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Luftrecht und Behörden | Umsetzung 8.33  
20. Mai 2018: Von Peter Schneider 

Aus gegebenem Anlass muss ich mal in die Runde horchen.

Ein Sonderlandeplatz erhält eine neue Freqeunz zugeteilt (genauer, einen Kanal). Im Bescheid vor mehreren Wochen steht, dass die alte Freqeunz nicht mehr benutzt werden darf und ab sofort die neue zu verwenden sei.

Es existiert weder ein NOTAM noch eine DFS-Veröffentlichung, welche die neue Frequenz (Kanal) öffentlich macht.

Da sitzt du auf dem Turm als Flugleiter und hast die alte Frequenz als Watchfrequenz mitlaufen, auf der du aber nicht mehr senden darfst, und es kommen eine Menge ahnungslose Flieger damit an, wundern sich zurecht, was da läuft.

Das ist zur Zeit nicht der einzige Fall!

Was ist da los bei den Behörden???

20. Mai 2018: Von Olaf Musch an Peter Schneider

Muss jetzt nicht der Platzbetreiber für die Veröffentlichung eines NOTAMs und die Aktualiserung des Anflugblattes bei der DFS zum nächstmöglichen Zyklus sorgen?

Damit hat doch die Netzagentur, die Euch den Kanal zuteilt, nix zu tun.

Olaf

20. Mai 2018: Von Peter Schneider an Olaf Musch

Das ist wohl so. Aber der Platzbetreiber wurde damit Knall auf Fall kurzfristig überrumpelt. Somit entsteht eine Lücke von mehreren Wochen, bis die Information abrufbar ist. Wenn nach 4 Wochen die von einem Amt zwangsweise verordnete Frequenz nicht in damit zu aktualisierenden Anflugblättern der DFS auftaucht, dann finde ich das mangelhaft und bedenklich. Das kann man dem Platzbetreiber nicht anlasten.

20. Mai 2018: Von Andreas Ni an Peter Schneider

Für Heimatplatz Worms gab es ein Notam, und im Jeppesen Auf der EIpäd-VFR Karte hat Jeppesen die neue Frequenz publiziert. Wenn kein Notam, erfährt Jeppesen das womöglich auch nicht. Wenn der Platz das Notam zu veröffentlichen verschläft-> selber schuld (ist’s ein Verkehrslandrplatz? Dann kann das Konsequenzen haben!)

20. Mai 2018: Von Martin W. an Peter Schneider Bewertung: +1.67 [3]

Überumpelt, es ist seit Jahren bekannt das auf 8,33 umgestellt werden muss (VO EG 1079/2012).

kenne jetzt die Frequenz nicht wurde nur aus z.B 122.500 eine 122.505? Oder wurde eine komplett neue zugeteilt. Falls nur obiges Beispiel dann ändert sich nichts jeder wird jeden hören egal was eingestellt wurde.

20. Mai 2018: Von Christian F. an Peter Schneider

Ich weiß nicht ob man der Behörde den Vorwurf machen kann. Hier ist doch alles wunderbar beschrieben. Unverständlicherweise wurde das übersichtliche AIC aus der AIP wieder entfernt.

Die Umstellung der Karten hängt jedenfalls der Liste ein schönes Stück hinterher. Das weiß jeder der noch von Hand einsortiert... Beispiel: EDQT noch mit 119,800 in der AIP - funkt aber bereits seit dem 1.1.2018 auf 119,805... und viele mehr.

21. Mai 2018: Von Markus Doerr an Christian F.

Wobei der Kanal 119.805 gleich der Frequenz 119.8 ist.

21. Mai 2018: Von Peter Schneider an Martin W.

"Überumpelt, es ist seit Jahren bekannt das auf 8,33 umgestellt werden muss (VO EG 1079/2012)."

Sorry Martin, da redest Du leider am Thema vorbei.

Aus 123.65 wurde 121.215 und zwar ohne Vorwarnung von heute auf morgen.

@ Andreas Ni: es ist wie eingangs gesagt ein Sonderlandeplatz. Und der wurde in der Tat mit dem Zuteilungsbescheid und einer ganz neuen Frequenz, wie man sieht, überrumpelt. Was da falsch läuft, kann ich nicht beurteilen.

21. Mai 2018: Von Ulrich Dr. Werner an Peter Schneider Bewertung: +4.00 [4]

Guten Tag zusammen

Ich habe das Prozedere für unseren Sonderlandeplatz im Verein administriert, wer das noch vor sich hat, hier ein mögliches Vorgehen:

  1. Anruf beim BAF, zuständige Abteilung erbeten, dort Frequenzen/Kanäle erfragen welche geografisch möglich sind. Kanalwunsch vorabstimmen.
  2. Antrag bei der zuständigen RegTP mit der Bitte, genau diese Frequenz/Kanal zuzuteilen.
  3. Nach Erteilung NOTAM Antrag an die DFS (Mail).
  4. Anruf/Mail bei der DFS (Büro der Nachrichten für Luftfahrer), Bitte um Änderung Anflugblatt AIP-VFR.

Hat genau so funktioniert, early bird war der Erhalt der Bestandsfrequenz problemlos.

Viel Erfolg

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

21. Mai 2018: Von Florian S. an Peter Schneider

Aber der Platzbetreiber wurde damit Knall auf Fall kurzfristig überrumpelt. Somit entsteht eine Lücke von mehreren Wochen, bis die Information abrufbar ist.

Das verwundert! Das letzte mal, als ich in Verantwortung für einen Verein der einen Platz betreibt ein NOTAM herausgeben habe lassen, war das eine Sache von Tagen. Das ist zwar schon länger her, aber mehrere Wochen bis ein Notam erscheint habe ich noch nie gehört.

Das die Anflugkarten etwas länger brauchen und die „ICAO“-Karten von der DFS nur einmal im Jahr aktualisiert werden, stimmt schon. Aber Notam reicht ja, damit alle Piloten - zumindest die, die ein Minimum an Flugvorbereitung machen - davon wissen und die richtige Frequenz benutzen.

31. Mai 2018: Von Aristidis Sissios an Peter Schneider

Zumindest bei der mir bekannten Sonderlandeplätze man darf/kann als Fremder nur nach vorheriger Anmeldung anfliegen. Vorher auf der Webseite die aktuelle Infos checken und die neue Frequenz evtl. selbst notieren.

Wer sich für den Anflug meldet (schriftlich/telefonisch) bekommt die richtige Frequenz vom Platzbetreiber mitgeteilt.


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