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11. August 2017: Von Florian R. an J Stroede

Ganz genau. Das einzig komplizierte ist, dass es trotz deiner korrekten Auflistung eine Derogation gibt, welche besagt, dass sämtliche Turboprops (inkl. Twins) unter 5'700kg unter Part-NCO betrieben werden dürfen. Das heisst, falls jemand in einer Flugschule oder privat eine Twin Otter (5'670kg), Beech King Air oder ähnliches betreibt, dann gilt nicht Part-NCC, sondern Part-NCO. (Dies ist in Artikel 6 von (EU) No 2016/1199 geregelt, welche ein Amendment zur (EU) 965/2012 "Air Operations Regulation" ist)


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