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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. September 2016: Von Johann Schwegler an Yanik Richter

Für den Ausflug aus D nach CH brauchst du wirklich keinen Zoll (unter den genannten 3 Bedingungen). Das gilt auch für ULs von non-ICAO Plätzen. Die Schweizer in Locarno haben das jedenfalls bei meinen Flügen von Karlsruhe Rheinstetten (Sonderlandeplatz) genauso gesehen. Nur bei der Rückreise musst du auf einem Zollflugplatz starten und landen und dafür ggf. Zoll voranmelden.

Johann


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