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Wartung | Complex Aircraft  
8. August 2017: Von J Stroede 

Hallo,

Wenn die EASA bestimmte Begriffe verwendet, dann fragt man immer besser zweimal nach, was damit genau gemeint ist. In part-M und hoffentlich bald in part-ML kommt kommt der Begriff nicht-komplexes Flugzeug vor. Da denke ich als FAA verdorbener PP zunächst an ein Flugzeug ohne Einziehfahrwerk. Dann aber habe ich meine Zweifel. Eine Suche auf EASA.meinGott ergibt :

Complex motor-powered aircraft

  • the term is defined in Article 3 (letter (j)) of the Basic Regulation:
    • “‘complex motor-powered aircraft’ shall mean:
      • an aeroplane:
        1. with a maximum certificated take-off mass exceeding 5 700 kg, or
        2. certificated for a maximum passenger seating configuration of more than nineteen, or
        3. certificated for operation with a minimum crew of at least two pilots, or
        • equipped with (a) turbojet engine(s) or more than one turboprop engine, or
      • a helicopter certificated:
        • for a maximum take-off mass exceeding 3 175 kg, or
        • for a maximum passenger seating configuration of more than nine, or
        • for operation with a minimum crew of at least two pilots, or
      • a tilt rotor aircraft;”

Darf man daraus schließen, daß ene Mooney oder eine Aroow iV dann irgendwann unter part-ML fallen dürfte ?

Viele Grüße - Jürgen

8. August 2017: Von Tee Jay an J Stroede

Text gelöscht

8. August 2017: Von Lutz D. an J Stroede Bewertung: +3.00 [3]

Ja. Eine Mooney ist kein complex aircraft (EASA). Sie wird privat nach Part NCO betrieben und später unter Part ML fallen.

Part-ML soll für alle nicht-komplexen Flugzeuge unter 2.730 kg, andere ELA-2 Flugzeuge und alle Hubschrauber unter 1.200 kg anwendbar sein.

Die Definition von complex gibt es in Europa jetzt schon seit ~10 Jahren. Die Abgrenzung halte ich eigentlich für großzügig und gut gelungen?

8. August 2017: Von J Stroede an Lutz D.

In meinen Augen macht das durchaus Sinn, ich wollte nur sicher sein. Danke für die positive, gern gehörte Antwort.

11. August 2017: Von Florian R. an J Stroede

Ganz genau. Das einzig komplizierte ist, dass es trotz deiner korrekten Auflistung eine Derogation gibt, welche besagt, dass sämtliche Turboprops (inkl. Twins) unter 5'700kg unter Part-NCO betrieben werden dürfen. Das heisst, falls jemand in einer Flugschule oder privat eine Twin Otter (5'670kg), Beech King Air oder ähnliches betreibt, dann gilt nicht Part-NCC, sondern Part-NCO. (Dies ist in Artikel 6 von (EU) No 2016/1199 geregelt, welche ein Amendment zur (EU) 965/2012 "Air Operations Regulation" ist)


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