Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

67 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Luftrecht und Behörden | Funksprechverkehr auf Youtube erlaubt?  
10. September 2014: Von Jörg H. Trauboth 
Hallo zusammen. Ich bin nicht nur überzeugter Grumman (Tiger) Vielflieger, sondern auch Video Filmer. Mit einer neuen GoPro Kamera auf der Stirn und einem Mikro im Ohr und unter dem Headset habe ich einige IFR Anflüge in Köln EDDK gemacht. Das video und akustische Ergebnis ist so gut, (auf jeden Fall besser als mein ILS intercept) dass ich das in Youtube veröffentlichen möchte. Der Funksprechverkehr beinhaltet Kontakte mit Approach, Director, Tower und natürlich hört man die Kommunikation mit anderen Fliegern.
Ich kenne einigen Funksprechverkehr aus dem Internet, da dieses aber US Quellen sind, habe ich "precautional" mal eine Anfrage an AOPA gestellt. Und das war sicherlich keine schlechte Idee. Denn von einer netten Justiziarin kam die ernüchternde Antwort:
"...Wir können Sie nur auf den Umstand aufmerksam machen, dass es in Deutschland Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis gibt, die DFS diese wohl kennt und Veröffentlichungen des Sprechfunks deshalb kritisch sieht. Leider wissen wir nicht, wie die DFS reagiert, wenn jemand den Sprechfunk ohne Abstimmung veröffentlicht. Daher raten wir Ihnen, sich vorher mit der DFS in Verbindung zu setzen. Vielleicht finden Sie ja zueinander...".

Hat jemand schon eimal so ein Projekt gemacht, wenn ja, gab es Probleme? Im Zweifelsfall würde ich auf das Projekt verzichten.
Besten Dank vorab.
Jörg
10. September 2014: Von  an Jörg H. Trauboth Bewertung: +1.00 [1]
Na ja, ... wenn man sich diese Antwort abholen WILL, dann bekommt man sie auch :-))

Ich hätte nicht gefragt!
10. September 2014: Von B. Quax F. an Jörg H. Trauboth
Ja habe ich. Es geht aber nicht um das Sprechfunkgeheimniss sondern um die Persönlichkeitsrechte der Controller. Die DFS Presseabteilung würde zu jedem entsprechenden Video (was man mit Ort und Zeit einreicht) die Mitarbeiter befragen ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Wie praktikabel das ist muß jeder selbst entscheiden. USA ist da ein ganz anders Thema.
10. September 2014: Von Andreas Trainer an B. Quax F.

Ist das Fernmeldegeheimnis einseitig für die Lotsen gedacht oder auch für die Piloten?

10. September 2014: Von B. Quax F. an Andreas Trainer
Das Fermeldegeheimniss hat meines Wissens nix mit aufgezeichneten Funk zu tun an dem man beteiligt ist/war. Es geht außschließlich um die Persönlichkeitsrechte (dritter unwissender). Wenn Du für Dich entscheidest deinen Funk zu veröffentlichen ist das OK.
11. September 2014: Von reiner jäger an B. Quax F.

Eben.

Beteiligt sind auch die Lotsen und vielleicht hört man auch noch die Kommunikation Boden mit anderem Flugzeug.

Vermutlich ist es aber den Beteiligten eher wurscht.

Nur, es gibt Figuren die sich auf Abmahnugen als Einkommensquelle besonnen haben und wenn die dann auf so kleine Rechtsverstösse treffen, dann kanns doch teuer werden, selbst wenn es keinen der Beteiligten stört.

11. September 2014: Von Ursus Saxum-is an Jörg H. Trauboth Bewertung: +1.00 [1]
Eine Veröffentlichung eines nichtöffentlichen Funkverkehrs ohne Genehmigung aller betroffenen Stellen?

Da dürften einige Gesetze und Verordnungen in Deutschland im Weg stehen, z.B.
das Fernmeldegeheimnis, §88 Telekommunikationsgesetz,
dessen ausdrücklich strafbewehrte Verletzung, §206 Strafgesetzbuch,
und besonders, die Vertraulichkeit des Wortes, §201 Strafgesetzbuch.
Als Betreiber eines Flugzeugs haben wir die Frequenzzuteilung der BNetzA auf der Basis des TKG erhalten und sind per Zertifikat Betreiber einer Telekommunikationseinrichtung.
Als Piloten haben wir unterschrieben, dass wir uns persönlich dem §88 TKG unterwerfen. Wer einmal sein Sprechfunkzeugnis anschaut, der wird auf der letzten Seite deshalb auch den Satz "Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis verpflichtet." finden.
Eigentlich sollte all das auch Bestandteil der Funkausbildung gewesen sein, oder?

Wenn es "nur" um die Gefahr der Abmahnung durch die entsprechenden Haie ginge, wäre das vielleicht ein kalkulierbares Risiko, aber wir reden hier von Bereichen, die sehr schnell in der Strafgerichtsbarkeit angesiedelt sind. Ich würde meine Lizenz durch so etwas nicht gefährden wollen.
11. September 2014: Von Thore L. an Ursus Saxum-is
Mag sein, aber "nichtöffentlich" und "Funkverkehr" ist für mich ein Widerspruch in sich. Ob man ihn deswegen aufzeichnen und über Youtube verbreiten darf, muss hingegen zumindest bezweifelt werden.

Lösung: beim nächsten USA Aufenthalt von dort zuerst Hotmail Konto dann youtube account anlegen, und schon kanns losgehen ;)
11. September 2014: Von B. Quax F. an Thore L.
Dann mußt Du auch die IP und noch 1000 andere Dinge wegblocken sonst wissen die eh wo Du sitzt :-)
11. September 2014: Von Markus Doerr an B. Quax F.
Das kann man ganz gut von hier aus machen. Stichwort VPN.
Aber rechtlich sitzt man in Deutschland, da macht das Hotmail Konto auch nix.

Das heißt auch nicht mehr Hotmail, sondern Live.com oder outlook.com
11. September 2014: Von Adam Trzcinski an Thore L.
Mag sein, aber "nichtöffentlich" und "Funkverkehr" ist für mich ein Widerspruch in sich. Ob man ihn deswegen aufzeichnen und über Youtube verbreiten darf, muss hingegen zumindest bezweifelt werden.

Funkverkehr ist in Deutschland nicht öffentlich, sondern richtet sich an einen bestimmten Personenkreis, nämlich alle, die mit dem Flugverkehr zu tun haben. Deshalb darfst du den Flugfunk auch nicht mithören, geschweige denn mitschneiden und nachher veröffentlichen. Vermutlich auch einer der Gründe warum es keinen deutschen Flugfunk gibt auf liveatc.com...
11. September 2014: Von Tim Harris an Ursus Saxum-is
<<Als Piloten haben wir unterschrieben, dass wir uns persönlich dem §88 TKG unterwerfen. Wer einmal sein Sprechfunkzeugnis anschaut, der wird auf der letzten Seite deshalb auch den Satz "Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis verpflichtet." finden.>>Wie sieht die Lage aus wenn der Pilot einen ausländischen (EASA-nichtDeutschland oder FAA) Schein hat?
Da steht im Funkzeugnis/Lizenz nicht drin dass man sich "
persönlich dem §88 TKG unterwerfen" soll.
11. September 2014: Von Erik N. an Ursus Saxum-is
Heisst das, man darf in Deutschland keine Youtube Videos vom eigenen Flug incl. Funkverkehr hochladen ?
Kann ja kaum sein - dann wäre ja jeder mit einem Bein im Strafverfahren, es gibt doch viele davon ??
11. September 2014: Von Markus Doerr an Erik N.
Laut Rechtslage, kannst du deine 'Beiträge' belassen und die anderen ausblenden.
Da findet sich bestimmt jemand der Abmahnt. Bei den reichen Piloten ist doch was zu holen. lach
11. September 2014: Von B. Quax F. an Markus Doerr
Eine Abmahnung (hier eher eine Unterlassung) kann nur der "Betroffene" erwirken. Das Berührt ja keinen "dritten" (Wettbewerbsvorteil, Unlautere Werbung usw.). Die Bundesnetzagetur interessiert sich 0 (auf Anfrage) für veröffentlichen Flukfunk in Videos auf youtube. Man sieht da auch kein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetzt.

In 99% aller Fälle wird nix passieren. Aber es besteht die Möglichkeit das sich ein anderer Pilot, Controller oder Flugleiter über die Veröffentlichung ärgert. Dann hat er Juristische Möglichkeiten!
11. September 2014: Von Markus Doerr an B. Quax F.
Oder die Staatsanwaltschaft
11. September 2014: Von B. Quax F. an Markus Doerr
und wegen was? Mal abgesehen das sie 10.000 andere Dinge auf dem Tisch habe!
11. September 2014: Von Erik N. an B. Quax F.
Ich rufe morgen mal die DFS an. Wollte nämlich meine Flüge auch ab und zu filmen und ins Netz stellen, inclusive ATC. Die werden mit das ja sagen können. Ich poste es hier dann.
11. September 2014: Von B. Quax F. an Erik N.
Bin gespannt ob Du eine andere Antwort bekommst?
11. September 2014: Von Achim H. an B. Quax F.
Auf einem Deiner Videos hat die Air Berlin eine sehr unprofessionelle Vorstellung abgegeben. Vielleicht kriegst Du ja von denen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugesandt? Allerdings passt das Beispiel sehr gut zur Corporate Identity von Air Berlin...
11. September 2014: Von B. Quax F. an Achim H.
Deswege ist das Video auch "Privat" ;-)
Aber Captian cool wollte ich extrarieren, unkentlich machen und dann veröffentlichen. 12 Sekunden schmunzteln :-)
11. September 2014: Von Heiko L. an B. Quax F.
Jo, in der Kürze liegt die Würze... ;-)
11. September 2014: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Exkurs zu AIR BERLIN ("LH-Jargon "Rote Pest"):

Mit denen bin ich jetzt, mal wieder, mit der Family nacsh Kreta geflogen. Flug wurde vor 4 Monaten gebucht. Check in in MUC: "Der Flug ist leider überbucht, wir können sie nicht zusammen setzen". Ja, das wäre natürlich doof, sie würden verstehen, dass Kinder nicht gern 8 Reihen hinter den Eltern sitzen, aber da könne man jetzt "auch nichts machen". Das war ungefähr das 5. Mal.

Ich habe Air Berlin darauf die Anschaffung eines Computers empfohlen. Damit könnte es klappen vier Leute mit dem selben Nachnamen in die selbe Sitzreihe zu buchen ... They were not amused.
11. September 2014: Von Heiko L. an  Bewertung: +1.00 [1]
Beim 6. Mal dann einfach so früh wie möglich (ab 30 Std. vor Abflug) online oder über die App selbst einchecken und Plätze aussuchen. Da stehen die Chancen, dass noch etwas Zusammenhängendes zu finden ist, besser als erst kurz vor dem Abflug am Flughafen. Und Ihr müsst dann am Flughafen nur noch an den Gepäckabwurfschalter und nicht in die Checkinschlange.
12. September 2014: Von  an Heiko L.
Funktionert aber FAST NIE, außerdem weigere ich ich pro Platz € 15 etxra zu bezahlen, damit das klappt. Eltern mit kleinen Kinern zusammenzusetzen - das müsste eine deutsche Airline hinkriegen, sogar mit einem ABAKUS

67 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang