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3. Juli 2018: Von Florian S. an Thomas Dietrich

Demnach könnte man meinen das in Zukunft alle in Drittländern registrierte Maschinen mit hier ansässigen Operators, sich den EASA Regelungen zu unterwerfen haben.

Könnte man auch etwas Anderes meinen? Natürlich fliegen auch alle in Drittländern registrierten Maschinen in Europa nicht im rechtsfreien Raum. Da es neben der Basic Regulation keine Parallelregulierung für ausländische LfZ gibt müssen die daher von der Basic Regulation erfasst sein - sind sie übrigens heute auch schon und der entsprechende Artikel der heutigen BR ist noch wesentlich weiter/ungenauer gefasst.

Aber nur, dass die Basic Regulation auch für ausländische LfZ einschlägig ist bedeutet ja nicht, dass auch abgeleitete Zulassungs- und Wartungsvorschriften anwendung finden.....


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