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Genau das hatte ich doch schon geschrieben.
Und Tobias hat nur beschrieben was ein FI darf (mit gültigem PPL-Medical), wenn er auf LAPL-Ausbildung (wg. fehlender CPL-Theorie) beschränkt ist.
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...auch so ein Sachverhalt unter dem Motto: Warum einfach wenn's auch kompliziert geht...
Mann, war Fliegen früher unkompliziert...
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[Nebenschauplatz] Ist das mit der CPL Theorie nicht letztens weggefallen... ich hatte das in eine Präsi eines Luftamtes zur Fluglehrerausbildung gesehen... meine ich mich zu erinnern...
Gruß
Sebastian
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Hi Sebastian,
die Sache mit der CPL Theorie interessiert mich. Wo hast Du das gesehen?
Grüße
Mark
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Um als FI für PPL(A) zu schulen braucht man nach wie vor mindestens CPL Theorie. Es gibt bei der EASA Planungen das eventuell zu ändern, gilt aber im Moment nicht.
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Die CPL-Theorie ist keine Voraussetzung für den FI-Lehrgang. Den kann man auch nur mit PPL machen. Die Rechte sind dann eben auf Ausbildung für LAPL beschränkt. Die CPL-Theorie kann dann später nachgeholt werden und die Rechte werden erweitert.
FCL.915.FI (b)(2) ist immer noch unverändert und ich kenne auch kein Proposal, dass das ändern soll. In den gerne zum Vergleich herangezogenen US-Regularien ist übrigens ein "richtiger" CPL Pflicht für den FI. Wir haben das im Vergleich sogar deutlich leichter.
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