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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Wir schreiben offensichtlich aneinander vorbei, bzw. ich drücke mich glaubs undeutlich aus.

Ja, ich habe das Merkblatt gelesen und verstanden.

In meinem Kopf entstand für kurze Zeit der Gedanke, dass Zollflugplatzzwang und Zollpflicht im allgemeinen, bzw dessen Entfall zusammen hängen könnten. Bin aber einverstanden, dass dem nicht so ist.

(Da auf dem Merkblatt auch auf Waren und dessen Zollflugplatzpflicht eingegangen wird, habe ich aus unerfindlichen Gründen ein Hinweis aufs Zollprozedere erwartet. Bzw das Fehlen des Hinweises als Möglichkeit zur Erleichterung des Verfahrens interpretiert. War wahrscheinlich der Wunsch der Vaters des Gedankens)

Ich habe ein bisschen in der Zollverordnung rumgelesen (ausgehend vom §5) und fragte mich, wo ich denn die Vorschriften zur Zollpflicht in Deutschland finde, habe dort in der Kürze aber nichts gefunden. Diese Frage hat mit dem Zollflugplatzzwang und dem Merkblatt nun nichts mehr zu tun und ist reine Neugierde.

Danke für die Auskunftsbereitschaft!

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter

Zollrecht ist EU-Recht mittels direkt wirksamer Verodnungen, im deutschen Recht findest Du nur noch Details zur Umsetzung. Lesbar ist das ganze Zeug nicht :-)

15. September 2016: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, ich fliege regelmßig Alpeneinweisungen und gerne die Strecke EDMA - LSZS - EDMA.
Außer dem FLP (den wohl nur CH verlangt) ist hier zollrechtlich nichts weiter nötig. Dazu war ich auch vor kurzem bei der örtlichen Zollstelle vorstellig. Ausdrücklich wurde mir erklärt, keine zollrechtliche Behandlung wenn der Flug "nichtgewerblich" erfolgt und keine "deklarationspflichtige Waren" mitgeführt werden.
My 2cents.

15. September 2016: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Alfed, Augsburg ist ein Zollflugplatz. Du gehst sehrwohl bei jedem einzelnen Flug durch den Zoll. Mach das ganze von Jesenwang und Du bekommst ein hübsches Verfahren an den Hals. Was die meinen ist, dass Du nicht vorstellig werden musst, wenn Du nichts zu deklarieren hast aber Du wirst trotzdem abgefertigt, läufst sozusagen durch den "grünen Kanal".

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/liste_zollflugplaetze.pdf;jsessionid=6E0387CB0DE83034291CA8C9D2377559.live0511?__blob=publicationFile&v=9


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