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Luftrecht und Behörden | Optionen zum Erwerb der Sprechfunkrechte im Flugfunk  
27. April 2018: Von Jakob W. 

Guten Tag zusammen,

gemäß §12 (2) FlugfunkV kann die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes von den zuständigen Luftfahrtbehörden erteilt und im Luftfahrerschein eingetragen werden. Näheres regelt hier auch die "Verwaltungsvereinbarung über Anerkennung von Prüfungen nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal als Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses", erschienen als NfL II 44/95.

Mit anderen Worten kann eine Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes (kurz Sprechfunkrechte) auch von den Landesluftfahrtbehörden geprüft und erteilt werden. Diese Berechtigung wird direkt in die Lizenz eingetragen, ein separates BZF2 muss nicht erworben werden - kann aber u.U. ohne weitere Prüfung beantragt werden.

Mir ist bekannt, dass einige Luftfahrtbehörden dies praktisch umsetzen, darunter NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern. Das Saarland beschreibt in einem ausführlichen Informationsblatt, abzurufen unter

https://www.saarland.de/dokumente/thema_verkehr/ATO-09_Form_170816.pdf

drei Optionen, wie Sprechfunkrechte erworben werden können:

  1. Durch ein klassisches BZF über die Bundesnetzagentur
  2. Durch eine Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde durch "einen gem. §3 VVE (NfL II 44/95) berufenen Mitarbeiter": Die Sprechfunkrechte werden direkt in die Lizenz eingetragen und es kann im Nachgang bei der BNetzA ein gleichwertiges Sprechfunkzeugnis ohne weitere Prüfung beantragt werden.
  3. Durch eine Prüfung der Landesluftfahrtbehörde durch einen Mitarbeiter, der nicht über eine Berufung gem. §3 VVE verfügt: Die Sprechfunkrechte werden direkt in die Lizenz eingetragen, es kann aber kein gleichwertiges Sprechfunkzeugnis bei der BNetzA beantragt werden, was zur Folge hat, dass der Lizenzinhaber nur zur Durchführung des Flugfunks von einer Luftfunkstelle berechtigt ist. (Diese Option wird jedoch zumindest derzeit nicht im Saarland angeboten)

In § 3 der NfL II 44/95 heißt es: "Die zuständigen Luftfahrtbehörden berufen gemäß § 128 Abs. 3 LuftPersV Prüfungsratsmitglieder für die Sprechprüfung im Flugfunkdienst im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Post und Telekommunikation"

Was mich nun interessieren würde:

  • gibt es weitere Landesluftfahrtbehörden, die (deutsche) Sprechfunkprüfungen selbst prüfen. Ist das hier im Forum bekannt?
  • ist bekannt, ob irgendeine Luftfahrtbehörde die o.g. Option 3, Prüfung durch einen Mitarbeiter ohne die entsprechende Berufung, durchführt? Hat jemand davon schonmal etwas gehört?

Vielen Dank im Voraus!

11. Juni 2018: Von Jakob W. an Jakob W.

Ich möchte den Beitrag noch einmal höflich in Erinnerung rufen, in der Hoffnung, dass jemand im Forum weitergehende Informationen hat.

Herzlichen Dank!

12. Juni 2018: Von Mark Juhrig an Jakob W.

so wie ich es in Südhessen (RP Darmstadt) einschätzen kann, nimmt der RP keine praktische Sprechfunkprüfung ab. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Netzagentur (i.d.R. Eschborn bei Prüfungen im südhessischen Raum) keine Theorieprüfung abnimmt, wenn zuvor die Theorieprüfung beim RP abgelegt wurde, da diese ja mitterweile die Sprechfunktheorie beinhaltet.

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Aktuelle%20Information%20zum%20Erwerb%20eines%20Sprechfunkzeugnisses_0.pdf

Beste Grüße

Mark

12. Juni 2018: Von Tee Jay an Jakob W. Bewertung: +1.00 [1]

Moin, keine von Dir nicht schon genannte. Bei uns die angehenden Segelflugjauste werden vom RP (Münster/NRW) dieses Jahr erstmalig so geprüft und können dann im Nachgang ein BZF2 holen oder anrechnen lassen. Das würde demnach Option 2 entsprechen. Diese Regelungen gelten anscheinend aber nicht für's BZF1. Da sind meines Wissens weiterhin Prüfung bei der BNetzA und selbstverständlich LP Englisch notwendig.

12. Juni 2018: Von Hubert Eckl an Tee Jay

...und die UL-Piloten brauchen nach wie vor kein BZF o.ä.? Konnte man am Wochenende wieder gut mithören.. " Sagen Sie, wissen Sie ob man durch EDR... durchfliegen kann?"

12. Juni 2018: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

"Sagen Sie, wissen Sie ob man durch EDR... durchfliegen kann?"

Fliegst Du ohne zu fragen durch? Oder Du wochenends um die inaktiven Gebiete rum? Oder verläßt Du Dich auf eine Angabe in einer AIP "aktiv von bis"?

12. Juni 2018: Von Karpa Lothar an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]

Es geht nicht um das Nachfragen an sich, sondern um eine kurze prägnante Formulierung - gerade am Wochenende

zudem werden die gleichen Fragen oft im 10 Minuten Rhythmus gestellt....

12. Juni 2018: Von Walter Adam an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

warum kann:

-SD

-JeppFD-VFR

-GP

-ForeFlight

nicht auf Fingertipp die aktuell aktiven EDR's einspielen?

Die Daten liegen vor (ausserhalb den veröffentlichen Zeiten der AIP als Notam). Was auch jedem von uns zugänglich ist, nur mühsam für uns und nervig für die FIS am Wochenende.

12. Juni 2018: Von Malte Höltken an Walter Adam Bewertung: +1.00 [1]

Skydemon kann das.

12. Juni 2018: Von Tee Jay an Walter Adam

... mir würde endlich ein Ende dieses unseligen "Erbitte Abfluginformation" an einem unkontrollierten Platz vollkommen ausreichen. Oder das "Erbitte Verlassen der Frequenz" bei FIS gefolgt von zwei weiteren völlig unnötigen Funksprüchen...

12. Juni 2018: Von Sebastian S. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Ich bin hierbei ganz bei Dir, aber FIS macht meiner Meinung nach den großen Fehler, auf den Funkspruch: "Leave your Freq., squawk vfr!" oft mit "approved to leave" zu antworten! Es wäre hilfreicher der FIS Mitarbeiter öfter mal, va. am WE, ein "tschüss,squawk 7000, genehmigen tuen wir hier nix!" zu funken. Alles Andere führt oder behält die lästige Funkkultur.

12. Juni 2018: Von Stefan K. an Sebastian S. Bewertung: +1.00 [1]

Wird des öfteren von mir so praktiziert..... :-)..... Steigerung: Request to descent Altitude XXX...... kommt von mir immer die Antwort: You are in Airspace E, do what you want in VMC.....

13. Juni 2018: Von Jakob W. an Mark Juhrig

Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten.

Auf der Seite des RP Kassel finde unter https://rp-kassel.hessen.de/planung/verkehr/luftverkehr-0 den Hinweis "Bei Abnahme der praktischen Sprechfunkprüfung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € direkt an den Prüfer zu entrichten. ". Ich gehe davon aus, dass das RP Kassel hier Sprechfunkprüfungen selbst abnimmt.

Hat jemand Erfahrungen mit diesen Prüfungen bei den RPs / Landesluftfahrtämtern? Sitzt dort auch ein DFS-Vertreter bei, oder wird die Prüfung alleinig durch befugte Prüfer des RP abgenommen?

@ Tee Jay: Gibt es dazu Erfahrungswerte aus NRW von den Segelflugschülern?

Vielen Dank im Voraus!

23. Dezember 2021: Von O Ack an Jakob W.

Guten Abend, können zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse und Erfahrungen zu dem Thema geteilt werden?

Vielen Dank und frohe Festtage


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