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50 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Artikel: Gesundheitskontrollen von Piloten: Ende der Anonymität  
22. Februar 2016: Von _D_J_PA D. 
schade... war jedoch abzusehen:

https://www.spiegel.de/panorama/piloten-gesundheitsdaten-sollen-nicht-mehr-anonym-gespeichert-werden-a-1078605.html
22. Februar 2016: Von Markus Doerr an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]
Ist doch eh Quatsch.
Woher soll ein Allgemeinmediziner wissen, dass man Pilot ist, wenn man zu dem geht.
Da muss erst mal eine zentrale Datenbank her, in der jeder Arztbesuch erfasst wird.
Dann hat man 2 Ärzte, einen Hausarzt und einen Fliegerarzt, die müssen doch nichts voneinander wissen.
22. Februar 2016: Von  an Markus Doerr
Exakt, geplante Untersuchungen wird man dann mit garantierter Anonymität beim eigenen Arzt des Vertrauens durchführen, alles andere spricht eh für körperliche Ursachen. Und diese lassen sich oft genug nicht verbergen, ob Skiunfall oder Störungen des zentralen Nervensystems. Sie sind dann aber auch regelmässig nur temporär, also wird die Flugtauglichkeit wiederhergestellt. Da liegt die Gewerkschaft richtig. Chuck Yeager flog die X-1 im Überschall auch mit gebrochenen Rippen, davon mal ganz abgesehen.

Was wirklich helfen könnte? Was ist denn mit einer Absicherung mit halbwegs Prestige, weniger Jetlag und planbaren "Umläufen" wie MPL Ausbilder? Das ist zwar ein komplizierterer, und falls bekannt möglicherweise stigmatisierender Weg ("nanu, warum arbeitet der als Endzwanziger hier schon Vollzeit als Checker?"). Aber wer wirklich Angst vor Wiederholungstaten à la Andreas L. hat, muss einfach erkennen, dass die Anamnese von Neurosen und Psychosen ohne Kooperation des Besatzungsmitgliedes im Regelfall scheitern wird. Aber bei gleichem Gehalt und amtsärztlicher Diagnose jahrzehntelang im Sim sitzen, mit der Perspektive, bei erfolgreicher Therapie irgendwann wieder um die Welt zu düsen, das könnte den Betroffenen mehr Offenheit ermöglichen. Finanzieller Malus, eindeutige Diagnose bei einem externen Ombudsmann, und meinetwegen das Ganze nur bei Airlines mit mehr als 4 Standardrumpfflugzeugen, weil man das bei den Kleinen eh nicht durchgesetzt bekommt. Das ist praktisch anynomisiertes Berichtswesen weitergedacht. Wer weiss schon, was in so einem Kopf in so einem Moment wirklich vorgeht. Verlust- und Existenzängste herausgerechnet, und schon hat man möglicherweise einen Suizidkandidaten erreicht, der nicht einen im Wortlaut fatalen Sinkflug einleitet.

Nicht ganz ausgereift, aber bedenkenswert.
22. Februar 2016: Von  an _D_J_PA D.
Ist das nicht sowieso schon im Einführungsfahrplan zur elektronischen Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte im Umfeld des "E-Health Gesetz" für alle Versicherten, und nicht nur für Piloten, festgeschrieben worden, beziehungsweise was ist denn daran neu (ausser dem populistischen Aufhänger)?
22. Februar 2016: Von Michael Höck an 
Die Executive wird soviel vorauseilende Bereitschaft zur Datenübertragung freuen.

Wenn man sein Rechte so gerne freiwillig aufgibt braucht man sich nicht wundern, wennse nachher weg sind.

Davon ab, gibts was vergleichbares für Busfahrer ? Lokführer ? AKW "Fahrer" ? Wenn nein, dann ist das glasklar Diskriminierung.

22. Februar 2016: Von Achim H. an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]
Woher soll ein Allgemeinmediziner wissen, dass man Pilot ist, wenn man zu dem geht.

Genau, ich würde niemals dem einen vom anderen erzählen und kein Arzt außer meinem Fliegerarzt weiß, dass ich einen Pilotenschein habe. Vor kurzem war ich bei einem Augenarzt und der hatte einen Fragebogen, auf dem eine Frage "haben Sie einen Pilotenschein" lautete. Die habe ich nicht ausgefüllt und wenn sie darauf bestanden hätten, hätte ich "Nein" angekreuzt.

Diese Aushöhlung des Datenschutzes muss man sabotieren wo man kann.
22. Februar 2016: Von Markus Doerr an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Am Besten man läßt sich in mehreren Ländern behandeln, dann blickt keiner mehr durch.
24. Februar 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]
...und wenn der Augenarzt nicht weiß, dass man Pilot ist, werden manchmal Therapien gemacht, die fluguntauglich machen. Dann haben wir ein Problem mit vollendeten Tatsachen. Ich finde die Frage des Augenarztes sehr intelligent und vorausschauend.

In der Fliegerwelt scheint sich Paranoia vor unkontrolliertem Datenfluss zu entwickeln. Sehr bedenklich.

Wer glaubt denn noch an Datenschutz?
24. Februar 2016: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]
Welche Therapien gäbe es denn da zu nennen?

Die letzte Augenärztin, der ich mein Hobby offenbarte, sagte mit -5 Dioptrien (korrigiert über 100% Sehergebnis) dürfte ich gar kein Flugzeug fliegen und sie müsste das eigentlich den Behörden melden. Um mir solches fachärztliche Halbwissen zu ersparen, sage ich gar nichts mehr.
24. Februar 2016: Von Wolff E. an Achim H.
Richtig Achim. Klasse zwei Medical hat keine Dipotriengrenzen: https://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Mindestanforderungen%20Sehen.pdf
24. Februar 2016: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Jo, mittlerweile könnte ich sogar Klasse 1 kriegen, da der Astigmatismus nicht mehr zur sphärischen Korrektur addiert wird, sondern bis 2 Dioptrien betragen darf. Part MED ist da etwas vernünftiger geworden.

Mir ging es aber darum, dass Fachärzte, die keine Fliegerärzte sind, gefährliches Halbwissen haben könnten. Seit der Sache mit Germanwings ist die Ärzteschaft noch mehr sensibilisiert und es besteht die Gefahr der Überreaktion. Ich fülle beim Fliegerarzt den Fragebogen korrekt und sorgfältig aus aber alle anderen Ärzte geht das nichts an.
24. Februar 2016: Von Markus Doerr an Wolff E.
nicht mehr vor 30 Jahren wurden mal 3.0 Dioptrien eingeführt
24. Februar 2016: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

In der Fliegerwelt scheint sich Paranoia vor unkontrolliertem Datenfluss zu entwickeln. Sehr bedenklich.

Wer glaubt denn noch an Datenschutz?

Das ist doch keine Glaubensfrage. Die Welt da draußen gestalten wir alle aktiv mit. Sich "willenlos ergeben" und "Paranoia" scheinen mir beides zwei wenig hilfreiche Enden auf der Skala der möglichen Haltungen hierzu.

24. Februar 2016: Von Lennart Mueller an Dr. Thomas Kretzschmar
...und wenn der Augenarzt nicht weiß, dass man Pilot ist, werden manchmal Therapien gemacht, die fluguntauglich machen. Dann haben wir ein Problem mit vollendeten Tatsachen. Ich finde die Frage des Augenarztes sehr intelligent und vorausschauend.

Dann bitte die Frage auch korrekt stellen: "Haben Sie vor, demnächst eine Fluglizenz zu erwerben, oder haben Sie bereits eine?"
So kann man als Patient im Gespräch immernoch den ersten Teil nennen, ohne dem Arzt ein (möglicherweise unbegründetes) schlechtes Gewissen zu bereiten.

Noch allgemeiner: "Streben Sie eine Tätigkeit an oder gehen Sie einer Tätigkeit nach, die besondere Anforderungen an Ihr Sehvermögen stellt? (Lokführer, Flugzeugführer, ...)"
24. Februar 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.
Doofe Augenärztin!
24. Februar 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.
Toll. Ich lerne immer was dazu. Das mit der neuen Interpretation, dass die 2 Ebenen nicht mehr addiert werden, ist mir neu. Wo steht das?
24. Februar 2016: Von Malte Höltken an Dr. Thomas Kretzschmar
und wenn der Augenarzt nicht weiß, dass man Pilot ist, werden manchmal Therapien gemacht, die fluguntauglich machen.

Aber doch nicht ohne den Parienten vorher zu unterrichten was gemacht wird, oder etwa doch? Welche möglichen Therapien werden denn zwischen Tür und Angel entschieden ohne daß der Patient Zeit hat sich dahingehend zu informieren bzw. eine zweite Meinung zu holen? Therapien zu machen ohne daß der Patient die Möglichkeit hat den Einfluß auf sein Leben (ob Pilot oder nicht) zu erwägen wäre ja schlimmer als in jeder Hinterhofautowerkstatt.
24. Februar 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Malte Höltken
Manche Flieger sind tatsächlich zu blöd, sorry, schalten ihr Gehirn nicht ein, wenn flugmedizinisch relevante Therapien anstehen, und fragen nicht nach. Nachher ist es dann manchmal schwierig beim Medical. Alles schon da gewesen...
24. Februar 2016: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

In einigen Bereichen haben halt lseitenlange Disclaimer echte Aufklärung ersetzt. Das entlässt den Patienten nicht aus seiner Verantwortung, sich mit bekannten und unbekannten Risiken auseinanderzusetzen, aber es erklärt, warum solche Informationen untergehen können.

24. Februar 2016: Von Thomas Kube an Dr. Thomas Kretzschmar
Frisch vom Augenarzt:

AMC1 MED.B.070 Visual system


Wobei hier zwischen 1. und Folgeuntersuchung unterschieden wird, was zulässig ist.


Außerdem ist die myopere Hauptebene ausschlaggebend. Das heißt der Brillenwert -6/+2/90 geht, -6/-2/90 bei 1.Untersuchung nicht.

Auch stehen da ein paar Kontrollfristen drin, je nach Ausprägung des Refraktionsfehlers.


Ich hatte auch mal 45 Minuten einen potentiellen Patienten in einer LASIK Info-Veranstaltung sitzen, bis ich darauf hinwies, dass diese OP Flug untauglich macht, damals 1-2 Jahre. Thema gegessen. Jetzt frage ich immer die Kontraindikationen zuerst ab.

Ich kann nur an die Vernunft appelieren, vertrauensvoll mit seinen Ärzten über Beruf, Hobbies, Lebensumstände und Leidenschaften zu sprechen, denn dann kann Schaden von einem selbst und anderen abgewendet werden.

Thomas Kube
24. Februar 2016: Von Stefan Jaudas an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]
... woanders geht der Trend zumindest bei der GA gerade in die genau andere Richtung ... evidenzbasiert und risikobewertet ... was gerade einem Schulmediziner ja besonders gut anstehen würde.

Pilot Bill of Rights 2

*träum*

Und bei uns? Von Amts wegen flugmedizinisches Handauflegen und Homöopathie ...
24. Februar 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Thomas Kube
Na, da hat Achim H. was falsch verstanden.Da kann ich ruhig schlafen gehen :-)
23. November 2024 19:17 Uhr: Von Markus W. S. an _D_J_PA D.

Am 1.1.2025 werden elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, allerdings ist Opt-Out möglich.

Stellen wir vor, man macht keinen Widerspruch geltend. Was können AME sehen? Was kann LBA sehen?

23. November 2024 20:50 Uhr: Von Horst Metzig an Markus W. S. Bewertung: +1.00 [1]

So viel ich weis nur bei Kassenpatienten auf deren Wunsch. Fliegertauglichkeitsuntersuchungen gehören nicht zur Kassenleistung, somit wird kein Fliegerarzt nach einer gesetzlich versicherten Krankenkassenkarte verlangen. Bei Selbstzahler verlangt kein Arzt nach der Karte.

24. November 2024 00:34 Uhr: Von F. S. an Markus W. S.

Grundsätzlich sieht bei der ePa der Art gar nix ohne Zustimmung des Patienten. Technisch kann diese Zustimmung auch sehr fein granular gegeben werden (so dass der Zahnarzt nicht unbedingt sieht, dass man beim Psycharter war und was der dokumentiert hat).

Das Problem ist also nicht der Datenschutz, sondern ein politisches: Der Regulator wird wahrscheinlich recht bald sagen: "Wenn wir das schon mal haben, ist es doch perfekt um die Flugtauglichkeitsuntersuchung viel effizienter zu machen" und verlangen, dass man als Pilot das dem Fliegerarzt gegenüber offenlegt.
Fairerweise muss man sagen, dass es dagegen auch nicht sehr viele gute Gründe gibt - "Ich hab bisher meine Blutdrucksenker beim Fliegerarzt verheimlicht" gehört nicht dazu ...


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