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Luftrecht und Behörden | VFR in die Schweiz  
14. September 2016: Von Oliver Toma 

Hallo in die Runde,

ich habe mal eine etwas - naja blöde - Frage, die mir die Suche hier im Forum aber auch der VFR Guide von skyguide.ch nicht eindeutig (zumindest für mich) beantworten kann.

Ich plane einen VFR Flug in die Schweiz. Muss ich in Deutschland Zoll machen (bsp. Freiburg) und auch in der Schweiz (es geht nach Lausanne) Zoll anmelden?

Folgender Passus im VFR-Guide im Kontext "Ein- Ausflug, Transit":

Jedes aus dem Ausland kommende oder dorthin
fliegende Luftfahrzeug muss einen für den internationalen
Verkehr geöffneten Flugplatz benutzen.
Notlandungen sind hiervon ausgenommen.

Das bedeutet ja nicht implizit Zoll, nur, dass ich vom Segelfluggelände in Deutschland kommend nochmal zurvor auf einem Flugplatz landen muss, der o.g. Kriterien entspricht.

Verpflichtung für einen Flugplan interessiert mich hier nicht, denn den würde ich sowieso aufgeben.

Danke für den Support, bei den Eidgenossen bin ich bis dato noch nie gewesen.

Lg,

Oliver

14. September 2016: Von Yanik Richter an Oliver Toma

Fliege selbst in Grenznähe zur CH und kann etwas beitragen. Zoll ist leider in beide Richtungen jeweils notwendig (Ausflug DE -> Einflug CH und Ausflug CH -> Einflug CH), Bundespolizei kann man sich dank Schengen sparen.

Für die Anmeldung in D musst du i.d.R. 2 h Vorlauf einplanen. Ich empfehle EDTG (https://www.gewerbepark-breisgau.de/Flugplatz/Zoll) oder EDTF, ersteres insbesondere wenn du auch gerade noch tanken möchtest.

In LSGL muss dieses Formular 1 h vorher ausgefüllt und angerufen werden: https://www.lausanne-airport.ch/pilotes/douane.html

Viel Spaß!

14. September 2016: Von Roland Peter an Oliver Toma

Hallo Oliver

Hier meine Erfahrungen aus schweizer Sicht:

Da die Schweiz Schengen Mitglied ist, braucht es keine Personenkontrolle (Passkontrolle).

Da die Schweiz nicht Mitglied in der Zollunion ist, braucht es einen Warenzoll. Dh. du musst nach deutschem Recht von einem Flugplatz mit Warenzoll abfliegen. (Achtung: Hier gibt es angeblich vom deutschen Zoll irgendwo eine Liste im Netz, diese soll von der Liste der Zollfluzgplätze der DFS abweichen.)

Ebenso musst du als erstes einen Zollflugplatz in der Schweiz anfliegen. Viele Flugplätze haben hierzu ein vereinfachtes Verfahren, wo du als Schengenbürger und ohne Überschreitung der Freigrenze von zollpflichtigen Waren profitieren kannst. Diese Info geht an Zoll/Polizei und die Entscheiden ob sie zur Kontrolle kommen wollen, bzw meist nicht. Für diese Abwicklung wird in der Regel eine Gebühr von CHF 20-25 fällig (in Lausanne gemäss Website nur CHF 5)

Auf der Homepage vom Flugplatz Lausanne findest du das Formular hier: https://www.lausanne-airport.ch/pilotes/douane.html

Allerdings auf französisch. Ein ähnliches Formular auf deutsch findest du hier: https://www.birrfeld.ch/flugplatz/zollanmeldung/

Lausanne hat einen schönen Anflug vom See über die Stadt!

Viel Spass

roland

14. September 2016: Von Achim H. an Yanik Richter Bewertung: +4.00 [4]

Fliege selbst in Grenznähe zur CH und kann etwas beitragen. Zoll ist leider in beide Richtungen jeweils notwendig

Das stimmt nicht ganz, beim Ausflug aus D nach CH ist auf deutscher Seite kein Zoll notwendig sofern:

  • es ein privater Flug ist
  • das Flugzeug in der EU immatrikuliert ist
  • keine anmeldepflichtigen Waren transportiert werden

Quelle:

14. September 2016: Von TH0MAS N02N an Achim H.

So wie ich das verstanden habe ist der Zoll immer bei der Einreise scharf, Ausreise ist denen egal. Vermutlich die originäre Aufgabe des Zoll: die inländische Wirtschaft schützen und Steuern kassieren. Was Du mit rausnimmst ist denen egal....

14. September 2016: Von Oliver Toma an TH0MAS N02N

Hallo zusammen,

lieben Dank für die raschen Antworten!

Ich habe gerade zusätzlich mit Freiburg (EDTF) telefoniert und die dortige Flugleiterin sagte mir, für Ein- und Ausreise in/aus der Schweiz brauche man IMMER Zoll.

Ich nehme jetzt als Summe für mich mit:

Hinflug: Zoll in Bremgarten/Freiburg - Zoll in Lausanne

Rückflug: Zoll in Lausanne - Zoll in Bremgarten/Freiburg

Ganz schön kompliziert bzw. aufwändig, aber so ist das eben. Kombiniert mit einer Bio-Pause und Füße vertreten ist es am Ende gar nicht so schlimm. Ausserdem sollte die Destination Lausanne für die "Strapazen" entschädigen...

Danke,

Oliver

14. September 2016: Von Oliver Toma an Oliver Toma

Einer noch:

Gehe ich recht in der Annahme, dass die LS-R/LS-D alle via NOTAM resp. DABS aktiviert werden, d.h. sofern eine LS-R oder LS-D nicht in den NOTAMs oder DABS erwähnt wird, nicht aktiv sind?

Mir ist klar, dass eine Frage bei Zürich oder Genf Information die Frage auflöst, aber für die Planung wäre es dennoch hilfreich...

Lg,

Oliver

14. September 2016: Von Yanik Richter an Oliver Toma

Hallo,

Mein Kenntnisstand ist, dass spätestens um ca. 7 Uhr des Flugtages das letzte DABS des aktuellen Tages erscheint und somit die letzte Änderungsmöglichkeit. Alle nicht im tagesaktuellen DABS eingezeichneten LS-R und LS-D der ICAO Karte sind wohl an dem Tag nicht aktiv. Empfehle dennoch FIS Zürich od. Genf insbes. wg. Fallschirmsprung.

Die ICAO Karte CH gibts digital übrigens kostenlos unter dem Thema Luftfahrt:
https://map.geo.admin.ch/

14. September 2016: Von Yanik Richter an Achim H.

Das stimmt nicht ganz, beim Ausflug aus D nach CH ist auf deutscher Seite kein Zoll notwendig sofern:

  • es ein privater Flug ist
  • das Flugzeug in der EU immatrikuliert ist
  • keine anmeldepflichtigen Waren transportiert werden

Ich hatte mich mal beim HZA Singen telefonisch genau auf das verlinkte Merkblatt berufen und bin leider nicht damit durchgekommen. Würde mich sehr freuen wenn das funktioniert, spart ja immerhin einen Zollvorgang und ggf. eine Landung auf einem anderen Platz. Ärgere mich gerade, dass ich nicht weiter gebohrt habe wenn es bei anderen zu funktionieren scheint... mache ich jetzt aber mal :)

14. September 2016: Von Oliver Toma an Yanik Richter

Thx!

Ich nutze Skydemon und habe das Kartenmaterial. Kann einer der Skydemonnutzer hier bestätigen, dass in den Schweizer Karten Fehler sind? Insbesondere ist der Flughafen in Basel sowie alle dazugehörigen Lufträume nicht in den Karten enthalten. Kann doch nur ein Fehler sein, oder?

Lg,

Oliver

14. September 2016: Von Oliver Toma an Oliver Toma

Üble Sache:

Erst wenn man die Frankreichkarten einbindet, werden die Lufträume in der Schweiz korrekt dargestellt. Das ist aber ein dicker Bug...

14. September 2016: Von Achim H. an Yanik Richter

Wieso soll das nicht funktionieren? Du benötigst keinen Zoll, machst keine Anmeldung und fliegst. Habe ich dutzendfach so praktiziert und ist eindeutig dargestellt in dem verlinkten Dokument der Webseite des Zolls.

Unser Flugplatz hatte vor kurzem seinen regelmäßigen Audit durch den Zoll. Sie haben das komplette Hauptflugbuch durchgearbeitet und dabei ausschließlich ankommende Flüge geprüft.

14. September 2016: Von Johann Schwegler an Yanik Richter

Für den Ausflug aus D nach CH brauchst du wirklich keinen Zoll (unter den genannten 3 Bedingungen). Das gilt auch für ULs von non-ICAO Plätzen. Die Schweizer in Locarno haben das jedenfalls bei meinen Flügen von Karlsruhe Rheinstetten (Sonderlandeplatz) genauso gesehen. Nur bei der Rückreise musst du auf einem Zollflugplatz starten und landen und dafür ggf. Zoll voranmelden.

Johann

14. September 2016: Von Olaf Musch an Oliver Toma

Erst wenn man die Frankreichkarten einbindet, werden die Lufträume in der Schweiz korrekt dargestellt

Oha, die Franzosen haben schon den Schweizer Luftraum erobert? Hat das einer mal den Schweizern gesagt?

;-)

SCNR

Olaf

14. September 2016: Von Matthias Reinacher an Oliver Toma

..vermutlich sind die Lufträume in SD tatsächlich an einen Flughafen gebunden. Und Basel/Mulhouse heisst nicht umsonst LFSB und nicht LS..

Nicht schön, aber vermutlich auch nicht so leicht zu lösen in dieser speziellen Situation.

14. September 2016: Von Oliver Toma an Matthias Reinacher

Naja, mir ist schon klar, dass Basel nicht in der Schweiz liegt - also der Flugplatz ;o)

Dennoch sollten die lateralen Grenzen der Lufträume bestimmen, ob ein solcher Luftraum angezeigt wird. Ich finde es so schwierig, zumal die Empfehlung von SD ist, aus Performanzgründen, immer nur die benötigten Karten zu installieren...

15. September 2016: Von Nicolas Nickisch an Oliver Toma Bewertung: +2.00 [2]

Kurz meine taufrischen Erfahrungen von gestern/vorgestern.

Da es mein erster Flug in die Schweiz war mit allen unwägbarkeiten versehen.

Es sollte von einem Segelfluggelände nach Locarno und retour gehen.

Also beim ersten Büchsenlicht gestartet um diese unsägliche Zollgeschichte per Zwischenlandung in EDTF zu absolvieren.

Dort vom Türmer einen Einlauf erhalten: Die Zollanforderung müsse durch eine Antwortmail des Flugplatzes EDTF bestätigt werden. Mein hilfloser Einwand, ich hätte die Zollanfordeurng doch am Vorabend gegen 21:00 abgeschickt wurde nucr kommentiert, aber ich hätte die Mail abwarten müssen und die käme erst wenn der Flugplatz wieder aufmache (also 8:00 und dann mind. 2h). Es stünde alles auf der Webseite.

Nun ja, man könnte es auch noch klarer reinschreiben.

Daher für die Praxis:

Das Zollformular im Web stammt vom Flugplatz selber - auch wenn die Links und Formulierungen evtl. den Eindruck erzeugen man habe es direkt mit dem Zoll zu tun! Es fehlt auch ein hinweis, daß das Anliegen des Eindirnglings erst und nur zu den Öffnungszeiten von EDTF manuell bearbeitet wird und es sich keineswegs um einen automatisierten Prozess handelt! Merke: Du bist hier nicht bei Amazons Online-bestellung! Mit einem Telefonat beim Zoll liess sich dann alles sehr freundlich klären. Nur wird die Teleofnnummer des szOlls nur bei äußerster Not herausgegeben.

Außerdem ist die korrekte (Abflug)Zeit von grösster Bedeutung. Auf dem Rückflug musste ich dann 30min warten ( ist zu verkraften) weil ich zu früh war. Aber was wenn man zu spät ankommt? Keine Ahnung! verschiebungen sind wohl für die herrschaften vom Zoll ein Graus.

Schöner wäre es natürlich wenn der Flugplatz klarer das Procedere darlegt oder man direkt beim Zoll anfragen kann.

Für Locarno z.B. lädt man sich ein PDF-Formular, füllt es aus und sendet es per EMail. Kann man auch speichern und für den Rücweg abändern.

Das ist übrigens auch der grösste Kostenpunkt in LSZL: jeweils 12sFr für rein und raus und keinen Zöllner zu Gesicht bekommen! Die Lande- und Übernachtungsgebühren sind überschaubar.

@Skydemon Flightplan: Super Sache und hat problemlos funktioniert sowohl D-> CH wie auch umgekehrt. Allerdings bekommt man nur von Skydemon eine Mail in der Sykdemon schwört, der Flugplan sei übermittelt. Schöner weil verlässlicher ist da die Webseite der DFS. Man bekommt ggf. eine SMS, daß der Flugpan angenommen wurde. Schade, daß dies bei Skydemon nicht passiert, dabei steht doch die Mobilnummer in den Daten.

BTW: Zürich Information wusste dann rein gar nichts vom Routing welches per Flugplan übermittelt worden war.

15. September 2016: Von  an Nicolas Nickisch

Am besten gefällt mir der "Eindringling" :-)

15. September 2016: Von Johann Schwegler an Nicolas Nickisch

Eine ganz ähnliche Erfahrung habe ich mit Freiburg schon mal vor Jahren gemacht (auch von Locarno kommend). Die Lernkurve scheint hier offenbar eher flach zu verlaufen.

Nochmals: Von einem Segelfluggelände in D nach Locarno kannst du problemlos durchbrettern und brauchst dich außer um den Flugplan um nix zu kümmern. Also KEIN ZOLL BEI DER AUSREISE! Rückwärts musst du - formal - in der Tat in D Zoll machen.

Wegen Nichteinhaltung der Frist für die Voranmeldung des Zolls bei der Einreise habe ich von einem Freiburger Türmer einen dicken Einlauf kassiert. Nach einem Anruf beim Zoll ("nee, wir brauchen ja nicht zu kommen, wenn Sie nichts zu verzollen haben") wurde der Ton dann deutlich freundlicher.

Vielleichts hilft's wenn Du deine Erfahrungen bei EDDH einstellst.

Always happy landings!

Johann

15. September 2016: Von Nicolas Nickisch an Johann Schwegler

Mit der "Kein Zoll bei Ausreise" - Geschichte bin ich mir nicht so sicher. Bin aber auch kein Paragrafenfetischist, der sich zum behufe der Klärung stundenlang durch das netz fressen würde.

Mir wurde diese Adresse zugespielt: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/zollstrassenzwang_node.html

Schön ist, dass sogar Rohrleitungen berücksichtigt sind. Als ob ich mich demnächst per Rohrmolch in die Schweiz verschicken lassen wollte!

15. September 2016: Von Achim H. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Wie kann man es noch präziser und prägnanter formulieren?

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile

Wer lesen kann/will, der darf direkt fliegen. Wer nicht, der landet halt zwischen...

15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Hallo Achim

Gemäss dem erwähnte Merkblatt ist man ... auf einem besonderen Landeplatz ...vom Zollpfugplatzzwang befreit. (zb. Freiburg).

Wieso muss ich da trotzdem ein "Zoll Prozedere" durchlaufen? Also Meldung vorgängig an Flugplatz etc.

Ich würde das so interpretieren, dass ich auf diesen Flugplätzen starten und landen kann ohne Verzollung, soweit ich keine verzollbaren Waren, gewerblicher Personentransport etc... Wo mache ich den Denkfehler? Gefragt aus Sicht Schweizer mit HB Flugzeug (ist mMn aber nur für die komplette Befreiung von Relevanz).

Gruss

roland

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter

Ein besonderer Landeplatz im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) ZollV ist einer, der Zoll auf Anmeldung anbietet. Ein Zollflugplatz hat stets Zollmitarbeiter vor Ort.

Als Flugzeug mit HB-Kennzeichen benötigst Du auf deutscher Seite sowohl beim Aus- als auch Einflug eine Zollabfertigung. Hast Du ein Flugzeug mit EU-Kennzeichen, entfällt der Zoll für den Ausflug, sofern es ein privater Flug ist und keine zu verzollenden Waren transportiert werden.

15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Danke für die Antwort. Ja, das habe ich auch so gelesen und verstanden. Dieser Paragraph regelt den Zollflugplatzzwang, bzw. dessen Entfall. Meine Frage war aber, ob aus dem Entfall des Zollflugplatzzwangs auch ein Entfall von Zollverfahren resultiert. oder anders gefragt, wo und wie sind die Zollverfahren geregelt?

Danke

roland

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter Bewertung: +1.00 [1]

"Entfall des Zollflugplatzzwangs" ist nicht "Entfall des Zwangs zur Verzollung". Das heißt nur, dass die Verzollung außerhalb eines Zollflugplatzes (Stuttgart, Frankfurt, München, etc.) auf einem besonderen Landeplatz, der vom Zoll im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, durchgeführt werden kann.

Das von mir verlinkte Merkblatt vom Zoll ist doch sehr gut verständlich und umfassend. Hast Du das mal gelesen?


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