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Luftrecht und Behörden | Klasse 1 Medical - mehr als -6 Dioptrien?  
7. August 2019: Von Christoph E. 

Hallo zusammen,

nachdem ich vor rund zweieinhalb Jahren meinen PPL-A gemacht habe und seitdem regelmäßig fliege, spiele ich nun mit dem Gedanken, noch einen CPL dranzuhängen. Wäre da nur nicht das Medical: mit meinen -6,5 und -6,75 überschreite ich leider die Grenzwerte,

In den Anforderungen an die Sehfähigkeit für ein Klasse 1 Medical heisst nämlich:

Refraktionsfehler AMC1 MED.B.070 (d)
Bei Erstuntersuchung
eine Hyperopie +5 Dioptrien; Myopie-6 Dioptrien
Bei Verlängerung/Erneuerung maximal + 5 Dioptrien. Keine Überschreitung möglich.
Bei Überschreiten von -6 Dioptrien kann bei ausreichender fliegerischer Erfahrung als tauglich beurteilt werden.

Mir stellt sich nun die Frage, wie genau das zu interpretieren ist:

  • Was genau heisst "ausreichende fliegerische Erfahrung"?
  • Gilt das nur für Folgeuntersuchungen oder auch für Erstuntersuchungen?

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit oder kann aus fliegerärztlicher Sicht etwas dazu sagen?

Gibt es realistische Chancen, dennoch die Klasse 1 zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

7. August 2019: Von Wolff E. an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hatte damals das selbe Problem. Für PPL hat es gereicht. Für CPL nicht. Aber mein 2. Fliegerarzt war dann der Meinung, das ist eine Folge- und keine Erstuntersichung und da ging es dann. Ich würde mal B. Schaum in Gelnhausen fragen.

7. August 2019: Von Erik N. an Christoph E.

Lass dich lasern, dann kannst du nach ein paar Tagen die Tauglichkeit neu austellen lassen und fertig. Überlege ich mir auch, aber erst wenn meine Alterskurzsichtigkeit mich zur Brille zwingt - Kontaktlinsen und Brille zusammen werde ich mir nicht antun. Geht heute wohl sehr schnell und unkompliziert. Ich habe zwar M2, aber ähnliche Dioptrien wie du.

7. August 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Soviel ich weiß ist Lasern für Class 1 nicht unproblematisch, lieber eingehend informieren..

7. August 2019: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder

Max, stimmt, da war was: https://lasik.freevis.de/?p=2224

7. August 2019: Von Christoph E. an Erik N.

Nun, so einfach "mal schnell Lasern" lasse ich mich bestimmt nicht. Aus meiner Sicht stehen die Risiken da nicht im Verhältnis zum Ergebnis. Die Wahrscheinlichkeit mag zwar klein sein, dass etwas schief geht - wenn, dann sind die Folgen aber sehr drastisch.

Irgendwo hier im Forum habe ich von einem Arzt gelesen, dass alle seine Patienten, die sich haben Lasern lassen und vor der OP mehr als 3 Dioptrien hatten, jetzt unter Nebenwirkungen wie Halos, Blendempfindlichkeit, etc. leiden. Solange Linsen und Brille noch funtkionieren brauche ich das bestimmt nicht.

Ich habe auch mal eine Fliegerärztin in einem Air Medical Center nach ihrer Meinung zur refraktiven Chirurgie gefragt. Die sagte nur: "Gehen Sie mal auf einen Kongress von Augenärtzen und schauen mal, wie viele davon Brille tragen..."

7. August 2019: Von Erik N. an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]

Das mit den Halos, Blendempfindlichkeit etc.habe ich bis vor kurzem genauso erzählt, es entspricht aber nicht dem aktuellen Stand. Gerne PN.

7. August 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolff E.

Ich hatte Mal gehört dass Lasern und Class 1 inkompatibel ist, möglicherweise hat sich das geändert. Aber allein die mind. 3 Monate sind schon nicht ohne:

"Prinzipiell führt jede Operation erst einmal zur Fluguntauglichkeit. Die Tauglichkeit kann nur durch den Fliegerarzt wieder erteilt werden, und dies meist erst 3 Monate nach dem Eingriff. "

7. August 2019: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder

Ich würde es auch nicht m. Habe ca - 3.

7. August 2019: Von Chris _____ an Christoph E.

Ich lasse mich auch nicht lasern; auch mir sind die Risiken zu groß, bzw mir fehlt der Leidensdruck (ich brauche kein CPL und damit keine Klasse 1). Aber überlegt habe ich schon darüber. Denn LASIK ist mittlerweile ein recht etablierter Eingriff, die Risiken quantitativ erfasst und managbar (man geht zu einem Arzt mit sehr viel Erfahrung und holt ggf. noch Referenzen ein). Und man hat ja zwei Augen und lässt die sicher nicht gleichzeitig lasern.

7. August 2019: Von Carmine B. an Christoph E.

Moin Christoph,

hatte eine ähnliche Ausgangslage was die Myopie anging. Erstuntersuchung für Class 1 beim AMC der LH in HH, dann Verweisung ans LBA und Genehmigung mit der Auflage, alle 2 Jahre eine ausführliche augenärztliche Untersuchung zusätzlich zum Medical durchzuführen.

Laser ist nicht ungefährlich, vor allem, was die Langzeitergebnisse und ggf. Blendempfindlichkeit angeht.

Gruß,
Carmine

Kannst mich auch gern per PM kontaktieren

7. August 2019: Von  an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Christoph,

die Rechtslage ist hier sehr eindeutig: mehr als -6 dpt ist ein Ausschlusskriterium und dass eine Untersuchung zur erstmaligen Erteilung eines Klasse 1 Medicals für den Inhaber eines Class 2 eine „Folgeuntersuchung“ ist, dürfte die sehr exklusive Meinung dieses einen Fliegerarztes sein.

Das Einzig sinnvolle ist der Vorgeschlagene Weg über ein rennomiertes AMC (wie z.B. LH), die das dann ganz ofiziell mit dem LBA abklären - alles andere ist Murks und läßt Dich im Risiko, dass Du bei späteren Überprüfungen das Medical verlierst.

Lasern ist eine Lebensentscheidung - natürlich sind die Ergebnisse bzgl. Nebenwirkungen viel besser geworden aber es ist auch Fakt, dass es noch niemanden gibt, bei dem man beurteilen kann, wie/ob gelaserte Augen nach 40 Jahren funktionieren. Das Risiko muss jeder für sich selnbst beurteilen. Ich persönlich habe es „nur“ für ein medical nicht machen lassen...

7. August 2019: Von Jens Schuhmann an  Bewertung: +2.00 [2]

Moin zusammen,

bin zwar kein Arzt und kann zum Thema Laser-OP (kommt für mich wegen der Risiken und der guten Korrigierbarkeit durch Brille/Linsen eh nicht in Frage) wenig beitragen, ABER:

Eine höhere Kurzsichtigkeit -6 dpt ist KEIN Ausschlusskriterium. Wenn ansonsten regelrechte Befunde vorliegen und die anderen wichtigen Kriterien erfüllt werden (Visus beidäugig > 1.0, Nachtsehfähigkeit etc.), erlaubt die EASA seit 2013 ausdrücklich, dass nach einem positiven Gutachten (in meinem Fall durch das DLR) auch höhere Dioptrienwerte akzeptiert werden.

Allerdings muss man sich auf eine lange Bearbeitungsdauer (bei mir > 1 Jahr) beim LBA einstellen, und natürlich auf einen gehörigen Batzen Kosten (Erstuntersuchung ist immer so im Bereich 500,-€, Gutachten beim DLR hat glaube ich in etwa den gleichen Betrag veschlungen; dazu noch Reisekosten etc.).

EIn FAA Medical Class 1 bekommt man hingegen (auch schon seit Jahrzehnten) ohne den oben beschriebenen Aufwand, wenn man die sonstigen Anforderungen (korrigierter Visus etc). erfüllt. Falls ggf. der US CPL eine Alternative wäre. Sehe häufiger gestandene US-Jumbo-Kapitäne mit amtlichen Glasbausteinen, und in irgendeinem Video meine ich sogar einen U2-Piloten mit geschätzten -10dpt gesehen zu haben.

Würde folgendes Vorgehen empfehlen: Termin beim Augenarzt, checken, ob die korrigierten Visus Werte eingehalten werden (habe die aktuellen Anforderungen nicht parat; findest du aber z.B. unter AMC 1 MED.B.070 und mit etwas Recherche im Internet), und erst dann zum Aeromedical Center. Dieses wird dir vermutlich nicht sofort die Tauglickeit Klasse 1 ausstellen, sondern dich an das LBA verweisen. Diese werden dann ein Gutachten vom DLR einfordern. Wenn das positiv ausfällt, sollte der Tauglichkeit Klasse 1 nichts im Wege stehen.

Viel Erfolg!

Jens

7. August 2019: Von  an Jens Schuhmann

Das hättest Du mir (-5,25 Diop.) auch ein paar Jahre früher sagen können :-)

7. August 2019: Von Sven Walter an 

Was hättest du denn dann aus deiner fliegerischen Leidenschaft gemacht? FI(A) statt CRI könntest auch mit Med Klasse Zwo machen :-). Und wenn du 800 h PIC IR hast, kannst du auch so IRI machen... nur mal so als Anregung, damit wir mehr IR-Piloten bekommen...

7. August 2019: Von  an Sven Walter

Nein 800 h IFR habe ich nicht ... noch lange nicht. Vielleicht die Hälfte oder sogar etwas weniger.

Keine Ahnung, aber wenn ich jünger die Chance gehabt hätte, dann hätte ich wohl den CPL gemacht, aber mehr aus Interesse. FI(A) hätte ich vielleicht mit 30 gemacht ....

Na ja, was soll's. MEP habe ich schon verfallen lassen. Und dieses Jahr bin ich wegen Krankheit und OP nur ca. 50 h geflogen, ... bin schon froh wenn ich bis Jahresende noch 20, 30 Stunden fliege ...

8. August 2019: Von Christoph E. an Jens Schuhmann

Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!

Es scheint ja doch Möglichkeiten zu geben, die -6.00 auch ohne Laser zu knacken. Wenn es dann am Ende doch nicht funtkionieren sollte, dann wäre das auch kein Beinbruch - meine Karriereplanung hängt auf jeden Fall nicht am CPL...

8. August 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Zur Tauglichkeitsbegutachtung ist eigentlich alles gesagt, der Sachverhalt kann im Rahmen eines Verweises durch die competent authority geprüft werden.

Ich rege darüber hinaus an, dass ein Betroffener die Eigenart der Normabweichung ganz persönlich für sich bewertet. Hier liegt eine Kurzsichtigkeit vor (Myopie) die an der Grenze zur sogenannten "hohen Myopie" liegt. Dahinter kann sich eine Krankheit verbergen, die leider zur Verschlechterung im Lebensverlauf neigt. Dabei gibt es fortschreitende Veränderungen im Auge, die zunächst "nur" zu einer Vergrößerung der Dioptrienzahl und damit Sehverschlechterung führt. Leider kommt es dann im weiteren Verlauf zu möglichen Netzhautablösungen und dann wird es kritisch.

Daher ist es ratsam, die individuelle Situation durch einen Augenarzt bewerten zu lassen. Wird ein solcher Verlauf als möglich oder wahrscheinlich erachtet, sollte per se kein Beruf ausgeübt werden, bei dem es im Eintrittsfall zur Berufsunfähigkeit kommen kann. Dies gilt um so mehr, je gewichtiger die wirtschaftliche Abhängigkeit daran gebunden ist. Nach meiner beruflichen Erfahrung wird diese Erwägung zu oft außer Acht gelassen, wenn ein "Traum" erfüllt werden soll.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

8. August 2019: Von Sven Walter an Ulrich Dr. Werner

"Leider kommt es dann im weiteren Verlauf zu möglichen Netzhautablösungen und dann wird es kritisch."

Und, wie oft passiert es? Klar ist es statistisch signifikant erhöht, aber noch nie während des Fluges vorgekommen. Wäre ja auch schleichend, mit ersten Indikatoren. Und genau das ist ja der Grund, warum man die harten Grenzen im EASA-Land beibehalten hat. Nur, dass die Zahlen "in flight" exakt Null sind, und es im FAA-Land diesbezüglich keine Probleme gibt.

Da kommt unser Gesetzgeber mal wieder aus dem Anforderungsprofil für Astronauten, Testpiloten und Jagdflieger des zwoten Weltkrieges, und bewertet ein statistisch total abstraktes (wenn auch zugegebenermaßen erhöhtes) Risiko so hoch, dass es paternalistischer kaum geht. Außer in Russland, wo die Berufspiloten zusätzlich noch Stuhlproben abgeben müssen. Für welches Krankheitsbild, frage ich mich.

Die LoL-Problematik stimmt natürlich, aber als FI(A) und IRI dürfte er auch noch auf Klasse 2 später fliegen. Und wie Christopher ja schreibt, er ist beruflich nicht drauf angewiesen.

8. August 2019: Von Alexander Callidus an Sven Walter

Außer in Russland, wo die Berufspiloten zusätzlich noch Stuhlproben abgeben müssen. Für welches Krankheitsbild, frage ich mich

Das möchtest Du nicht wissen.

8. August 2019: Von Sven Walter an Alexander Callidus

Doch, durchaus.

8. August 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Sehr geehrter Herr Walter,

ihre Frage kann aufgrund sicheren Wissens mit Quellenangabe klar und eindeutig beantwortet werden.

Zitat aus: “Rissbedingte Netzhautablösung – ein ophthalmologischer Notfall“, Dtsch Arztebl Int 2014; 111(1-2): 12-22; DOI: 10.3238/arztebl.2014.0012 „Die rissbedingte Netzhautablösung ist der häufigste visusbedrohende retinologische Notfall mit einer Inzidenz von 1/10 000, was in Deutschland jährlich circa 8 000 neuen Ablatiofällen entspricht. … … Eine Kurzsichtigkeit bis −3 Dioptrien (D) vervierfacht das Risiko einer Netzhautablösung. Beträgt die Myopie mehr als −3 D, so ist das Ablatiorisiko sogar verzehnfacht. Eine Myopie führt auch zu einer früheren Glaskörperverflüssigung, weshalb eine Ablatio bei myopen Patienten in der Regel früher auftritt als bei Patienten ohne Brechkraftfehler. …“

Medizinische Tauglichkeit in der Zivilluftfahrt hat wenig mit Astronauten oder Jagdfliegern verschiedener Epochen gemein. Auch dies ist in Quellen belegt, insbesondere dem ICAO Annex I „personal licensing“ und ICAO Doc 8984. Dort ist das Rational für die Tauglichkeitsregeln aufgeführt. Es ist das gleiche, wie für die technische Zulassung. Wir tolerieren eine Ausfallwahrscheinlichkeit mit möglichem katastrophalem Ausgang von 1x10-7 pro Flugstunde. Genau das wird auf die Gesundheit übertragen.

In der oben zitierten Fachliteratur wird die statistische Eintrittswahrscheinlichkeit mit 1/10000 pro Jahr angegeben, das Risiko des hoch Myopen gegenüber dem statistischen Durchschnitt ist 10-fach höher, also 1/1000 pro Jahr. Bei 8760 Jahresstunden ist die Stundenwahrscheinlichkeit 1,14x10-7. Bei maximal ca. 1000 beruflichen Flugstunden (ein Zehntel der Jahresstunden) also näherungsweise 1x10-8 pro Flugstunde. Damit würde ich eine Ausnahmeregel befürworten und ggf. Auflagen setzen wie eine jährliche Augenarztuntersuchung.

Diese ganze Mathematik ändert nichts an der notwendigen persönlichen Risikobewertung eines Piloten mit diesem Leiden, bei Krankheitseintritt berufsunfähig zu sein.

Ich bitte jetzt nur darum, ggf. über die Botschaft zu disputieren, nicht über den Boten.

Ulrich Werner

8. August 2019: Von Achim H. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Macht es üblicherweise "zack" und beide Netzhäute lösen sich simultan und ohne vorherige Anzeichen im Flug ab?

8. August 2019: Von F. Mad an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Ganz klar: NEIN!

8. August 2019: Von F. Mad an F. Mad Bewertung: +1.00 [1]

Und die oben genannte Statistik ist zwar formal korrekt aber undifferenziert betrachtet und daher falsch Schlussgefolgert, habe gerade Keine Zeit aber erläutere es später.....


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