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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Reise | 90 Tage currency und Flugbuch  
4. April 2015: Von  
Aus aktuellem Anlass, mein Flugbuch ist mal wieder voll, und zwei Ramp Checks in den letzten Wochen: muss ich wirklich zwei Flugbücher mit mir führen, um die 90 Tage nachweisen zu können?
4. April 2015: Von Achim H. an 
Du musst mitführen was das Gesetz verlangt und da steht nichts von historischer Dokumentation des Flugbuches (Pilotenlog vermute ich?).

Alle nicht vor Ort erbringbaren Angaben können nachträglich gemacht werden.
4. April 2015: Von  an Achim H.
Diese verschwurbelten Gesetze sind mir mal erstmal völlig egal. Aussage war: wenn ich am Ramp Check beim Aushallen mit Pax den 90 Tage Nachweis nicht führen kann, dann grounden sie einen sofort. Alternative wäre dann den Pax stehen zu lassen, drei Platzrunden zu drehen und dann zu fliegen. Können die so etwas tatsächlich, oder ist das jetzt wieder die durchgeknallte Aktion eines vereinzelten Kontrolleurs? Das ganze Repertoire von Staatsdrohungen, vermeintlichen und echten, kenne ich aus der DDR Zeit noch zur Genüge, aber das sich das so erhalten konnte?
4. April 2015: Von Achim H. an 
Durchgeknallter Blockwart...
4. April 2015: Von Tobias Schnell an 
Hm, es ist doch gerade Sinn und Zweck eines Ramp Checks, dass dabei geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für den geplanten oder durchgeführten Flug vorliegen. Und wenn es ein Flug mit Paxen ist, gehört dazu auch die 90-Tage-Currency. Ich sehe da die Nachweispflicht schon beim Piloten - wo ist das Problem, temporär zwei Flugbücher mitzunehmen, wenn sich der Nachweis nicht z.B. auch aus dem Bordbuch des Flugzeugs erbringen lässt?

Tobias
4. April 2015: Von Achim H. an Tobias Schnell
Das lässt sich nachträglich klären und niemand hat die Pflicht, alte Logbücher mitzuführen und das darf auch nicht gegen ihn verwendet werden. Nicht ich muss beweisen, dass ich die 90-Tage-Regel erfülle, sondern er muss mir nachweisen, dass ich sie verletze. Ich würde einem Checker kein Dokument zeigen, das ich nicht dem Gesetze nach mitführen muss.
4. April 2015: Von  an Achim H.
Ich drucke mir dies hier mal aus und halte das den Kollegen bei nächster Gelegenheit unter die Nase.
4. April 2015: Von Tobias Schnell an 
Ich drucke mir dies hier mal aus und halte das den Kollegen bei nächster Gelegenheit unter die Nase.
Oje, ob sich der Checker von "Achim H." aus einem "Internet-Forum" beeindrucken lässt ;-)?

Achim, grundsätzlich bin ich voll bei Dir: Nur das vorzeigen, was wirklich mitgeführt werden muss. Beispiel Wetterbriefing: Muss man eingeholt haben, aber nicht mitführen. Am Ende wil der Checker dann noch mit Dir diskutieren, ob das Wetter auf der Strecke fliegbar ist oder nicht - darauf würde ich mich auch nicht einlassen.

Anderes Beispiel: Je nach Lizenz muss ein Trainingsflug mit FI in den letzten 24 Monaten nachgewiesen werden, der ausschliesslich im Flugbuch dokumentiert wird. Dto. bei einer FAA-Lizenz. Da wäre ich als Ramp Checker auch nicht zufrieden, wenn man mir ein leeres Flugbuch vorzeigt mit der Aussage, das alte sei gerade gestern voll geworden.

Tobias
4. April 2015: Von Achim H. an 
Naja, immer höflich und verbindlich bleiben. Wenn die was finden wollen, finden sie etwas und wenn es nur fehlende Aufkleber "Kunstflug verboten" oder "Vor dem Start Motor anschalten" sind...

Ich würde ja nicht sagen "ich habe das Dokument dabei aber Sie haben kein Recht das zu sehen, also zeige ich es nicht" aber man kann sich anders helfen. Wenn ich dem irgendwas zeige was ich nicht dabei haben muss, dann findet er womöglich noch etwas. Lieber "offline" klären mit etwas mehr Zeit und Sorgfalt.
4. April 2015: Von  an Tobias Schnell
Die ausschliessliche Dokumentation über Pilotlog Eintrag betrifft doch nur FAA Lizenzen, und die haben doch sowieso nichts mit den 90 Tagen zu schaffen, oder? Bei unseren ESTASI Lizenzen wird das doch immer in die Lizenz eingetragen, oder?
4. April 2015: Von Tobias Schnell an 
Rudolf,

die 90-Tage-Regel gibt es im FAA-System genauso. Bzgl. BFR-/Übungsflug-Dokumentation: Für D-E... hast Du seit EASA Recht. Bei einer Segelflug-Lizenz mit TMG-Eintrag wird der Übungsflug aber nur über den Flugbuch-Eintrag dokumentiert und nicht die Klassenberechtigung in der Lizenz verlängert. Gleicher Fall beim früheren PPL-N.

Tobias
4. April 2015: Von Tobias Schnell an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
Naja, immer höflich und verbindlich bleiben
Das scheint mir der Schlüssel zu allem zu sein. Wie man in den Wald hineinruft... Ich habe schon ein halbes Dutzend Ramp Checks hinter mir, und alle waren nach maximal zehn Minuten vorbei und sind (naja, zumindest fast alle) professionell und höflich über die Bühne gegangen.

Semi-OT: Jedesmal, wenn ich mit dem Auto in eine Polizeikontrolle gekommen bin, wurde neben der Kontrolle der Fahrzeugpapiere auch die Frage gestellt, wo ich denn gerade herkomme und wo ich hinfahre. Diese Frage halte ich für absolut unzulässig und mir liegt dann immer ein "das geht Sie nichts an" auf den Lippen. Stattdessen sage ich irgendetwas Unverfängliches und darf nach zwei Minuten weiterfahren. Kann man natürlich auch als "Kuschen" vor der Staatsmacht interpretieren...

Tobias
4. April 2015: Von Markus Doerr an  Bewertung: +1.00 [1]
Zwei Rampchecks in ein paar Wochen? Immer die Gleichen haben das Glück. Wir hatten auch schon jemand mit mehreren ACAM checks.
4. April 2015: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Ich hatte einen in siebzehn Jahren - letzten August, alles ganz entspannt.
4. April 2015: Von Andreas Ni an Markus Doerr
...hatte ich auch schonmal. Sommer 1983 erst Koblenz, dann Riem (Seitdem kann ich mich gerade mal an 2 weitere erinnern).

Koblenz hatte zu dieser Zeit die "Silberne Zitrone" von Madame Behrle's Magazin und ich mied diesen Platz dann bis 2014, besuchte dann allerdings das PuF Foristen-Treff dort.

P.S.: 1983 war Heiko Teegen erst 2 Jahre weg vom FM, und ich glaube, die "Silberne Zitrone" für Flugplätze war seiner Feder entsprungen - kann sich noch jemand genauer erinnern?

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