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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. September 2016: Von Johann Schwegler an Nicolas Nickisch

Eine ganz ähnliche Erfahrung habe ich mit Freiburg schon mal vor Jahren gemacht (auch von Locarno kommend). Die Lernkurve scheint hier offenbar eher flach zu verlaufen.

Nochmals: Von einem Segelfluggelände in D nach Locarno kannst du problemlos durchbrettern und brauchst dich außer um den Flugplan um nix zu kümmern. Also KEIN ZOLL BEI DER AUSREISE! Rückwärts musst du - formal - in der Tat in D Zoll machen.

Wegen Nichteinhaltung der Frist für die Voranmeldung des Zolls bei der Einreise habe ich von einem Freiburger Türmer einen dicken Einlauf kassiert. Nach einem Anruf beim Zoll ("nee, wir brauchen ja nicht zu kommen, wenn Sie nichts zu verzollen haben") wurde der Ton dann deutlich freundlicher.

Vielleichts hilft's wenn Du deine Erfahrungen bei EDDH einstellst.

Always happy landings!

Johann

15. September 2016: Von Nicolas Nickisch an Johann Schwegler

Mit der "Kein Zoll bei Ausreise" - Geschichte bin ich mir nicht so sicher. Bin aber auch kein Paragrafenfetischist, der sich zum behufe der Klärung stundenlang durch das netz fressen würde.

Mir wurde diese Adresse zugespielt: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/zollstrassenzwang_node.html

Schön ist, dass sogar Rohrleitungen berücksichtigt sind. Als ob ich mich demnächst per Rohrmolch in die Schweiz verschicken lassen wollte!

15. September 2016: Von Achim H. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Wie kann man es noch präziser und prägnanter formulieren?

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile

Wer lesen kann/will, der darf direkt fliegen. Wer nicht, der landet halt zwischen...

15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Hallo Achim

Gemäss dem erwähnte Merkblatt ist man ... auf einem besonderen Landeplatz ...vom Zollpfugplatzzwang befreit. (zb. Freiburg).

Wieso muss ich da trotzdem ein "Zoll Prozedere" durchlaufen? Also Meldung vorgängig an Flugplatz etc.

Ich würde das so interpretieren, dass ich auf diesen Flugplätzen starten und landen kann ohne Verzollung, soweit ich keine verzollbaren Waren, gewerblicher Personentransport etc... Wo mache ich den Denkfehler? Gefragt aus Sicht Schweizer mit HB Flugzeug (ist mMn aber nur für die komplette Befreiung von Relevanz).

Gruss

roland

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter

Ein besonderer Landeplatz im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) ZollV ist einer, der Zoll auf Anmeldung anbietet. Ein Zollflugplatz hat stets Zollmitarbeiter vor Ort.

Als Flugzeug mit HB-Kennzeichen benötigst Du auf deutscher Seite sowohl beim Aus- als auch Einflug eine Zollabfertigung. Hast Du ein Flugzeug mit EU-Kennzeichen, entfällt der Zoll für den Ausflug, sofern es ein privater Flug ist und keine zu verzollenden Waren transportiert werden.

15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Danke für die Antwort. Ja, das habe ich auch so gelesen und verstanden. Dieser Paragraph regelt den Zollflugplatzzwang, bzw. dessen Entfall. Meine Frage war aber, ob aus dem Entfall des Zollflugplatzzwangs auch ein Entfall von Zollverfahren resultiert. oder anders gefragt, wo und wie sind die Zollverfahren geregelt?

Danke

roland

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter Bewertung: +1.00 [1]

"Entfall des Zollflugplatzzwangs" ist nicht "Entfall des Zwangs zur Verzollung". Das heißt nur, dass die Verzollung außerhalb eines Zollflugplatzes (Stuttgart, Frankfurt, München, etc.) auf einem besonderen Landeplatz, der vom Zoll im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, durchgeführt werden kann.

Das von mir verlinkte Merkblatt vom Zoll ist doch sehr gut verständlich und umfassend. Hast Du das mal gelesen?

15. September 2016: Von Roland Peter an Achim H.

Wir schreiben offensichtlich aneinander vorbei, bzw. ich drücke mich glaubs undeutlich aus.

Ja, ich habe das Merkblatt gelesen und verstanden.

In meinem Kopf entstand für kurze Zeit der Gedanke, dass Zollflugplatzzwang und Zollpflicht im allgemeinen, bzw dessen Entfall zusammen hängen könnten. Bin aber einverstanden, dass dem nicht so ist.

(Da auf dem Merkblatt auch auf Waren und dessen Zollflugplatzpflicht eingegangen wird, habe ich aus unerfindlichen Gründen ein Hinweis aufs Zollprozedere erwartet. Bzw das Fehlen des Hinweises als Möglichkeit zur Erleichterung des Verfahrens interpretiert. War wahrscheinlich der Wunsch der Vaters des Gedankens)

Ich habe ein bisschen in der Zollverordnung rumgelesen (ausgehend vom §5) und fragte mich, wo ich denn die Vorschriften zur Zollpflicht in Deutschland finde, habe dort in der Kürze aber nichts gefunden. Diese Frage hat mit dem Zollflugplatzzwang und dem Merkblatt nun nichts mehr zu tun und ist reine Neugierde.

Danke für die Auskunftsbereitschaft!

15. September 2016: Von Achim H. an Roland Peter

Zollrecht ist EU-Recht mittels direkt wirksamer Verodnungen, im deutschen Recht findest Du nur noch Details zur Umsetzung. Lesbar ist das ganze Zeug nicht :-)

15. September 2016: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, ich fliege regelmßig Alpeneinweisungen und gerne die Strecke EDMA - LSZS - EDMA.
Außer dem FLP (den wohl nur CH verlangt) ist hier zollrechtlich nichts weiter nötig. Dazu war ich auch vor kurzem bei der örtlichen Zollstelle vorstellig. Ausdrücklich wurde mir erklärt, keine zollrechtliche Behandlung wenn der Flug "nichtgewerblich" erfolgt und keine "deklarationspflichtige Waren" mitgeführt werden.
My 2cents.

15. September 2016: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Alfed, Augsburg ist ein Zollflugplatz. Du gehst sehrwohl bei jedem einzelnen Flug durch den Zoll. Mach das ganze von Jesenwang und Du bekommst ein hübsches Verfahren an den Hals. Was die meinen ist, dass Du nicht vorstellig werden musst, wenn Du nichts zu deklarieren hast aber Du wirst trotzdem abgefertigt, läufst sozusagen durch den "grünen Kanal".

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/liste_zollflugplaetze.pdf;jsessionid=6E0387CB0DE83034291CA8C9D2377559.live0511?__blob=publicationFile&v=9


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