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Luftrecht und Behörden | EU Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation)  
3. Juli 2018: Von Bernd Roi 

Der Europarat hat am 26.06.2018 die neue EU Luftfahrt-Grundverordnung gebilligt. (Basic-Regulation)

Der Text ist schon online, freuen wir uns auf die Unterschiede in der Übersetzung...

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-2-2018-INIT/de/pdf

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-2-2018-INIT/en/pdf

Veröffentlicht ist das im "Amtsblatt" noch nicht, soll aber wohl noch vor der Sommerpause erfolgen.

Annex II ist jetzt Annex I... usw. Das wird bestimmt interessant...

3. Juli 2018: Von Markus Doerr an Bernd Roi

Der Text ist schon online, freuen wir uns auf die Unterschiede in der Übersetzung...

Die Übersetzung ist ja nicht so ausschlaggebend. Wichtiger ist die Interpretation durch die jeweilige kompetente Behörde. Da werden mehr Unterschiede gemacht als die Übersetzung hergibt.

3. Juli 2018: Von Thomas Dietrich an Markus Doerr

Also inText werden Lfz bis 600 Kg MTOW ausgenommen, im Annex 1 sind es dann doch nur 450Kg.

Hab ich da bein Frühstück was übersehen?

Und wie ich das gelesen habe werden wohl Flugstunden von ULs für den PPL anerkannt.

3. Juli 2018: Von Sven Walter an Bernd Roi

384 Seiten. Und die Leute wundern sich über Demokratieverdrossenheit...

P.S.: Es ist übrigens der Europäische Rat. Der Europarat hat nüscht mit der VO am Hut.

3. Juli 2018: Von Lutz D. an Sven Walter

Es ist weder Europarat noch Europäischer Rat, sondern der Rat der Europäischen Union.

3. Juli 2018: Von Thomas Dietrich an Lutz D.

Deutsche Fassung Seite 48/ 49 was ist denn ein "Luftfahrzeugbetreiber" ist das so etwas wie ein Kameltreiber?

In der englischen Fassung steht operator. Aber in den Definitionen fehlt beides.

Demnach könnte man meinen das in Zukunft alle in Drittländern registrierte Maschinen mit hier ansässigen Operators, sich den EASA Regelungen zu unterwerfen haben.

3. Juli 2018: Von Emmet F. an Lutz D.

Das hat ja schon was von Monty Python ....

3. Juli 2018: Von Florian S. an Thomas Dietrich

Demnach könnte man meinen das in Zukunft alle in Drittländern registrierte Maschinen mit hier ansässigen Operators, sich den EASA Regelungen zu unterwerfen haben.

Könnte man auch etwas Anderes meinen? Natürlich fliegen auch alle in Drittländern registrierten Maschinen in Europa nicht im rechtsfreien Raum. Da es neben der Basic Regulation keine Parallelregulierung für ausländische LfZ gibt müssen die daher von der Basic Regulation erfasst sein - sind sie übrigens heute auch schon und der entsprechende Artikel der heutigen BR ist noch wesentlich weiter/ungenauer gefasst.

Aber nur, dass die Basic Regulation auch für ausländische LfZ einschlägig ist bedeutet ja nicht, dass auch abgeleitete Zulassungs- und Wartungsvorschriften anwendung finden.....

3. Juli 2018: Von Sven Walter an Lutz D.

https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/

Eigenbezeichnung auf Deutsch.

sic

3. Juli 2018: Von Lutz D. an Sven Walter

Ja, aber der Europäische Rat ist ein anderes Organ als der Rat der Europäischen Union, Sven.

Der Rat der Europäischen Union oder einfach nur Rat oder Ministerrat ist die zweite Kammer des legislativen Systems der EU. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bildet er die Legislative. Der Europäische Rat ist die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, der intergovernmental arbeitet, während Rat und EP supranational im engeren Sinne sind.

Der Europäische Rat ist nicht Urheber oder Gesetzgeber der neuen basic Regulation. Dies sind Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

3. Juli 2018: Von Sven Walter an Lutz D.

Upps, peinlich, hab zuwenig nachgedacht, Opfer des Multitasking.

3. Juli 2018: Von Willi Fundermann an Emmet F.

So ähnlich wie die "Sun" direkt nach dem Spiel Deutschland - Südkorea: " Don't mention the score".

3. Juli 2018: Von Lutz D. an Sven Walter

Ich wollte auch mal die Chance haben, Wissen aus meinem Studium der brotlosen Künste hier vorzutragen. Nicht nur immer die homo faber Dipl Ing oder Handwerker wie Ärzte und Juristen.

3. Juli 2018: Von Jens V. an Thomas Dietrich

Woe liest du den heraus, dass UL h anerkannt werden? Wäre interessant

4. Juli 2018: Von Tee Jay an Jens V.

Ich denke

Abschnitt II, Artikel 21, Satz 6:

"Die Ausbildung und Erfahrung mit Luftfahrzeugen, die nicht dieser Verordnung unterliegen, können im Einklang mit den gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv erlassenen Durchführungsrechtsakten für die Zwecke des Erwerbs der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Pilotenlizenz anerkannt werden."

Artikel 23, Satz 1:

Zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung und Einhaltung der in Artikel 20 genannten grundlegenden Anforderungen erlässt die Kommission für Piloten, die mit dem Betrieb der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b genannten Luftfahrzeuge, soweit es sich nicht um unbemannte Luftfahrzeuge handelt, befasst sind, auf der Grundlage der in Artikel 4 festgelegten Grundsätze und zur Verwirklichung der in Artikel 1 festgelegten Ziele Durchführungsrechtsakte zur Festlegung detaillierter Vorschriften in Bezug auf Folgendes:

c) Die Vorschriften und Verfahren für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf der Pilotenlizenzen, Berechtigungen und ärztlichen Zeugnisse für Piloten einschließlich

IV) der Vorschriften und Verfahren für die Anerkennung der Ausbildung und Erfahrung mit Luftfahrzeugen, die nicht dieser Verordnung unterliegen, für die Zwecke des Erwerbs der Pilotenlizenzen gemäß Artikel 21 Absatz 1"

Der Haken jedoch ist. Die Anerkennung von UL Stunden war formal bereits möglich und obliegte allein der ATO. In Österreich und Tschechien kommt man daher recht günstig zu einer PPL. Nur will man davon nichts in Deutschland wissen.

4. Juli 2018: Von Wolff E. an Tee Jay Bewertung: +2.00 [10]

Die Anerkennung von UL Stunden war formal bereits möglich und obliegte allein der ATO. In Österreich und Tschechien kommt man daher recht günstig zu einer PPL. Nur will man davon nichts in Deutschland wissen.

GGf hat das was mit der "Umkehrkurve" und das Wissen mancher deutschen UL-Fluglehrer zu tun, dass in Deutschland UL-Stunden auf den PPL nicht anerkannt werden/wurden.

4. Juli 2018: Von Tee Jay an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]

GGf hat das was mit der "Umkehrkurve" und das Wissen mancher deutschen UL-Fluglehrer zu tun, dass in Deutschland UL-Stunden auf den PPL nicht anerkannt werden/wurden.

Wer so einen Dünnschiss inkl. persönliche Anmache schreibt, disqualifiziert sich intellektuell und charakterlich ganz von selbst von jeder weiteren Diskussion.

4. Juli 2018: Von Wolff E. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [3]

Das sagt der Richtige, Mister Umkehrkurve....

4. Juli 2018: Von Erik N. an Wolff E. Bewertung: +9.67 [10]

Wolff, ganz ehrlich: des wiss'ma jetzt. Aber meinst Du wirklich, dass mit derartigen Kommentaren wie Deinem das Forum an Qualität gewinnt ?

4. Juli 2018: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +8.00 [8]

Wie sagt Wolff: Das sagt genau der Richtige.

Spass beiseite. Auf Qualität kommt es hier doch schon lange nicht mehr an. Nachdem jeder Thread bei der Umkehrkurve landet. Also wenn er landet nach der Kurve der Thread. oder so

4. Juli 2018: Von Wolfgang Kaiser an Markus Doerr Bewertung: +4.00 [4]

Kann man hier nicht eine Funktion integrieren bei denen jeder Beitrag mit Umkehrkurve oder Cirrus-Fallschirm automatisch gelöscht wird?

Gibt es da noch mehr für ne Blacklist?

4. Juli 2018: Von Andreas Ni an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Mich vielleicht, wenn ich über Mickeys lästere ....

(... und manch andrer sich ebenso von mir auf den Schwanz getreten fühlt :-)

4. Juli 2018: Von Chris Schu an Markus Doerr

"Also wenn er landet nach der Kurve der Thread"

-> it didn't land, it stopped flying...

4. Juli 2018: Von Malte Höltken an Tee Jay

Hattest Du denn bei der BezReg jetzt Deine UL-Stunden auf den Segelflugschein (LAPL(S) oder SPL?) anerkannt bekommen? Den Segen von Hante hattest Du ja gepostet.


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