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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. November 2024: Von Horst Metzig an Markus W. S. Bewertung: +1.00 [1]

So viel ich weis nur bei Kassenpatienten auf deren Wunsch. Fliegertauglichkeitsuntersuchungen gehören nicht zur Kassenleistung, somit wird kein Fliegerarzt nach einer gesetzlich versicherten Krankenkassenkarte verlangen. Bei Selbstzahler verlangt kein Arzt nach der Karte.


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